Haftpflicht
Gesetzliche Grundlagen
Haftung
Wenn die Rechtsordnung dem Geschädigten einen Anspruch gegenüber dem Schädiger gewährt. Es stehen sich in diesem Verhältnis Schädiger und Geschädigter gegenüber
Deckung
Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufgrund des Versicherungsvertrages nach Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsschutz zu gewähren hat.
Ausschlüsse
Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens
Ersatzansprüche gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden
Ersatzansprüche aus der Verwednung des KFZ bei einer motosportlichen Veranstaltung inkl. Trainingsfahren
...
Versicherte Personen
Eigentümer
Halter
berechtigte Lenker
Personen, die mit Willen des Halters das KFZ verwenden
Personen, die mit Willen des Halters befördert werden
Personen, die den berechtigten Lenker einweisen
Kündigung
Ablaufkündigung
Wenn Vertrag zu Monatsersten beginnt, jährlich zu diesem Zeitpunkt, sonst mit nächstfolgenden Monatsersten
Schriftlich
Besitzerwechselkündigung
Bei Verkauf des KFZ geht der Vertrag auf den Erwerber über. Es haben aber sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Möglichkeit zu kündigen. Der Vertrag wird mit dem Abmeldedatum folgenden Tag storniert.
Kündigung bei Prämienerhöhung
Binnen eines Monats, wenn Versicherer das Recht zur einseitigen Prämienerhöhung ausübt. Der VN kann den Vertrag dann binnen 1 Monats ab Kenntniserlangung kündigen.
Kündigung im Schadenfall
VR und VN können kündigen, wenn
der VR seine Verpflichtung zur Leistung anerkannt hat
der VR die Leistung verweigert hat
der VR dem VN die Weisung erteilt hat, sich auf einen Rechtsstreit über den Anspruch des Dritten einzulassen
Kündigung bei Zahlungsverzug
Wenn die Prämie vom VN nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist der VR berechtigt, nach dem Hinweis über die Rechtsfolgen und Setzen einer Nachfrist den Vertrag aufzukündigen
Rücktritt
Vertrag wird rückwirkend aufgelöst
Kann nach KSCHG oder nach VersVG erfolgen
Einvernehmliche Vertragsauflösung
Ruhen des Vertrags
Der VN kann für die Zeit von mindestens 3 Monaten ein Ruhen des Vertrag verlangen, wenn er das KFZ abmeldet oder die Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen bei der Zulassungsstelle hinterlegt hat.
Für diesen Zeitraum ist das KFZ nicht versichert.
Bonus/Malus - System
Es gibt 18 Prämienstufen (0-17), wobei jeder VN bei der Grundstufe 9 beginnt. In dieser Stufe zahlt man 100% der Versicherungsprämie.
Die Stufen und die % der Versicherungsprämie, die zu bezahlen sind:
0-1
50%
2-3
60%
4-5
70%
6-7
80%
8-9
100%
10-11
120%
12-13
140%
14-15
170%
16-17
200%
Für jeden vollen schadenfreien Beobachtungszeitraum (1.10 bis 30.9 des Folgejahres) erfolgt eine Vorrückung um 1 Stufe in Richtung Bonus. Nach 9 schadenfreien Zeiträumen erreicht der VN die Stufe 0. Wenn ein maluswirksamer Schadenfall eintritt, wird der VN für jeden Schadenfall 3 Stufen rückgereiht. Somit kann bei 3 Schadenfällen in einem Beobachtungszeitraum eine rückstufung von Stufe 9 auf Stufe 17 erfolgen! Dann würde man schon 17 Jahre benötigen um in die Stufe 0 zu kommen!
Eine Umreihung hängt auch mit der Versicherungszeit zusammen. Bei Anfängerverträgen beträgt die Mindestanforderung der Versicherungszeit 6 Monate. Der Vertrag darf also spätestens am 1.4. beginnen, dass im nächsten Jahr ein Vorrücken erfolgen kann. Bei Verträgen, bei denen frühere Versicherungszeiten angerechnet werden, muss das Vesicherungsverhältnis mindestens 9 Monate bestanden haben.
Um bei einem Schadenfall die Rückreihung in den Malus zu verhindern, hat der VN folgende Möglichkeiten:
Schaden selbst regulieren
Wenn innerhalb von 4 Wochen nach dem Schaden eine Leistung zur Abdeckung des Schadens erbracht wird
Der VN kann dann trotzdem innerhalb von 6 Monaten zum VR zurückkeheren und von ihm die Regulierung verlangen
Entschädigungsleistung zurückerstatten
Der VN kann die vom VR getätigte Entschädigungsleistung binnen 6 Wochen ab Kenntnis zurückzuerstatten und damit die Rückreihung vermeiden.
Übernahme und Übertragen einer Prämienstufe
Wenn ein VN das KFZ wechselt, geht der Bonus bzw. Malus auf das neue über. Das neue KFZ muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach bzw. 6 Monate vor der Abmeldung des alten Fahrzeugs angemeldet werden. Bei einer Anmeldung nach 13 Monaten nach dem Abmelden, beginnt der VN wieder in Grundstufe 9!
Bei wechsel des VR wird die Prämienstufe auch vom neuen VR übernommen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Prämienstufe auch auf eine andere Person übertragen werden:
selbes Fahrzeug
bisheriger VN darf keinen Ersatzvertrag abschließen
neuer VN darf keine eigenen anrechenbare Vorvertäge haben
Die Übertragung ist nur bei einem bestimmten Personenkreis möglich:
naher Angehöriger
Eheparnter, Kinder, Verwandte, im gemeinsamen Haushalt lebende Geschwister
Leasingnehmer
dem das KFZ mindestens ein Jahr zum Gebrauch überlassen war
Dienstnehmer
der das KFZ mindestens ein Jahr regelmäßig benützt hat
Kasko
Grunddeckungsarten
Elementarkaskoversicherung
umgangssprachlich auch Teilkaskoversicherung genannt
Kollisionskaskoversicherung
umgangssprachlich auch Vollkaskoversicherung genannt
Unterscheidung der Preisarten
Listenpreis
Preis der Eurotaxliste für das betreffende KFZ
Kaufpreis
Preis, der beim Händler beim Erwerb zu bezahlen ist
Deckungsumfang Elementarkaskoversicherung
Naturgewalten
Brand oder Explosion
Diebstahl, Raub oder unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen
Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild auf Strassen des öffentlichen Verkehrs
Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben
bei PKW, Kombi und LKW bis 1 Tonne Nutzlast
nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung mitversicherbar
Deckungsumfang Kollisionskaskoversicherung
Beinhaltet den Versicherungsschutz der Elementarkaskoversicherung, darüber hinaus:
Beschädigung oder Zerstörung des versicherten KFZ bei einem Unfall
Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben
Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
bei PKW, Kombi und LKW bis 1 Tonne Nutzlast
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
Unter anderem:
Beteiligung an motorsportlichen Wettbewerben und Trainingsfahrten
Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles
Schäden auf Grund innerer Unruhen, Aufruhr und Kriegsereignissen
Versicherungssumme
Basis ist der Neuwert bei der Erstzulassung. Meistens ist das der Listenpreis lt. Eurotaxliste. Manchmal ist die Basis auch der Kaufpreis, hier spricht man von Zeitwertkasko.
Kündigung
siehe KFZ-Haftpflichtversicherung
Insassen - Unfall
Die KFZ-Insassenunfallversicherung ist eine Sonderform der Unfallversicherung, die auf die Unfallgefahren bei Benützung eines KFZ beschränkt ist.Die Versicherungsleistungen werden ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Verisicherten erbarcht. Es werden also auch Leistungen erbracht, wenn der Lenker selbst einen Unfall verschuldet. Für die Auszahlung der Leistung muss nicht auf die Klärung der Schuldfrage gewartet werden.
Versicherte Personen
Solche, die sich mit dem Willen des VN oder des Halters in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Beförderung tätig werden.
Versicherungsschutz
Todesfall
Dauernde Invalidität
Taggeld
Ersatz von Heilkosten
Ausschlüsse
bei Fahrten, die ohne Willen des VN oder Halters, vorbereitet, ausgeführt oder ausgedehnt werden
die der Versicherte infolge einer Bewusstseinsstörung oder infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet
die der Versicherte infolge eines ihn treffenden Herzinfarktes oder Schlaganfalls erleidet. Ein Herzinfarkt gilt in keinem Fall als Unfallfolge
die der Versicherte bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist
bei Verwendung des KFZ bei motorsportlichen Veranstaltung inkl. Trainingsfahrten