Begrifflichkeiten
Die Gliederung der Versicherungszweige kann folgendermaßen erfolgen:
nach dem versicherten Risiko
Personenversicherung
Leben, Kranken, Unfall
Vermögens- und Sachversicherung
Feuer, Einbruch, KFZ, ...
Vermögensversicherung im engern Sinn
Haftpflicht, Rechtsschutz, ...
nach der Versicherungsleistung
Schadenversicherung
Feuer, Sturm, Glas, ...
Tatsächlicher Schaden wird ersetzt
Summenversicherung
Leben, Krankenhaus-Taggeld, ...
unabhängig vom tatsächlichen Schaden, vereinbarte Versicherungssumme wird bezahlt
nach dem Grund des Versicherungsabschlusses
Pflichtversicherung
KFZ-, Jagd-, Luftfahrt- Schilift-Haftpflicht, ...)
Freiwillige Vesicherung
alle anderen Zweige
Personen eines Versicherungsvertrages:
Versicherungsnehmer (VN)
In der Privatversicherung entweder eine Versicherungsaktiengesellschaft
oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Versicherter (VR)
Vertragspartner des Versicherers - der Kunde
Begünstigter
Jede Person, die die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhält
eine Person
der Überbringer der Polizze
ein testamentarischer Erbe
ein gesetzlicher Erbe
Geschädigte
Jene Person, die die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhält. Kann der Versicherungsnehmer sein,
muss es aber nicht.
Prämienzahler
Person, die sich verpflichtet, die Prämie zu bezahlen. Meistens der Versicherungsnehmer
Versicherungsssumme:
Versicherungswert
Der Wert einer Sache. Eine Sache wird nicht an sich versichert, sondern das Interesse des Versicherten
an der Erhaltung dieser Sache. Das versicherte Intereresse entspricht maximal dem Versicherungswert.
Vollversicherung
Ist der Versicherungswert einer Sache gleich der Versicherungssumme, spricht man von einer
Vollversicherung. Die Leistung entspricht dem Schaden, die Prämie dem Versicherungswert.
Überversicherung
Ist der Versicherungswert einer Sache kleiner der Versicherungssumme, spricht man von einer
Überversicherung
Im Schadensfall wird durch das Bereicherungsverbot nur der entstandene Schaden ersetzt! Die Leistung
entspricht dem Schaden, die Prämie wird jedoch für einen überhöhten Versicherungswert bezahlt.
Unterversicherung
Ist der Versicherungswert einer Sache größer der Versicherungssumme, spricht man von einer
Unterversicherung. Der Versicherer haftet nur im Verhältnis von Versicherungssumme zuu Versicherungswert.
Mehrfachversicherung
Wenn eine Sache zur selben Zeit bei mehreren Versicherern versichert ist. Diese ist jedem Versicherer anzuzeigen (Mitteilungspflicht)
Nebenvesicherung
Jeder Versicherer trägt einen Teil des Risikos, ohne das Vereinbarungen bestehen
Mitversicherung
Nebenversicherung, wobei die Versicherer gewollt Zusammenarbeiten
Nachversicherung
Bei bereits bestehendem Vertrag wird eine weitere Versicherung gegen die selbe Gefahr abgeschlossen
Doppelversicherung
Wenn bei einer Mehrfachversicherung die Summe der Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen
Wenn in betrügerischer Absicht eingegangen, dann sind die Versicherungsverträge nichtig
Bei unwissentlichen Doppelversicherungen wird der später abgeschlossene Vertrag beim bemerken aufgehoben
Auflösung des Versicherungsvertrags:
Eine Kündigung muss prinzipiell schriftlich mit eingeschriebenen Brief erfolgen. Bei Kündigungen durch den Verbraucher im Sinne des KSCHG ist ein eingeschriebenes Schreiben nicht vorgesehen, aber empfohlen.
Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers
Ablauf
Unter Wahrung der 1-3monatigen Kündigungsfrist
Doppelversicherung
Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung - des jüngeren Vertrags
Schadensfall
Wenn der Versicherer einen berechtigten Anspruch abgelehnt hat oder mit der Leistung
der Entschädigung im Verzug ist
Eigentumswechsel
Bei Eigentumswechsel tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Er ist allerdings berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen.
Im Normalfall kann jedoch z.B. eine KFZ-Versicherung nach dem Verkauf vom Verkäufer ohne Probleme gekündigt werden
Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers
Schadensfall
Nachdem die Entschädigung geleistet wurde
Nichtzahlung der Prämie
oder nach Ablauf der gesetzten Nachfrist
Ablauf
Unter Wahrung der 1-3monatigen Kündigungsfrist
Konkurs oder Zwangsversteigerung
Wenn über Versicherungsnehmer der Konkurs eröffnet wird oder eine Zwangsversteigerung (Liegenschaften) erfolgt
Eigentümerwechsel
Bei Veräußerung der versicherten Sache innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung