Verordnung & Kosten

Benötigt ihr Kind eine ergotherapeutische Behandlung, so brauchen Sie eine Verordung vom Kinderarzt für  Ergotherapie 10x 60 Minuten

Mit einer chefärztlichen Bewilligung durch die Krankenkasse bekommen Sie die Behandlungskosten zu einem Teil refundiert (ca. 50%-80% je nach Krankenkasse). 

Das Honorar beträgt 90.- Euro für 60 Minuten Therapie. 

Die Befundung/ Abklärung (1.Therapiestunde) wird mit 110.- Euro verrechnet.