Unsere Leistungen:
Sie erhalten zusätzlich zu den bereits bestehenden 40 % Zahnersatz weitere 30 %. Versichert sind anschließend also insgesamt 70 % der Kosten für Zahnersatzmaßnahmen für alle drei Arten des Zahnersatzes:
- Regelversorgung (die günstigste Art von Zahnersatz, auf die Ihre Krankenkasse zwischen 50 % - 65 % der Kosten leistet)
- gleichartige Versorgung (z.B. ein Zahn mit weißer Verblendung oder eine Vollkeramik-Krone)
- andersartige Versorgung (z.B. ein Implantat).
Auszug aus unseren Versicherungsbedingungen:
Der Versicherer erstattet im Rahmes des Tarifs under allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Zahnersatz für zahnärztliche persönliche Leistungen sowie für besonders berechnete zahntechnische Laborleistungen 70 % des Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht mehr als 90% des Rechnungsbetrages.
Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Implantate und die Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen). Leistungen für Implantate sind erstattungsfähig, wenn Sie vom Versicherer vor Beginn der Behandlungsmaßnahme aufgrund eines Heil- und Kostenplans schriftlich zugesagt wurde.
Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 3.000.- Euro, in den ersten vier Kalenderjahren auf insgesamt 6.000.- Euro begrenzt.
Die Begrenzung entfällt danach. Die Höchstbeträge der ersten zwei bzw. vier Kalenderjahre und die Wartezeiten gelten nicht für erstattungsfähige Aufwendungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind.