Der folgende Link führt zu einem Video von Schwarzwald TV, das die massive Zerstörung von Wald, Hochmoor und Quellen durch den Bau von Windrädern bei Badenweiler zeigt:
Wer für den Schutz bedrohter Tierarten, insbesondere für das Auerhuhn, spenden möchte, kann das hier tun:
https://www.paypal.com/paypalme/Auerhuhn
oder
Konto DE05 6806 1505 0020 4660 06 bei der Volksbank Breisgau-Markgräflerland
Besuchen Sie auch die Homepage der Bürgerinitiative Breisgau-Münstertal: https://unser-breisgau.de/
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Aktuelles aus der französischen Windkraftindustrie
Urteil des französischen Staatsrates März 2024 (oberstes Verwaltungsgericht, entspricht dem Bundesverwaltungsgericht)
15 Umweltverbände haben geklagt, weil der zuständige Minister für ökologischen Wandel die Umweltprüfungen sukzessive zwischen 2021 und 2023 aufgeweicht hat, insbesondere die Anforderungen an den Lärmschutz:
o "Die Vorschriften zur Messung und Bewertung der akustischen Auswirkungen auf die Lärmbelästigung sowie auf die Gesundheit sind ungeeignet".
Diese neuen Anforderungen wurden außerdem
o von einer inkompetenten Stelle unterzeichnet
o der Öffentlichkeit nicht vorab zur Diskussion überlassen, somit war keine Einflussnahme möglich.
Ausbau der Windkraft in Frankreich liegt derzeit auf Eis, bis die neuen Regelungen für die Lärmbewertung von Windrädern erlassen sind. Für die seit Dezember 2021 genehmigten Windräder werden die Genehmigungen widerrufen. Diese Anlagen dürfen vorerst nicht weiter betrieben werden.
Schadensersatz für erlittenen Infraschall
Dies kann man aus einem Urteil des Berufungsgerichtes in Toulouse von 2021 entnehmen, in dem es in einem Einzelfall um die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall ging (die Richter kreierten dafür eigens das Krankheitsbild "Windturbinensyndrom").
Die beiden Kläger haben Schadensersatzansprüche von 128.000 € erwirken können.
Quelle: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/urteil-frankreich-windraeder-gefaehrden-gesundheit/
Schadensersatz wegen Wertminderung von Häusern
Im März 2024 verurteilte das Berufungsgericht von Rennes einen Windkraftbetreiber dazu, dreizehn Anwohner für den Wertverlust ihrer Häuser zu entschädigen.
Gründe: Lärm und elektromagnetische Störungen von Internet- und Mobilfunkverbindungen.
Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der Verlust des Marktwerts der Immobilie der Bewohner, die den Gebäuden am nächsten sind, nur 40 % des lokalen Immobilienmarktpreises beträgt.
Das Windkraftunternehmen wurde zur Zahlung von insgesamt 633.400 Euro Entschädigung an die dreizehn Anwohner verurteilt.
Das Urteil könnte somit eine neue Ära der Rechenschaft und des umsichtigeren Umgangs mit der Implementierung von Windenergieprojekten einläuten.
Abriss von Windrädern wegen Schreddern von Vögeln
Zusätzlich müssen in der Nähe von Montpellier sieben Windräder per Gerichtsbeschluss (Dezember 2023) demontiert werden, weil sie Vögel, u.a. einen Steinadler, töteten. Zitat eines Anwalts: „Dies ist ein wahrer Friedhof am Fuße der Turbinen“. Seit 2019 über 1000 tote Vögel durch diese 7 Windäder (The Times).
Eigentümer und Betreiber ist EnBW! Kosten: 900.000 € pro Windrad mal sieben = 6.300.000 €.
Quelle: https://www.newsweek.com/france-renewable-energy-wind-farm-golden-eagle-killed-shutdown-1855080
Auswirkungen auf die Kultur (Aussagen von Journalisten)
Weiterhin gibt es Aussagen von Journalisten, dass Windradprojekte von den Gemeinden abgesagt werden, weil sie die Landschaft verschandeln. Ein Präfekt sagte ein Windkraftprojekt ab, weil es die Landschaften beschädigen würde, die als Vorlage für die Gemälde von Camille Pissarro dienten.
Die Präfekten berücksichtigen auch zunehmend die Vorstellung, dass Windkraftanlagen die Lebensumwelt der Franzosen übermäßig schädigen. Es gibt eine Rechtsprechung zu ungewöhnlichen Störungen in der Nachbarschaft.
Angesichts dieser schwerwiegenden Angriffe auf das Kulturerbe und die Lebensumwelt unserer Mitbürger ist es wahrscheinlich, dass Windkraftanlagen langfristig Gegenstand von Verurteilungen sein werden, die zum Rückbau führen. Quelle: https://www.bvoltaire.fr/cest-la-fin-de-la-pollution-eolienne/.
Nicht nur in Frankreich gab es die Aufweichung der Vorschriften: Ab Anfang 2023 auch in Deutschland:
Landschaftsschutzgebiete sind nicht mehr tabu (28 % der Fläche der BRD).
Brutvogelarten: 20 bisher geschützte Arten wurden entweder aussortiert bzw. deren Brutflächen verringert. Für 15.000 Hektar Windpotenzialfläche im Schwarzwald entfällt die Auerhuhnrestriktion. Lokales „Vogelschreddern“ kann ausgeglichen werden durch die bestehende Nichtgefährdung der Art an anderer Stelle.
"Ein mögliches signifikant erhöhtes Tötungsrisiko führt in den Vorranggebieten unter keinen Umständen mehr zur Versagung der Genehmigung" (Hessen).
Windräder sind unter „Überragendes öffentliches Interesse“ gestellt worden und dienen der Sicherheit und den Belangen des Gemeinwohls. Das führt zur leichteren Durchsetzung von Genehmigungen für WKAs.
Flächenverbrauch mindestens 2% (von 0,8 %). Wird das Flächenziel nicht erreicht, so treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft
Abstandsregeln wurden länderspezifisch aufgeweicht bzw. abgeschafft z.B. die 1000 Meter Regel von NRW ab 2025. Es gilt dann das BImSchG mit seiner für Windräder untauglichen TA-Lärm (keine Messung des Infraschalls).
Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden aufgeweicht: z.B. Erhöhung des Schallpegels um 4 db(A) nachts.
Gibt es in einem für Windkraft ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die UVP und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung einzelner Anlagen entfallen. Detaillierte Prüfungen entfallen dabei.
Windräder in der Umgebung des Blauen und die Heilquellen von Badenweiler
In der Umgebung des Badenweiler Hausbergs sind bis zu acht Windkraftanlagen in Planung. Dabei entsteht je Windkraftanlage im Erdreich ein Betonfundament von mehreren hundert Quadratmetern Fläche, mehreren Metern Tiefe und mehreren tausend Tonnen Gewicht. Durch diese massiven Eingriffe in das Erdreich ist eine Störung der natürlichen unterirdischen Wasserläufe und damit eine Gefährung der Badenweiler Heilquellen denkbar. Eine von Prof. Dr. Kurt Sauer erstellte umfangreiche hydrologische Untersuchung beschreibt die Fragilität des die Quellen umgebenden Erdreichs wie folgt:
Aufgrund dieser Erkenntnisse erscheint die Anfertigung eines hydrologischen Gutachtens zwingend, das die Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf die Badenweiler Heilquellen untersucht.