Vertrag und Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsparteien

1. Wohnungseigentümergemeinschaft ………...

2. Brühl & Partner KG Hausverwaltung, Kriegsheimer Straße 9, 67590 Monsheim.

§ 2 Vertragsgegenstand

Verwaltung der aus ….. Wohneinheiten, ………. Gewerbeeinheiten und ……. Garagen bestehenden Gemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz .

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Bestellung beginnt zum …….

Die Bestellung endet auch ohne Kündigung gesetzlich nach fünf[1] Jahren spätestens am …...

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden.

Der Verwalter kann jederzeit von seinen Aufgaben abberufen werden.
Der Vertrag und die Vergütung enden sechs Monate nach dem Abberufungstermin, spätestens zum regulären Ende der Bestellungszeit.

Im Falle wichtiger Gründe besteht ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht.

1. Die Verwalterin hat die kaufmännische und technische Verwaltung der Wohnungseigentümer-gemeinschaft sicherzustellen, z.B. Führung von Akten, Konten und gemeinschaftlichen Geldern, Aufstellung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen, Veranlassung laufender Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Veranlassung der Wartung und Instandhaltung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen, Information der Eigentümer über anstehende Baumaßnahmen und größere Reparaturen, Optimierung der Ver- und Entsorgung, Anstellung von Personal, Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten, Überwachung der Hausordnung, Durchführung von Eigentümerversammlungen etc.

2. Die Verwalterin ist nicht zuständig für die Belange innerhalb einzelner Wohnungen, z.B. für Wohnraummietverträge oder Instandhaltung von Sondereigentum, direkt zugeordneten Garagen oder Wohnungseinrichtung, soweit nicht hieraus Störungen oder Gefahren für die Gemeinschaft entstehen oder als Unterstützung im Rahmen der Abwicklung eines Versicherungsschadens.

3. Tätigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Verwalterin richten sich nach den Bestimmungen der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung, des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen sowie der einschlägigen Rechtsprechung.

4. Die Verwalterin wird zusätzlich ermächtigt, alle Ansprüche der Gemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

5. Die Verwalterin darf bei anstehenden Problemen und zur Vorbereitung der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung Rechtsanwälte, Architekten und andere Fachleute beauftragen.

6. Die Verwalterin kann Rechtsgeschäfte der Gemeinschaft auch mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornehmen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann Sie Untervollmachten erteilen

7. Bankkonten laufen grundsätzlich auf den Namen des Mandanten, getrennt vom Vermögen der Verwalterin und vom Vermögen Dritter.
Alle Wohnungseigentümer sollen am Banklastschriftverfahren teilnehmen.

8. Zur Tätigkeit der Verwalterin gehört die Sammlung zahlreicher Daten, z.B. Namen, Anschriften, Kontaktmöglichkeiten, Bankdaten, Zählerstände, Personenzahl etc. Diese werden ausschließlich zur Durchführung der Verwaltungstätigkeit gespeichert und verwendet.

Die Verwalterin unterhält einen Cloudspeicher, in dem für Teilnehmer alle relevanten Dokumente einsehbar und herunterladbar sind, z.B. Energieausweise, Versicherungspolicen, Teilungserklärungen, Protokolle etc. 

Die Verwalterin kann Briefe, Dokumente, Rundschreiben etc. auf elektronischem Wege zustellen. Alle Eigentümer sollen hierzu ihre E-Mail und, soweit vorhanden, DE-Mail. der Verwalterin bekannt geben.

Die Verwalterin wird die ihr bekannt gewordenen Daten, z.B. Telefonnummer, Mailadresse oder Bankverbindung, bei Schäden und Baumaßnahmen etc. an Handwerker, Versicherungen und andere Betroffene herausgeben, soweit es für die Durchführung erforderlich ist und davon auszugehen ist, daß die Kontaktaufnahme im Interesse der jeweiligen Person ist. Soweit eine Datenweitergabe unerwünscht ist, kann jederzeit die Löschung oder Sperre beauftragt werden.

9. Bei Beendigung der Verwaltung schuldet die Brühl & Partner KG eine geordnete Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben bis zum Zeitpunkt des Endes der Tätigkeit sowie eine Aufstellung des Vermögens, aller Guthaben und Schulden.

§ 5 Vergütung / Preise

Allgemeines

Umsatzsteuer: Alle folgenden Preise sind netto. Es kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu.

Für Abrechnung nach Zeit gilt ein Stundensatz von 60 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für Abrechnung der KFZ-Kosten gilt ein Satz von 40 Cent[2] netto pro Kilometer zuzüglich Umsatzsteuer

Kopierauslagen betragen 40 Cent pro Blatt für die ersten 50 Seiten, darüber 12 Cent pro Blatt, jeweils zuzüglich Steuer. Großflächige Farb- und Fotodrucke und Formate größer als A4 können gesondert kalkuliert werden.

Porto: Die Gebühren förmlicher Zustellungen (Einschreiben, Gerichtsvollzieher) sowie Notar- und Gerichtskosten bei Beglaubigungen und Grundbucheinträgen) sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Bei Änderung des Verbraucherpreisindex um mehr als zehn Prozent gegenüber Vertragsbeginn oder der letzten Preisanpassung werden die genannten Beträge mit Wirkung zum Beginn des nächsten Monats angepaßt.

Vergütung WEG-Verwalter

Verwalterhonorar: Die Grundvergütung beträgt netto monatlich
250,00 Euro für die Gemeinschaft zuzüglich
  25,00 pro Wohneinheit (Sondereigentum) zuzüglich
  37,50 pro Gewerbeeinheit (Teileigentum) zuzüglich
    6,25 pro Garage (sofern gesondert abgerechnet)
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe.

Heizkostenabrechnung

Von der Verwaltung selbst erstellte Heizkostenabrechnungen werden wie folgt vergütet:
pro Abrechnungszeitraum, in der Regel ein Kalenderjahr, netto
50,00 Euro pro Zentralheizungsanlage zuzüglich
50,00 Euro pro zentraler Warmwasserversorgungsanlage
50,00 Euro pro weiterer gesondert abzurechnender Nutzergruppe
50,00 Euro je Kostenaufteilung bei Nutzerwechseln zuzüglich
50,00 Euro pro abzurechnender Wohn-/Gewerbeeinheit  zuzüglich
zuzüglich Umsatzsteuer

Zählerablesungen vor Ort bei versäumter Hauptablesung, unterjährige Kontrollablesungen auf Kundenwunsch, und manuelle Zählerstandsmeldungen werden pro Termin abgerechnet (netto):
60,00 Euro pro Termin bzw. Anfahrt zuzüglich
  5,00 Euro pro Wohnung
zuzüglich Umsatzsteuer

Vergütungen in besonderen Fällen

Eine Eigentümerversammlung im Kalenderjahr ist kostenlos.
Für die zweite und jede weitere Eigentümerversammlung im selben Jahr erhält die Verwalterin eine Vergütung von einem Monatshonorar.
Nehmen an Eigentümerversammlungen neben den Anwesenden auch Eigentümer auf elektronischem Wege teil (Videokonferenz), so wird für den Assistenten eine Vergütung nach Zeitaufwand berechnet.
Raumkosten sind stets von der Gemeinschaft zu tragen.

Für jede nicht am Banklastschriftverfahren teilnehmende Wohnung, Garage oder Gewerbeeinheit erhält die Verwalterin monatlich 4 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Bearbeitung von Rücklastschriften kostet 10 Euro plus Umsatzsteuer.

Die erste Mahnung eines Eigentümers im Kalenderjahr ist kostenlos. Die Verwalterin erhält für die zweite und weitere Mahnungen pauschal je 25 Euro netto.  
Die Kosten werden von der Gemeinschaft dem Verursacher weiterbelastet.

Für den Zusatzaufwand bei Schäden, der Vorbereitung und Durchführung von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen und Rechtsfällen sowie der hierzu erforderlichen Umlaufbeschlüsse erhält die Verwalterin eine Stundenvergütung plus Fahrtauslagen, Porti und Kopierauslagen. Über den Aufwand wird ein detaillierter Nachweis geführt.
Von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % erhoben.

Für die notwendige Zustimmung zum Verkauf einer Wohnung erhält die Verwalterin eine Pauschale von zwei Stundensätzen netto. Kopier-, Porto und Notarkosten sowie die Kosten der Bonitätsprüfung trägt die Gemeinschaft.

Das Personalwesen bei Mandanten mit Arbeitnehmer(n) wird wie folgt vergütet:
Grundbetrag monatlich 1/5 Stundensatz (12 Minuten) je Arbeitnehmer zuzüglich
Neueinstellungen 2 Stundensätze, Änderungen, Jahresmeldungen und Kündigungen je 1 Stundensatz, Unterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift nach Zeitaufwand.

Bei Übernahme neuer Verwaltungen erhält die Verwalterin eine Erstattung nach Zeitaufwand für die Einarbeitung und Aufarbeitung der Unterlagen, in der Summe begrenzt auf maximal sechs Monatshonorare.

§ 6 Haftung

Die Verwalterin haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Sach- und Vermögensschäden.
Die Haftung bei Personenschäden ist nicht begrenzt.
Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist nicht begrenzt.

Die Verwalterin unterhält eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung [3] mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro.
Es besteht weiter Deckung durch die Büro- und Firmenhaftpflichtversicherung[4] der Verwalterin sowie der Sach- und Haftpflichtversicherungen[5] des Mandanten.

Eventuellen Selbstbehalt bei der Versicherungsleistung trägt bei grober Fahrlässigkeit des Verwalters dieser selbst. Bei leichter Fahrlässigkeit trägt den Selbstbehalt der Mandant.

§ 7 Sonstiges

Eventuell unwirksame Bestimmungen dieses Vertrages sind neu auszuhandeln.

 

Monsheim, den ...

 

 

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Brühl & Partner KG Hausverwaltung                                Der Verwaltungsbeirat
Sabine Brühl,
persönlich haftende Gesellschafterin.


(c)  Brühl & Partner KG, 17.01.2024


[1] Bei neu gegründeten Eigentümergemeinschaften drei Jahre

[2]  reine Fahrzeugkosten, ohne Personalkosten

[3]  Auf der Internetseite bupkg.de veröffentlicht

[4]  Auf der Internetseite bupkg.de veröffentlicht

[5]  In der Internet-Cloud des Mandanten einsehbar (Zugang nur für Miteigentümer)