Wissenswertes

Abrechnung  und Kostenübernahme

Beihilfe

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie von uns zu Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie die Sätze für die einzelnen Leistungen ersehen. Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind für die Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Heilbehandlerinnen und Heilbehandler. Aufwendungen für die Vor- und Nachbereitung, die Verlaufsdokumentation, den sprachtherapeutischen Bericht sowie für die Beratung der Patientin oder des Patienten und ihrer oder seiner Bezugspersonen sind daneben nicht beihilfefähig. 

Unsere Honorarberechnungen basieren auf der aktuellen Rechtsprechung. Wenn Sie sich noch umfangreicher über Privatpreisgestaltung und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Internetseite:  Privatpreise - Buchner.

Zur Höhe der beihilfefähigen Höchstsatze für logopädische Therapien äußerte sich beispielsweise das Bundesministerium des Inneren in Auszügen:

"Die Beihilfe ergänzt lediglich die Eigenvorsorge der Beihilfeberechtigten und hat ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Fürsorgepflicht verlangt keine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen. Vielmehr obliegt es den Beihilfeberechtigten, selbst zu ihrer Gesunderhaltung und Genesung durch ihre Mitwirkung und mit finanziellen Aufwendungen aus ihrer Alimentation beizutragen. Die Beihilfe ist somit ihrem Wesen nach eine Hilfestellung, die - neben der zumutbaren Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten -nur ergänzend und in angemessenem Umfang einzugreifen hat. [...] Für die Erbringung von Heilmitteln -dazu zählen auch die logopädischen Behand lungen - durch Angehörige der Gesundheits- und Medizinalfachberufe gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine amtliche Gebührenordnung. Daraus resultiert, dass die Heilmittelerbringer ihre Preise für private Leistungen selbst festlegen. Mit den gesetzlichen Kassen handelt der Deutsche Bundesverband für Logopädie eV. jährlich die zu zahlenden Vergütungen aus. Der Bundesminister des Innern hat auf diese Preisgestaltung keinen Einfluss. Es bestehen auch keine vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Leistungserbringern. Der Bundesminister des Innern setzt lediglich die Erstattungen fest, die Beihilfeberechtigte des Bundes für die Inanspruchnahme von Heilmittel als Beihilfe erhalten. Immer dann, wenn zur Abrechnung von Aufwendungen nicht auf (amtliche) Gebührenordnungen zurückgegriffen werden kann, sprechen auch Fürsorgegründe nicht dagegen, die Angemessenheit von Aufwendungen durch eigenständige beihilferecht liche Regelungen der Höhe nach zu begrenzen. Das ist in der BBhV in Anlage 9 er folgt. Dort wurden Höchstsätze für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel festgelegt. Die Festlegung dieser Höchstsätze erhebt nicht den Anspruch einer in jedem Fall bundesweiten Kostendeckung, zumal die individuelle Kostendeckung von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren (z.B. Praxismiete und Personalkosten) abhängig ist. Darüber hinaus wer den für Heilmittel im Beihilferecht des Bundes keine der GKV vergleichbaren Eigenbehalte festgelegt, die der Erstattung fiktiv zugrunde zu legen sind. Die Differenz zwischen dem tatsächlich von den Heilbehandlern in Rechnung gestellten Betrag und dem beihilfefähigen Höchstbetrag muss von den Beihilfeberechtigten bzw. den berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die - anders als in der GKV -Vertragspartnerder Leistungserbringer sind, selber getragen werden. [...]"

Quelle: https://www.dbl-ev.de/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Service/Beruf_und_Recht/beihilfesaetze_antwort2016.pdf vom 10.08.2016. Hervorhebungen durch uns.

Aufsichtspflicht

Eine Aufsicht für Kinder können wir nur für die vereinbarte Therapiezeit übernehmen. Wenn Sie nicht an der Therapie teilnehmen, bleiben Sie bitte in der Praxis, bis Ihr Kind dran ist. Hinterlassen Sie immer eine aktuelle Telefonnummer, unter der wir Sie im Notfall erreichen können. Seien Sie ca. 10 Minuten vor dem Ende der Therapiezeit Ihres Kindes wieder in der Praxis, damit wir die Therapieinhalte mit Ihnen besprechen können. 

Hygiene

Therapien finden unter Einhaltung prophylaktischer und präventiver Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der BGW statt: Die Praxisräume werden gemäß den aktuellen Empfehlungen des RKI (AHA-L Regel: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske  und Lüften) regelmäßig gelüftet und wurden darüber hinaus mit Luftreinigern und CO2-Sensoren  ausgestattet.  

Für Ihre Sicherheit gelten auch für unsere Mitarbeiter alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Kooperationspraxis der Universität München

Seit November 2018 sind wir Kooperationspraxis der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München.  Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung unterstützen wir Studierende des Studiengangs Sprachtherapie im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung und ermöglichen einen Einblick in das therapeutische Arbeiten und erste praktische Erfahrungen im Umgang mit Betroffenen und Angehörigen.  

Anregungen und Kritik

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns auf Fehler oder Missstände aufmerksam zu machen. Nur durch Kritik können wir uns weiter entwickeln.

Logomamu

Der Name ist zusammengesetzt aus der Kurzform für Logopädie (Logo) und den Initialen der früheren Praxisinhaberin Martina (ma) Munding (mu).

Medizinisch notwendige Behandlungen

Entsprechend der derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen weiter möglich. Verordnete Behandlungen sind medizinisch notwendig. Somit dürfen alle Behandlungen, die mit einer Heilmittelverordnung veranlasst werden, weiterhin durchgeführt werden.

Kurzum: Aktuell sind alle Therapien in der Praxis möglich.

Mitgliedschaften

Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Dysphagie.

Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

LOGO Deutschland ist ein Zusammenschluss Selbstständiger in der Logopädie in Deutschland.

Gesellschaft für Aphasieforschung und -behandlung e.V.

Bayerischer Cochlea Implantat Verband e.V.

Gesellschaft für interdisziplinäre Spracherwerbsforschung und kindliche Sprachstörungen im deutschsprachigen Raum e.V.

Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe. 

Arbeitsgemeinschaft "Stimme in Theorie und Praxis" // Dysphonie AG

AG Dysphagie München e.V.  Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Dysphagie München

Forschungsgruppe ′′Soziolinguistik des Armenischen′′ an der Armenischen Akademie der Wissenschaften.

Verband Physikalische Therapie.

Schweigepflicht

Eine eventuelle Entbindung von der Schweigepflicht wird stets gesondert protokolliert. 

Termine

Wir führen eine Bestellpraxis und arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung. Daher haben wir in unserer Praxis alle Abläufe so organisiert und geplant, dass wir auf jeden Patienten möglichst individuell eingehen können. Damit wir unsere straffe zeitliche Organisation zu Ihren Gunsten umsetzen können, bitten wir Sie herzlich um Ihre Mitarbeit:

Verordnung ("Rezept")

Videobehandlung

Sofern eine persönliche Leistungserbringung nicht erfolgen kann und die Leistung insbesondere zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Gesundheit erforderlich ist und die Behandlungen aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung) stattfinden kann, ist diese bis auf Widerruf zugelassen.  

Wir bieten diesen Service mit einer von den Krankenkassen zertifizierten und datenschutzkonformen Software an. 

Wartezeiten - Praxis geschlossen - keine Terminverfügbarkeit

Gerne möchten wir Ihnen aufzeigen, was in der Praxis alles "im Stillen" geschieht, also in der Zeit, in der Sie vielleicht beim Vorbeifahren Licht in den Räumlichkeiten sehen oder ein Termin zu später Stunde mit dem Alltag gut vereinbar wäre - und leider nicht angeboten wird.

Bedauerlicher Weise ist der Verwaltungsaufwand auf Grund der stets zunehmenden bürokratischen Auflagen derart geraten, dass dieser einen nicht unerheblichen Anteil an unserer Arbeitszeit ausmacht. Sie sind sicher überrascht zu lesen, dass beispielsweise ein von der Praxis nicht zu vertretender Formfehler auf einer Verordnung zur Ungültigkeit der gesamten Verordnung führen kann.  Kurzum gibt es eine erbrachte Leistung, aber für diese keine Entlohnung.

Wir dokumentieren, berichten, beraten und begutachten laufend per E-Mail, Telefon, Fax (falls es Sie interessiert, wer heute noch faxt: das Gesundheitswesen!) per Brief und gerne auch persönlich.  Natürlich beantworten wir ausführlich Fragen von Interessierten, Patienten und Angehörigen, aber auch von Versicherungen und diversen weiteren Stellen.

Die Qualitätssicherung, die Einhaltung von Datenschutz-, genauso wie von Hygienemaßnahmen sind eine selbstverständliche Pflicht .

Zudem ist neben der Bürokratie auch der Zeitaufwand für Fortbildungen (Fortbildungspflicht) und Hausbesuche nicht unerheblich. Bedenken Sie alleine die Verkehrssituation in der Stadt. Wussten Sie, dass wir auch am Wochenende und an Feiertagen Patienten zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung betreuen?

Diese - leider - zeitfressenden, vor allem aber unsichtbaren Tätigkeiten sind nahezu unbezahlt. Sie sind aber wichtige Bausteine unseres Verständnisses von qualitativ hochwertiger, würdeorientierten Therapie im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. 

Würde in der Patientenversorgung

Mit unserer Haltung und unserem Verhalten können wir eine große Wirkung auf die Menschen haben, die therapeutische Hilfe brauchen.  Wir orientieren uns an dem Leitgedanken zum Konzept der Würde in der Patientenversorgung. Für Interessierte an diesem wichtigen Thema empfehlen wir folgende Webseiten:

Freundlichkeit, Menschlichkeit und Respekt die Seite der kanadischen Forschungsgruppe um Dr. Rita Charon, die das Konzept in einem TED Talk umfassend erläutert: Honoring the stories of illness | Dr. Rita Charon | TEDxAtlanta.

Telefon: +49 (0)8031 / 9082-151     Telefax: +49 (0)8031 / 9082-153     E-Mail: kontakt@logomamu.de.