Soll die "unechte Einbahn" mit zeitlicher Beschränkung wie geplant umgesetzt werden?

Soll die "unechte Einbahn" mit zeitlicher Beschränkung wie geplant umgesetzt werden?

Im Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Koblach ist vorgesehen, dass zur Reduktion des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Achse Dürne/Rheinmahd eine „unechte Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung verordnet werden soll.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass morgens zwischen 6:00 und 9:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Riedstraße die Einfahrt in westliche Richtung (L55/A13) und abends von 16:00 bis 18:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Herrenmahd die Einfahrt in östliche Richtung (L190/A14) untersagt ist.

Ergebnis des Stimmungsbarometers

Betrachtung:

  • 9% sind für eine Umsetzung wie geplant

  • 41% sind gegen die Umsetzung wie geplant

  • 50% stimmen nur dann für die Einführung einer „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.


Fazit:

Eine Umsetzung wie geplant würde auf sehr großen Widerstand stoßen.

Ein möglicher Lösungsansatz ist die Umsetzung der „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.

Soll die _unechte Einbahn_ mit zeitlicher Beschränkung wie geplant umgesetzt werden_ (Antworten).pdf