Soll die "unechte Einbahn" mit zeitlicher Beschränkung wie geplant umgesetzt werden?
Soll die "unechte Einbahn" mit zeitlicher Beschränkung wie geplant umgesetzt werden?
Im Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Koblach ist vorgesehen, dass zur Reduktion des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Achse Dürne/Rheinmahd eine „unechte Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung verordnet werden soll.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass morgens zwischen 6:00 und 9:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Riedstraße die Einfahrt in westliche Richtung (L55/A13) und abends von 16:00 bis 18:00 Uhr auf Höhe Rheinmahd/Herrenmahd die Einfahrt in östliche Richtung (L190/A14) untersagt ist.
Ergebnis des Stimmungsbarometers
Betrachtung:
9% sind für eine Umsetzung wie geplant
41% sind gegen die Umsetzung wie geplant
50% stimmen nur dann für die Einführung einer „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.
Fazit:
Eine Umsetzung wie geplant würde auf sehr großen Widerstand stoßen.
Ein möglicher Lösungsansatz ist die Umsetzung der „unechten Einbahn“ mit zeitlicher Beschränkung, wenn KOBLACHER Bewohner und Arbeiter ausgenommen sind.