Medizinproduktegesetz
Bekanntgabe des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV
Warum benötigt unser Pflegedienst einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit?
Da Zwischenfälle beim Umgang mit Medizinprodukten zu schwerwiegenden Folgen für Kunden führen können, muss ein Pflegdienst einen entsprechenden Beauftragten benennen.
Dieser soll sicherstellen, dass schwerwiegende Zwischenfälle beim Anwenden von Medizinprodukten vorgebeugt werden.
Was sind die Aufgaben der Beauftragten?
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit sind im Rahmen eines Beobachtungs- und Meldesystems für Medizinprodukte tätig. Sie sind:
Zentraler Ansprechpartner und Kontaktperson für Mitarbeiter, Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken mit Medizinprodukten
Koordinator interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
Koordinator der Durchführung korrektiver Maßnahmen z. B. bei Rückrufmaßnahmen
Aktueller Medizinprodukte-Beauftragter ist Neil Lirio.