AGBs

- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –

 § 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

(1) Leistungen und Angebote des Erste Hilfe Schulungszentrums erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Die vorliegenden AGB regeln ebenso die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmer und Erste Hilfe Schulungszentrum über die gegebenenfalls zusätzlich erfolgte Unterkunftsbuchung. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. (2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt entweder aufgrund der schriftlichen Anmeldung oder einer Anmeldung in Textform (per Email) des Teilnehmers (Angebot) und nachfolgender Bestätigung in schriftlicher oder Textform (per Email) durch uns (Annahme) zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt. 

§ 3 Kosten 

a.Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt genannten gültigen Seminar-/Lehrgangspreise. Alle Kosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme. 

b. In einem Umkreis von 15 Kilometern von der Stadt Göttingen berechnen wir keine Anfahrtspauschale. Alle Anfahrten über 15 Kilometern werden mit 0,50€/Kilometer (Hin- und Rückfahrt), dem buchenden Betrieb in Rechnung gestellt. Als Referenz gilt die schnellste Strecke über Google Maps.

§ 4 Rücktritt / Kündigung / Verschieben 

(1) Der Teilnehmer kann bis  fünf  Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. 

(2)Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen Lockdown unterliegt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. 

(3) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Kosten. (4) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn und bei nicht rechtzeitiger Absage nach §4 Abs. (1) wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich zurückgetreten ist. (5) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. 

§ 5 Rücktritt 

bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen,bei Erste-Hilfe Kursen, die auf Wunsch des/der Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonstwie außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten des Erste Hilfe Schulungszentrums durchgeführt werden, besteht für die anmeldende Person ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis 14 Uhr. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt, da der Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Eine Erste-Hilfe-Kursabsage der anmeldenden Person muss nachweisbar per E-Mail oder Fax mindestens fünf Werktage vor Kursbeginn bis 14 Uhr an uns erfolgen. In diesem Fall bleibt die Absage kostenfrei. Der anmeldenden Person steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch der anmeldenden Person bei diesem im Betrieb oder sonstwie außerhalb oder innerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten des Erste Hilfe Schulungszentrums durchgeführt werden, besteht für den Anmelder kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot des Erste Hilfe Schulungszentrums genannten Kosten voll zu tragen.

§ 6  Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht 

(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. (2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenanntem nicht. (3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Schule angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei dem Erste Hilfe Schulungszentrum und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen. (4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor. 

§ 7 Rücktritt des Veranstalters 

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 8) vorliegen, b. die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit, Tod des Dozenten, höherer Gewalt wie z.B. Lock down, Quarantäne der Schule bzw. der Dozenten oder Tod eines nahen Angehörigen des Dozenten der Fall. In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder Vergleichbares. 

§ 8 Besonderheiten einzelner Ausbildungen 

(1) Am Kurstag muss auf Grund der Corona-Pandemie entweder ein Nachweis über die abgeschlossene Impfung, der Nachweis über die Genesung plus Boosterimpfung oder eine offizielle, aktuelle und negative Testung gegen das SARS-CoV-2-Virus und seine Varianten vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich wird die teilnehmende Person (a) vom Kurs ausgeschlossen. Dies befreit die Person nicht von der Zahlung der in § 6 dieser AGB genannten Kosten. (b) hat sie die Möglichkeit sich gegen eine Aufgebühr von 15€ bei uns testen zu lassen.

(2) Bei einigen Bildungsgängen müssen vor Beginn der Ausbildung Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung einer Schulung auf unserer Homepage über diese Voraussetzungen. Sofern sich nach erfolgter Anmeldung herausstellt, dass Sie geforderte Voraussetzungen nicht erfüllen, befreit dies nicht von der Zahlung der in § 6 dieser AGB genannten Kosten. Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens. (3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten handelt. 

§ 9 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen / Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform (per E-mail). 

§ 10 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt. 

§ 11 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtsstand 

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. (2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. 

§ 12 Datenschutz 

Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern.