Angebot

Allgemeines Steuerrecht:

  • Steuerliche Beratung

  • Erstellung von Steuererklärungen

  • Prüfung und Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmittel gegen Steuerbescheide (Einspruch, Klage, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, vorläufiger Rechtsschutz)

  • Betreuung und Vertretung bei Außenprüfung und Maßnahme der Steuerfahndung

  • Steuerliche Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf, bei Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung, Betriebsaufspaltung und Rechtsformänderungen.

Steuer- und Beitragsstrafrecht:

  • Beratung und Verteidigung bei dem Vorwurf von Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung ( §§ 370 und 378 AO) ).

  • Beratung und Verteidigung bei dem Vorwurf von Vergehen gem. § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) und § 8 Abs. 3 SchwarzArbG (leichtfertige Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen)

Sozialrecht:

  • Beratung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen der Rentenversicherung und Maßnahmen der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

  • Beratung und Vertretung bei Beitragssachen im Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten .

Handels- und Gesellschaftsrecht:

Rechtliche und steuerliche Beratung und Gestaltung aller gängigen Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen

  • GbR

  • Typische und atypische Stille Gesellschaft

  • OHG

  • GmbH

  • UG (haftungsbeschränkt)

  • GmbH & Co. KG.

Insolvenzrecht:

  • Beratung zur Krisenfrüherkennung

  • Beratung zur Insolvenzreife wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als zwingende Insolvenzgründe

  • Beratung über Pflichten und Haftung des Geschäftsführers in der Krise

  • Beratung und Vertretung im Insolvenzverfahren.

Erbrecht und Erbschaftsteuer:

  • Beratung bei erb- und erbschaftsteuerrechtlichen Fragen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge oder anlässlich einer Erbschaft oder Schenkung.

  • Erstellung der Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuererklärung.

  • Beratung und Durchführung der Auflösung einer Erbengemeinschaft

  • Beratung bei der Erstellung eine Nachfolgeregelung

  • Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf:

  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der Schnittstellen von Erbrecht, ehelichem Güterrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

  • Beratung beim Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens, der Stellung weiterer beteiligter Gesellschafter, der arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern des Unternehmens und der steuerlichen Konsequenzen.

Folgende Aufgaben können wir für Sie übernehmen, wenn Sie Ihre GmbH oder einzelne Anteile verkaufen wollen:

  • Prüfung des Gesellschaftsvertrags bezüglich der Vorgaben zu Anteilsverkäufen,

  • Bewertung der GmbH-Anteile und Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises,

  • Beratung bei der Wahl potentieller Kaufinteressenten,

  • Einholung und Prüfung von Absichtserklärungen potentieller Käufer,

  • Erstellung einer Verschwiegenheitserklärung zur Wahrung sensibler Daten,

  • Beratung während oder Führung der Vertragsverhandlungen,

  • Entwicklung einer juristischen Verhandlungsstrategie für eine effizienten und erfolgreichen Abschluss,

  • Erstellung eines rechtssicheren und Ihre Interessen wahrenden Kaufvertrags,

  • Begleitung aller notwendigen Schritte bis zum endgültigen Verkauf der GmbH-Anteile,

  • juristische Vertretung bei nachträglichen Rechtsstreitigkeiten.

Rechtsformwechsel und Umstrukturierung:

Gründe für einen Wechsel der Rechtsform sind Änderungen bei Unternehmenssituation und der strategischer Ausrichtung, die Aufnahme neuer Gesellschafter oder das Ausscheiden von Gesellschaftern, die steuerliche Optimierung oder die Vorbereitung einer Nachfolgeregelung. Ein wichtiger Grund ist die Begrenzung der persönlichen Haftung und die Sicherung des Privatvermögens.

Liquidation und Verschmelzung:

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine GmbH oder UG beendet werden soll z.B. Beendigung wegen des Alters der Inhaber, unlösbare Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, ungünstige Fortführungsprognose. Bevor eine bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden.

Wir übernehmen für Sie das Amt des Liquidators und erledigen alle Formalitäten bis zur endgültigen Löschung der GmbH.

Neben der Liquidation der GmbH kommt auch eine Verschmelzung auf den Alleingesellschafter in Betracht. Diese Form der Beendigung hat den Vorteil, dass die Beendigung sofort, ohne jede Wartezeit erfolgen kann. Allerdings übernimmt der bisherige Alleingesellschafter alle noch bestehenden Verbindlichkeiten der GmbH und ist verpflichtet, noch weitere fünf Jahre zu bilanzieren.

Steuerberaterhaftung:

Auch Steuerberater machen Fehler. Häufige Fehler sind:

  • Versäumung von Fristen:

  • Leider kommt es vor, dass Steuererklärungen oder Steueranmeldungen oder vorgeschriebenen Veröffentlichung beim Bundesanzeiger nicht fristgerecht eingereicht werden oder dass Fristen für Rechtsbehelfe versäumt werden. Ungerechtfertigte Steuernachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangs- und Bußgelder können die Folge sein.

  • Erfolglose Klage beim Finanzgericht:

  • Erhebt der Steuerberater eine Klage beim Finanzgericht muss er zuvor die Erfolgsaussichten prüfen. Stellt sich heraus, dass die Klage abgewiesen wurde, weil unvertretbare Rechtsansichten vorgebracht wurden oder der Prozess mangelhaft geführt wurde, kommt eine Haftung in Betracht.

  • Fehler bei Buchführung und Bilanzierung:

  • Fehler bei der Buchführung z.B. bei der Behandlung der Umsatzsteuer können bei Aufdeckung zu erheblichen Steuernachforderungen führen, die ein Unternehmen in seiner Fortführung bedrohen und durch Säumniszuschläge und Zinsen hoher Kosten verursachen.

  • Unzutreffende Bilanzierung kann zu Schadensersatzforderungen von Gesellschafter, Banken und anderen Gläubigern des Unternehmens führen und auch strafrechtliche Folgen haben.

  • Sozialrecht:

  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung der Versicherungspflicht in der Renten-Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung kann es zu Nachforderungen der Sozialkassen kommen. Problemfelder sind sog. Scheinselbständige oder Scheinarbeitgeber, faktische Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und deren Ehefrauen. Häufig ergeben sich auch Probleme im Bereich der Künstlersozialkasse und der SoKA-Bau. Die oft rigorosen Ermittlungen der FKS (Finanzkontolle Schwarzarbeit) führen zur Aufdeckung dieser Sachverhalte. Bei einer Verzinsung der Nachforderung von 12 % kann der Schaden beträchtlich sein. Zudem drohen auch hier strafrechtliche Folgen gem. § 266a StGB.

  • Arbeitsrecht:

  • Fehler bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverträgen können durch überhöhte Abfindungen und Schadensersatzansprüchen zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Fehler bei Gründung, Umwandlung oder Liquidation von Personen- oder Kapitalgesellschaften können ruinöse Folgen haben.

  • Insolvenzrecht:

  • Fehler im Vorfeld der Insolvenz können zur persönlichen Haftung von bestellten oder faktischen Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften führen und haben auch strafrechtliche Folgen. Betroffen sind oft auch UG´s und kleinere GmbH´s. Oft führen diese Fehler zur finanziellen Vernichtung der betroffenen Personen.

Sie können mich gerne unverbindlich per E-Mail unter kanzlei.gollmar@web.de kontaktieren. Kosten entstehen Ihnen nur nach Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Ihre Anfrage unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht und wird absolut vertraulich behandelt. Für eine Erstberatung berechne ich eine Pauschalgebühr in Höhe von 150 € (zzgl. MwSt.).