Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkstattleistungen der DREHMOMENT UG (haftungsbeschränkt) (AGB)

an Fahrrädern, E-Scootern, Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes („Fahrzeuge“)

Stand: 02/2023


I. Auftragserteilung

1. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart und der Auftrag unmittelbar erteilt wird. Mit Auftragserteilung versichert der Auftraggeber, selbst Eigentümer oder von diesem zur Auftragserteilung befähigt zu sein.

2. Wird der Auftrag nicht unmittelbar erteilt, ist DREHMOMENT an die im Auftragsschein angegebenen Preise, Schätzfristen und Verfügbarkeit nach Ablauf einer Frist von 7 Kalendertagen nicht mehr gebunden. Macht der Auftraggeber nach Ablauf der Frist deutlich, den Auftrag an DREHMOMENT erteilen zu wollen, sind Änderungen dem Auftraggeber kenntlich zu machen und der Auftraggeber hat erneut die Wahl zur Auftragserteilung zu den geänderten Bedingungen.

3. Der Auftrag ermächtigt DREHMOMENT, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten durchzuführen.

II. Preisangaben im Auftragsschein

DREHMOMENT beziffert im Auftragsschein die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen, unter gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer.

III. Abnahme

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb von DREHMOMENT, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Probefahrt im Geschäftslokal von DREHMOMENT ist nicht möglich.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige unter Ausgleich der von DREHMOMENT gestellten Rechnung innerhalb der Geschäftszeiten von DREHMOMENT abzuholen (Abholfrist). Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Werktage. Die Abholfrist endet jedoch frühestens mit Ablauf des im Auftragsschein als voraussichtlich oder verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermins. Im Falle der Nichtabnahme kann DREHMOMENT von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei fehlendem Ausgleich der Rechnung besteht seitens DREHMOMENT ein Zurückbehaltungsrecht am Auftragsgegenstand.

3. Bei Abnahmeverzug oder ausgeübtem Zurückbehaltungsrecht kann DREHMOMENT eine Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 2,50 €/Verzugstag berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen von DREHMOMENT auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Berechnung des Auftrages

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

2. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.

3. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens DREHMOMENT, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 4 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

V. Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch nach Ablauf der Abholfrist nach vorstehender Ziffer III.2.

2. Gegen Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. DREHMOMENT ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Vl. Erweitertes Pfandrecht

DREHMOMENT steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

Vll. Haftung für Sachmängel

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten seitens DREHMOMENT, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Hat DREHMOMENT nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet DREHMOMENT beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag DREHMOMENT nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von DREHMOMENT für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung nebst Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

5. Unabhängig von einem Verschulden seitens DREHMOMENT bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber bei DREHMOMENT geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt DREHMOMENT dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus. Zur Nachbesserung bringt der Auftraggeber das Fahrzeug zu DREHMOMENT und holt es nach Fertigstellung ab. Vorstehende Ziffern I.1 und III finden auf Abholung und Abholtermine im Rahmen der Nachbesserung Anwendung.

b) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum von DREHMOMENT.

VIII. Haftung für sonstige Schäden

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

2. Für Schadensersatzansprüche gegen DREHMOMENT gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

IX. Keine Fremdgarantien/Gewährleistung

1. Verbaut DREHMOMENT auf Wunsch des Auftraggebers mitgebrachte Fahrzeugteile oder Komponenten übernimmt DREHMOMENT für diese weder Gewährleistung noch Garantien oder Haftung. Mängel- und Schadenersatzansprüche sind auf solche, die die reine Einbauleistung von DREHMOMENT betreffen, beschränkt. Im Übrigen gelten vorstehende Ziffern V bis VIII und XII entsprechend.

2. Gewährleistungsansprüche und/oder Garantien für Fahrzeuge, die nicht bei DREHMOMENT erworben wurden, sind ausgeschlossen.

X. Eigentumsvorbehalt

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich DREHMOMENT das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

XI. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von DREHMOMENT. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

DREHMOMENT wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.