Die Gemeinde Grabs hat im Auftrag von Bund und Kanton die Rahmennutzungspläne (Zonenplan und Baureglement) von der raum.manufaktur.ag aus St.Gallen überarbeiten lassen. Diese waren scheinbar so sehr von Grabs angetan, dass sie das halbe Dorf neu als erhaltenswert einstufen und in Kernzone umzonen möchten.
Ein Grossteil des Grabser Oberdorf sind neu Kernzone und somit wohl bald dem Ortsbildschutz unterstellt. Der aktuell projektierte Schutzplan, der im Geoprtal eingesehen werden kann, stellt die neue Kernzone zwar nocht nicht unter Schutz, die Einteilung als Kernzone ist aber der erste Schritt in diese Richtung. Wenn die aktuelle Schutzzone mit der aktuellen Kernzone verglichen wird, ist die Übereinstimmung nur in etwa 10% nicht überdeckend. In dem wir schon die Umteilung in Kernzone verhindern, erschweren wir hoffentlich auch die Ausweitung der Schutztone.
Der Schutzzone unterstellt zu sein bringt leider viele Nachteile wie zum Beispiel:
Fassadensanierung mit einheitlicher Fassade auf allen Seiten des Gebäude nicht möglich, wenn nicht bereits so im Bestand
Moderne Fenster mit integrierten Sprossen (keine glasteilenden Sprossen) meist nicht möglich
Energetische Sanierung wird erschwert, z.B. Aufdach PV System nicht möglich, nur indach zulässig
An- und Umbauten (Garage, Carport) werden nicht erlaubt oder an unrealistische Bedingungen geknüpft
Moderne Baustoffe werden verhindert (Alu Fensterläden, alte Biberschwanz anstatt moderne Falzziegel)
Hellbraun: Kernzone
Dunkelbraun: Zentrumszone
Blau/Orange: WG2 Zone
Pink/Orange : WG3 Zone
Gebäude in diesem Teil stehen unter Ortsbildschutz
Ein Grossteil der W2/3 und WG2/3 Flächen werden in Kernzone umgewandelt.
Die Kernzone der Gemeinde Grabs nimmt einen grossen Teil der Gemeindefläche ein
Der überarbeitete Zonenplan und das Baureglement stehen bis diesen Sonntag 15.01.2023 noch zur Mitwirkung offen. Unter https://mitwirken-grabs.ch/de/ könnt ihr eure Meinung kund tun. Leider reicht ein einzelner Einwand gegen die grossflächige Kernzone nicht aus, dieser kann von der Gemeinde problemlos ignoriert werden. Ich bitte euch daher, eure Stimme gegen die Vergrösserung der Kernzone zu erheben.
Mögliche Rückmeldung unter Rückmeldung Nutzungsplanung erfassen:
Bestehende Wohn- und Wohn/Gewerbezonen sollen in die entsprechenden Zonentypen des Zonenplans nach neuem Recht überführt werden. Das heisst, WG2/3 und W2/3 Zonen nicht in Kernzone umzonen, sondern in die den nach neuem Recht entsprechenden Zonen W11.2/14.8 und WG11.2/14.8 umzonen.
Mögliche Rückmeldungen sind unter Rückmeldung Richtplanung erfassen:
Kerngebiete sollten auf dem Gebiet der Gemeinde Grabs auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Alle Gebiete ausserhalb des effektiven Dorfkerns sind nicht als Kernzone zu definieren. Dieser Schritt ist gewünscht, um die Einschränkungen für Um-, An- und Neubauten von Gebäuden auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Umzonung von W2/3 und WG2/3 zu Kernzone ist der erste Schritt grosse Teile von Grabs unter Schutz zu stellen. Das ist übertrieben und schiesst vollkommen am Ziel vorbei, Grabs zu einem "idealen Lebensumfeld" mit "hoher Wohnqualität" und einem "funktionierendes Gemeindewesen, in dem sich alle wohlfühlen können" zu entwickeln. Die durch die Einteilung als Kernzone und die voraussichtlich daraus resultierenden Schutzmassnahmen des Ortsbildschutzes verhindern eine gesunde Entwicklung der Wohnzone. Der Modernisierung der zum Teil über hundert Jahre alten Liegenschaften werden Steine in den Weg gelegt, die den Bürgerinnen und Bürgern den Unterhalt der Immobilien stark erschweren. Dies gilt es zu verhindern, daher fordere ich die Gemeinde dazu auf, bestehende Schutzzonen zu verkleinern/aufzulösen und festzulegen, dass keine weiteren Schutzzonen erfasst werden. Die Umsetzung des Schutzes soll über einen Objektschutz, für objektiv beurteilte Liegenschaften, und nicht über den Ortsbildschutz erfolgen.
Die Online Petition unter: https://www.petitio.ch/petitions/1U8SA unterstützen.