Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Werkzeugmaschinen, Ersatzteilen und Zubehör
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MEXPOL , im Folgenden "Verkäufer" genannt, gegenüber ihren Kunden, im Folgenden "Käufer" genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers zustande.
2.3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive Verpackung, Fracht, Versicherung und sonstiger Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
3.3. Der Käufer gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit leistet. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Käufer zumutbar sind.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
5. Gefahrenübergang
5.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transporteur übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
5.2. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
6.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
7.3. Bei Mängeln der Ware leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2024 in Kraft.
MEXPOL Werkzeugmaschinenhandel und Service GmbH &n Co.KG