Impressum &
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Chie Nebashi (Frau) 根橋千恵
Anne-Frank-Str.13 90459 Nürnberg
Tel: 0911 1201220
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Das Verhältnis zwischen Ihnen(Auftraggeber oder Auftraggeberin) und mir (Gästeführerin)
bestimmt sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen des Vertrages
Meldet sich der Auftraggeber oder die Auftraggeberin mündlich oder schriftlich(per Email) für eine Führung an, ist dies ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag über die Führung kommt zustande, sobald die Gästeführerin die Anmeldung mündlich oder schriftlich (per Email) bestätigt.
Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrages ist eine Führung mit Inhalt und Dauer wie vereinbart. An einem Stadtrundgang
können dabei maximal 25 Personen teilnehmen.
Zahlungsweise
Das Honorar ist der Gästeführerin am Ende der Führung in bar zu bezahlen, soweit nicht anders
vereinbart. Eine Rechnung wird auf Wunsch gestellt.
Eintrittsgelder und sonstige Kosten
Nicht im Preis einer Führung inbegriffen sind Eintrittsgelder( z.B. für die Burg, Kirchen oder
Museen) und weitere Kosten, welche gegenüber Dritten entstehen, wie etwa Verpflegungskosten,
Beförderungskosten, Parkgebühren und für Museumsführer, Stadtpläne und Prospekte, sofern diese
kostenpflichtig sind. Diese Kosten müssen von den Teilnehmern der Führung vor Ort beglichen
werden.
Verspätungen und Verkürzung
Verspätet sich der Auftraggeber oder die Auftraggeberin über den vereinbarten Termin für den
Führungsbeginn hinaus, so ist die Gästeführerin zu benachrichtigen.
Die Gästeführerin wird bei einer Verspätung bis zu 30 Minuten am vereinbarten Ausgangspunkt
warten. Nach Vereinbarung wird die Führung bei einer Verspätung verkürzt oder in der ursprünglich
geplanten Dauer durchgeführt. Wird die Führung in der ursprünglich geplanten Dauer durchgeführt,
zahlt der Auftraggeber einen Aufpreis von 37,00 EUR je angefangener Stunde Wartezeit.
Hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach einer Wartezeit von 30 Minuten ab dem
vereinbarten Termin für den Führungsbeginn nicht die Gästeführerin benachrichtigt, ist diese
berechtigt, die Führung abzusagen. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber oder die
Auftraggeberin ein Ausfallhonorar in der Höhe des für die Führung vereinbarten Honorars.
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auf eigenen Wunsch die Führung gekürzt wird, bleibt das Honorar dennoch in voller Höhe geschuldet.
Stornierung nach Anmeldung
Bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Ortszeit) kann ein Auftraggeber oder eine Auftraggeberin die gebuchte Führung kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.
Ist die Gästeführerin Ihrerseits gehindert, die Führung wie gebucht durchzuführen, bemüht sie sich
um adäquaten Ersatz.
Haftungsausschluss
Die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.