Impressum &

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum


Chie Nebashi (Frau) 根橋千恵

Anne-Frank-Str.13 90459 Nürnberg

Tel: 0911 1201220

Email: nebashi(at)nuernberg-tours.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Das Verhältnis zwischen Ihnen(Auftraggeber oder Auftraggeberin) und mir (Gästeführerin)

bestimmt sich nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Zustandekommen des Vertrages

Meldet sich der Auftraggeber oder die Auftraggeberin mündlich oder schriftlich(per Email) für eine Führung an, ist dies ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag über die Führung kommt zustande, sobald die Gästeführerin die Anmeldung mündlich oder schriftlich (per Email) bestätigt.


Vertragsinhalt

Inhalt des Vertrages ist eine Führung mit Inhalt und Dauer wie vereinbart. An einem Stadtrundgang

können dabei maximal 25 Personen teilnehmen.


Zahlungsweise

Das Honorar ist der Gästeführerin am Ende der Führung in bar zu bezahlen, soweit nicht anders

vereinbart. Eine Rechnung wird auf Wunsch gestellt.


Eintrittsgelder und sonstige Kosten

Nicht im Preis einer Führung inbegriffen sind Eintrittsgelder( z.B. für die Burg, Kirchen oder

Museen) und weitere Kosten, welche gegenüber Dritten entstehen, wie etwa Verpflegungskosten,

Beförderungskosten, Parkgebühren und für Museumsführer, Stadtpläne und Prospekte, sofern diese

kostenpflichtig sind. Diese Kosten müssen von den Teilnehmern der Führung vor Ort beglichen

werden.


Verspätungen und Verkürzung

Verspätet sich der Auftraggeber oder die Auftraggeberin über den vereinbarten Termin für den

Führungsbeginn hinaus, so ist die Gästeführerin zu benachrichtigen.

Die Gästeführerin wird bei einer Verspätung bis zu 30 Minuten am vereinbarten Ausgangspunkt

warten. Nach Vereinbarung wird die Führung bei einer Verspätung verkürzt oder in der ursprünglich

geplanten Dauer durchgeführt. Wird die Führung in der ursprünglich geplanten Dauer durchgeführt,

zahlt der Auftraggeber einen Aufpreis von 37,00 EUR je angefangener Stunde Wartezeit.

Hat der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach einer Wartezeit von 30 Minuten ab dem

vereinbarten Termin für den Führungsbeginn nicht die Gästeführerin benachrichtigt, ist diese

berechtigt, die Führung abzusagen. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber oder die

Auftraggeberin ein Ausfallhonorar in der Höhe des für die Führung vereinbarten Honorars.

Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auf eigenen Wunsch die Führung gekürzt wird, bleibt das Honorar dennoch in voller Höhe geschuldet.


Stornierung nach Anmeldung

Bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Ortszeit) kann ein Auftraggeber oder eine Auftraggeberin die gebuchte Führung kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.

Ist die Gästeführerin Ihrerseits gehindert, die Führung wie gebucht durchzuführen, bemüht sie sich

um adäquaten Ersatz.


Haftungsausschluss

Die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.