1. Gewerbetreibende mit Reisegewerbekarte oder Gewerbe bitte vorher anfragen. Das Anbieten und Verkaufen von Neuware ist vorher telefonisch anzufragen! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge.
2. Anfahrt am Tag vorher und Übernachtungen sind nicht erlaubt. Verfrüht anfahrende Aussteller und Besucher können abgewiesen oder in Wartepositionen eingewiesen werden.
3. Die Aussteller halten am Eingang vor Befahren des Platzes Ihren Telefonischen Nachweis oder andere Reservierungsbestätigung bereit und zeigen diese dem Veranstalter vor. Nach Prüfung der Reservierungsunterlagen erfolgt die Platzvergabe durch den Veranstalter. Kein Trödler hat Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Plätze werden vom Veranstalterpersonal vergeben.
4. Standgebühren werden am eingeteilten Platz berechnet.
Die Platzvergabe erfolgt nur durch den Veranstalter und nicht eigenmächtig.
5. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen! Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen.
6. Für Schäden haftet grundsätzlich immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände!
7. Jeder Teilnehmer und Besucher erkennt mit Betreten des Geländes die Marktordnung an!
8. Die gültigen Corona-Regeln und allgemeine Hygienevorschriften sind einzuhalten!
9. Verboten ist der Verkauf von lebenden Tieren, Waffen, Nazi-Artikel, Pornographie und Plagiaten, Arzneimittel, selbstgemachte Kosmetik, Lebensmittel, Spiele- Filme mit FSK-18 ist sofort ein Platzverweis fällig.
10. Das verteilen von Werbung ist strengstens verboten.
11. Jeder Aussteller hat auf Aufforderung des Veranstalters seinen Namen und seine Anschrift bekannt zu geben.
12. Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des verursachenden Standinhabers.
13. Auf Grund der Beschaffenheit mancher Plätze sind Bodenunebenheiten vorhanden. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr! Haftung durch den Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
14. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände! Eine Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingend z.B. auf Grund des Produkthaftungsgesetzes gesetzlich gehaftet wird.
15. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.
16. Absagen oder Verschiebungen des Flohmarktes berechtigen nicht zum Schadenersatz.
17. Gerichts- und Erfüllungsstand ist der Sitz des Veranstalters.
18. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und würden uns freuen Sie bald (wieder) auf unseren Märkten begrüßen zu dürfen.