BERUFSKRAFTFAHRERIN

Vorteile von BerufskraftfahrerInnen

  • KraftfahrerInnen, die einen Lehrabschluss in einem artverwandten Lehrberuf nämlich in Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechniker oder Speditionskaufmann/Speditionskauffrau besitzen, müssen nur eine Eingeschränkte Zusatzprüfung gem. §17 Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin - Ausbildungsordnung absolvieren.

  • Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechniker oder Speditionskaufmann/Speditionskauffrau und Besitzer der Führerscheinklassen C oder D zum Zeitpunkt der Prüfung (keine LKW- oder Bus-Praxis notwendig!) kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin abgelegt werden.

  • Bei der Prüfung entfällt der schriftliche Teil, nämlich Fachkunde und Fachrechnen.

  • Geprüft wird der Beförderungsgeschäftsfall, das Recht, der Fahrzeugcheck und das Fachgespräch.

  • Die Vorbereitungskurse beinhalten 100UE

  • (verkürzte Lehrabschlussprüfungsvorbereitung)

  • Fahrer die bereits eine Lehrabschlussprüfung in einem artverwandten Lerhberuf haben, müssen nur über den Führerschein C oder D zum Zeitpunkt der Prüfung verfügen, jedoch keine LKW- oder Bus-Praxis nachweisen.



Die Präsenzphase des Vorbereitungskurses beträgt ca.50UE. (Übungsfragenkatalog / Prüfungsablauf)

Nähere Infos unter office@wivus.eu

Mag. Weitzer

Amt der NÖ Landesregierung

Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus

Abteilung Anlagenrecht

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

Internet: http://www.noe.gv.at

E-Mail an: post.wst1@noel.gv.at

Tel.: +43 (0) 2742 9005 DW 12712 FAX: DW 15280

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