BERUFSKRAFTFAHRERIN
Bessere Entlohnung und Schutz nach dem Kollektivvertrag (C, D) GPA Güterbeförderung Kollektivvertrag für die Angestellt in der Güterbeförderung / VIDA - Kollektivvertrag D für DienstnehmerInnen in den privaten Autobusbetrieben
35 h Weiterbildung in Kombination
Lenkberechtigung aller Gewichtsklassen (C1,C) ab 18 Jahre
Grundqualifikationsprüfung inkludiert
Invaliditätspension - Begriff Invalidität §255 Abs.1 ASVG
umfangreichere Ausbildung im zweiten Bildungsweg (280 UE / 1UE = 50Min.)
Den Lehrberuf Berufskraftfahrer kann man im zweiten Bildungsweg in autorisierten Ausbildungsstätten erlernen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung gem. §6 FSG
Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gem. BAG §23 Abs.(5) absolvieren.
eine positiv abgelegte Lehrabschlussprüfung berechtigt zur Teilnahme an der Berufsreifeprüfung
eine positiv abgelegte Lehrabschlussprüfung in Östereich wird als Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache für die Staatsbürgerschaftsprüfung anerkannt
KraftfahrerInnen, die einen Lehrabschluss in einem artverwandten Lehrberuf nämlich in Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechniker oder Speditionskaufmann/Speditionskauffrau besitzen, müssen nur eine Eingeschränkte Zusatzprüfung gem. §17 Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin - Ausbildungsordnung absolvieren.
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Baumaschinentechnik, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugtechnik, Landmaschinentechniker oder Speditionskaufmann/Speditionskauffrau und Besitzer der Führerscheinklassen C oder D zum Zeitpunkt der Prüfung (keine LKW- oder Bus-Praxis notwendig!) kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin abgelegt werden.
Bei der Prüfung entfällt der schriftliche Teil, nämlich Fachkunde und Fachrechnen.
Geprüft wird der Beförderungsgeschäftsfall, das Recht, der Fahrzeugcheck und das Fachgespräch.
Die Vorbereitungskurse beinhalten 100UE
Fahrer die bereits eine Lehrabschlussprüfung in einem artverwandten Lerhberuf haben, müssen nur über den Führerschein C oder D zum Zeitpunkt der Prüfung verfügen, jedoch keine LKW- oder Bus-Praxis nachweisen.
Die Präsenzphase des Vorbereitungskurses beträgt ca.50UE. (Übungsfragenkatalog / Prüfungsablauf)
Nähere Infos unter office@wivus.eu
Mag. Weitzer
Amt der NÖ Landesregierung
Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus
Abteilung Anlagenrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
Internet: http://www.noe.gv.at
E-Mail an: post.wst1@noel.gv.at
Tel.: +43 (0) 2742 9005 DW 12712 FAX: DW 15280
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