Aufnahme

Vereinbarung zur Aufnahme

Grundlagen der Vereinszugehörigkeit sind die Bestimmungen der Satzung, der Stegordnung oder sonstige von der Mitgliederversammlung beschlossene Vereinbarungen in den jeweils gültigen bzw. Genehmigten Fassungen.

Die Aufnahmegebühr beträgt 255,00 EUR. Der Vereinsbeitrag beträgt 40,00 EUR pro Kalenderjahr. Er ist in einem Betrag im Voraus zu entrichten und verfällt bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Verein. Die Beiträge können durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes geändert werden. Die Mitgliederbeiträge zu Verbänden werden umgelegt. Der Jahresbeitrag für den DMYV beträgt derzeit 11,00 EUR im Jahr.

Bei Zuteilung eines Liegeplatzes sind folgende Beträge zu entrichten:

Als Jahresstegmiete für: Liegeplatz Nr. 1 = 1.200,00 EUR, Liegeplatz Nr. 2 - 13 = 900,00 EUR, Liegeplatz Nr. 14 - 17 = 600,00 EUR, Liegeplatz Nr. 18 - 19 = 360,00 EUR. Der jeweilige Jahresbetrag ist im Voraus zu entrichten.

Die erste Miete ist innerhalb von 10 Tagen im Voraus bis zum Ende des Kalenderjahres zu entrichten. Außerdem ist bei Zuteilung eines Liegeplatzes dem Vorstand eine Haftpflichtversicherung für das Boot nachzuweisen.

Für den Hauptschlüssel und den Schuppenschlüssel wird eine Kaution von 30,00 EUR und für den Stromzähler eine Kaution vom 52,00 EUR erhoben.

Die Rückzahlung der Einlage erfolgt bei Aufgabe des Liegeplatzes in dem auf die nächste Hauptversammlung folgenden Kalenderjahr oder aber bei einer direkten Neubelegung des Liegeplatzes, unter der Voraussetzung, daß die Einlage durch das neue Mitglied sofort entrichtet wird.

Die Mitgliedschaft wird für jeweils ein Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit er nicht fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigung eines Liegeplatzes kann jederzeit ausgesprochen werden, jedoch beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Quartalsende. Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen und einem Vorstandsmitglied zuzuleiten. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs des Kündigungsschreibens kommt es nicht auf die Absendung sondern auf die Ankunft des Schreibens beim Vorstand an (z.B. Poststempel oder Empfangsquittung). Die Miete für den Liegeplatz ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu entrichten. Sollte eine Neubelegung des Liegeplatzes vor Ablauf der Kündigungsfrist gelingen, so kann hiervon Abstand genommen werden. Das Liegerecht erlischt nicht automatisch bei Aufgabe des Wassersportes oder Verkauf des Bootes. Die o. gen. Kündigungsmodalität ist einzuhalten. Der Liegeplatz ist nicht übertragbar.

Sonstiges:

Die Benutzung der Steganlage, des Parkplatzes sowie aller Zugänge zur Steganlage erfolgen - auch für die Angehörigen, Gäste oder Besucher auf eigene Gefahr. Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Angehörigen, Gäste oder Besucher darauf hinzuweisen und sich von denen bestätigen zu lassen. Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Vereins sind ausgeschlossen.

Jeder Inhaber eines Liegeplatzes ist verpflichtet , an den vom Vorstand festgelegten Ausbau, Wartungs und Instandhaltungsarbeiten der Anlage teilzunehmen. Die Abgeltung von Arbeitsleistungen durch Zahlung eines Geldbetrages ist ausgeschlossen. Nicht geleistete Arbeiten gelten als Schädigung der Vereinsinteressen im Sinne der Satzung. Für Beschädigungen an der Steganlage oder Anliegerbooten haftet der Verursacher.

Wassersportfreunde Düsseldorf e.V. ./. Rochus Geissel - Matthiasstr. 32 - 41468 Neuss - 02131 33 33 33

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