Einen Antrag als Mitglied des Vereins können alle physischen Personen stellen. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheiden der Vorstand und die aktiven Vereinsmitglieder gemäß des angeführten Aufnahmeverfahrens. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Dabei ist eine einfache Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Personen ausreichend. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand.
Schritt 1
Bevor ein Mitglied eine/n Gastspieler/in mitbringen kann, ist mit dem Vorstand zu klären, ob freie Kapazitäten verfügbar sind. Dies impliziert auch Zeiten (z.B. in den Sommermonaten), in denen aufgrund von Teilnehmer/innen/mangel auch Gastspieler/innen mitspielen dürfen, die nicht Vereinsmitglieder werden wollen, wenn dies der Vorstand bewilligt.
Schritt 2
Jedes Mitglied, das eine/n Gastspieler/in mitbringt, ist für diese/n verantwortlich und klärt ihn/sie im Vorfeld über den Modus des Aufnahmeverfahrens auf.
Schritt 3
Der/die Gastspieler/in, der/die auch Mitglied werden will, wird zu einem Probeabend mitgebracht und kann 1 x gratis spielen.
Schritt 4
Wenn es keine Einwände der anwesenden spielenden Mitglieder dieses Probeabends gibt, kann der/die Gastspieler/in, der/die auch aktives Mitglied werden will, nun zu 2 weiteren Probeabenden kommen. Dabei zahlt er/sie den Gastbeitrag (im Moment Euro 7,00). Am dritten Abend kann er/sie die Mitgliedschaft beantragen.
Schritt 5
Bei Annahme des Aufnahmeantrags wird vom Vorstand eine Umfrage an die anderen Vereinsmitglieder ausgesandt, ob der/die Antragsteller/in aufgenommen werden soll. Stimmberechtigt bezüglich Aufnahme oder Ablehnung des Antrags sind nur jene Mitglieder, die den/die Antragsteller/in mindestens 1 x spielen gesehen haben. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine
Begründung für die Entscheidung ist nicht notwendig. Die Dauer der Umfrage ist mit 7 Tagen nach Veröffentlichung begrenzt.
Schritt 6
Die Information über eine Aufnahme oder Ablehnung des Antrags obliegt jener Person, die den/die Antragsteller/in mitgebracht hat. Es liegt in deren Ermessen, ob eine Ablehnung begründet wird oder nicht. Die Entscheidung ist dem/der Antragsteller/in innerhalb von 7 Tagen ab feststehender Entscheidung mitzuteilen.
Schritt 7
Wird man als Mitglied aufgenommen, zahlt man ab dem dritten Abend automatisch die Differenz zum festgelegten Quartalsbeitrag auf und anteilig (quartalsbezogen) den Jahresmitgliedsbeitrag.