Der Verein Freiberger Geotechniker e. V. verleiht
den "Franz-Kögler-Preis" und
den "Franz-Kögler-Sonderpreis".
Der "Franz-Kögler-Preis" und der "Franz-Kögler-Sonderpreis" werden mit je 500,00 Euro dotiert.
Der "Franz-Kögler-Preis" und der "Franz-Kögler-Sonderpreis" werden jährlich verliehen. Liegen keine Vorschläge vor, entfällt die Preisverleihung. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Geotechnischen Kolloquiums oder der Mitgliedervollversammlung des Vereins Freiberger Geotechniker e. V.
Der "Franz-Kögler-Preis" wird für hervorragende Leistungen, die durch Studenten des Institutes für Geotechnik der TU Bergakademie Freiberg erbracht wurden, verliehen. Solche Leistungen sind: Diplomarbeiten, Studienarbeiten, andere während des Studiums geleistete wissenschaftliche Arbeiten, maßgebliche Teilleistungen an Forschungsarbeiten.
Der "Franz-Kögler-Preis" wird an Studenten oder Absolventen des Institutes für Geotechnik der TU Bergakademie Freiberg verliehen, die ihr Studium nicht länger als ein Jahr vor dem Tage der Preisverleihung beendet haben (deren Diplomverteidigung nicht länger als ein Jahr - vom Tag der Preisverleihung gerechnet - zurückliegt).
Der "Franz-Kögler-Sonderpreis" wird für andere hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Geotechnik verliehen. Der "Franz-Kögler-Sonderpreis" wird an Absolventen des Institutes für Geotechnik bzw. der Sektion Geotechnik und Bergbau verliehen. Der "Franz-Kögler-Sonderpreis" kann auch an andere Wissenschaftler verliehen werden, wenn die wissenschaftlichen Leistungen in engem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Institutes für Geotechnik der TU Bergakademie Freiberg steht oder der Erfüllung der Ziele des VFG e. V. dienlich ist.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des "Franz-Kögler-Preises" sind die Professoren des Institutes für Geotechnik der TU Bergakademie Freiberg. Die Professoren können einen gemeinsamen Vorschlag abgeben. Es können mehrere Vorschläge eingereicht werden.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des "Franz-Kögler-Sonderpreises" sind weiterhin die
Mitglieder des Vorstandes und des Beirates des VFG e. V.,
Mitglieder des Beirates des VFG e. V.,
Ehrenmitglieder des VFG e. V.,
Mitglieder des VFG e. V.
Die Vorschläge sind spätestens 3 Monate vor dem jährlichen Geotechnischen Kolloquium dem Vorstand des VFG e. V. zuzuleiten. Die Vorschläge sind schriftlich zu begründen. Die zugrundeliegende wissenschaftliche Arbeit ist dem Vorstand zuzustellen.
Über die Preisverleihung entscheidet der Vorstand des VFG e. V. nach § 7 (3) der Satzung. Werden mehr als 2 Vorschläge abgegeben, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen, die bei der ersten Abstimmung die meisten Stimmen erhalten haben.