§ 6 GRUPPIERUNGEN, FIRMEN UND FRAKTIONEN
§ 6.1 Eine Gruppierung/ein Gewerbe darf maximal aus 20 Personen bestehen.
§ 6.2 In einer laufenden RP Situation zwischen zwei Parteien sind maximal 20 Personen pro Partei erlaubt. Jede Gruppierung agiert für sich alleine. Dass mehrere Gruppierungen zusammen gegen eine Gruppierung agieren ist verboten. Des Weiteren gilt: maximal 20 gegen 20 Personen.
§ 6.3 Wenn eine Gruppierung sich gleichzeitig mit mehreren Gruppierungen anlegt, ist dennoch auf das Volleyball-System im RP (§ 12.5) zu achten. Sollten zwei Gruppierungen in einer Auseinandersetzung stehen und eine dritte Gruppierung sich offensichtlich einmischt/unterstützt, weil sie mit einer der Gruppen befreundet ist, ist mit Sanktionen zu rechnen. | Fraktionen sind keine Gruppierungen.
§ 6.4 Gruppierungen dürfen keine in Echt existierenden Gruppierungs-/Gangnamen verwenden. (Fiktionale) Namen aus z.B. Filmen und Spielen sind hingegen zulässig.
§ 6.5 Jede Gruppierung, die Crime RP betreibt, muss sich selbst mit Angabe aller beteiligten Spielern im Support anmelden.
§ 6.6 Nimmt eine Gruppierung einen neuen Member auf, darf dieser 3 Tage an keiner bereits laufenden Konfliktsituation in Verbindung mit dieser Gruppierung beteiligt sein. Unter einem Konflikt versteht man eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen die sich über mehr als drei Tage bekriegen.
§ 6.7 Gegen Organe der Staatssicherheit dürfen maximal zwei Gruppierung gleichzeitig gemeinsam agieren. Dazu zählen ebenfalls Beauftragungen anderer Gruppierungen mit dem selben Ziel.
§ 6.8 Bei gemeinsamer Einreise ist die Bildung einer Gruppierung erst nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens vier Wochen erlaubt. Die Anmeldung der Gruppierung muss vom Support genehmigt werden.
§ 6.9 Im Krankenhaus "ans Bett gefesselt" zu sein, dient lediglich dafür, einen Spieler die Möglichkeit zu geben, das RP zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen zu können (z.B. damit dieser ausloggen kann). Nur zu diesem Zweck kann die Möglichkeit genutzt werden, jemanden "ans Bett zu fesseln". Eine selbstständige oder durch Dritte herbeigeführte Befreiung aus dieser Fixierung ist daher verboten.
§ 6.10 Zivile Helikopter werden nur durch Gewerbe ermöglicht. Helikopter dürfen nicht gestohlen werden, auch nicht via Pilot-Geisel etc. und auch nicht von den Angestellten für Straftaten verwendet werden.
§ 6.11 Schlüssel und Mitarbeiterkarten vom Bullseye Waffen- & Munitionshändler dürfen nicht entwendet werden. Bullseye Mitarbeiter dürfen auf Waffen-Handels- & Transportwegen nicht überfallen werden.
§ 6.12 Das Entwenden von Taschen der Inhaftierten aus dem Taschenlager im State Prison ist verboten.
(Aktuell zählen da natürlich auch die entsprechenden Lager-Pounder (LKW) dazu!)
§ 6.13 Erst nach zwei Wochen nach der Whitelist eines Charakters darf sich in eine Gruppierung eingetragen werden.
§ 6.14 Verlässt ein Charakter ohne Bloodout eine Gruppierung, darf er anschließend für drei Monate keiner weiteren Gruppierung beitreten.
§ 6.15 Gangführungen können für Ausschluss aus ihre Gruppierungen neben dem Bloodout (§8.2) auch eine lebenslängliche Haft für den zu ausschließenden Charakter im Support beantragen. Der Charakter gehört dann zwar noch zur Gruppierung, wird aber supporttechnisch nicht gezählt. Chars gehören durch diese Gruppierungsausschluss zu den Langzeithäftlingen und haben kein Interesse an einem Ausbruch, können aber auch hinterher trotzdem gebloodoutet werden (§8.2).
§ 6.16 Mitarbeiter von Bullseye dürfen Bullseye Produkte nur über den offiziellen Weg verkaufen. Keine illegalen Geschäfte. Dazu zählen auch Waffenscheine.
Mitarbeiter dürfen nichts aus den Gewerbelagern entwenden.
§ 6.17 Ein Charakter, der seine Gruppierung verrät/"versnitcht", muss ab dem Folgetag insgesamt mindestens 14 Stunden in der Primetime (18-23 Uhr) auf dem Server verbringen, bevor ein Gerichtsprozess (und ggf. Zeugenschutz) gestartet werden kann. In diesem Fall kann der Charakter weiterhin gebloodouted werden, auch wenn er schon aus der Gruppierung ausgetragen wurde.
§ 6.18 Während Schießereien dürfen keine Supersportler (Itali RSX, Itali GTO, Krieger, Furia usw.) verwendet erden.
§ 6.19 Langwaffen von Exekutivbeamten dürfen nicht entwendet werden. (Eine kurzzeitige Abnahme, um den Gebrauch zu verhindern, ist weiterhin erlaubt, solange die Waffe zurückgegeben.)