§ 1.1) Fraktionsleiter dürfen in keinem anderen GTA Roleplay-Projekt Server-Team tätig sein oder eine Fraktion führen.
§ 1.2) Es ist nur einmal möglich, ein Konzept einzureichen und als Fraktionsleiter zu werden. Sollte dies scheitern, besteht keine weitere Möglichkeit.
§ 1.3) Eine Fraktion wird aufgelöst, wenn sie 3 Verwarnungen erhält. Eine Verwarnung verfällt nach 2 Wochen. (Administrative Auflösungen sind jederzeit möglich.)
§ 1.4) Das sogenannte "Fraktionshopping" ist streng untersagt. Es gilt eine Sperre von 3 Tagen zwischen dem Wechsel von Fraktionen.
(Bei Missachtung erfolgt ein Ausschluss.)
§ 1.5):Fraktionen erhalten offizielle Discord-Server auf UNIQUE. Diese zur Verfügung gestellten Discord-Server müssen genutzt werden.
§ 1.6) Auch hier gilt: OOC-/Trashtalk, Madness, Hetze oder Beleidigungen gegenüber anderen Fraktionen oder Spielern führen zur direkten Auflösung der Fraktion.
§ 1.7) Der Fraktionsbestand muss innerhalb der Fraktionsräume aufbewahrt werden und darf nicht in privaten Beständen gelagert werden.
Zusatz zur Fraktionsauflösung
Bei der Auflösung einer Fraktion bleibt der gesamte Fraktionsbestand bei der Fraktion. Dies umfasst Kapital, Waffen, Drogen, Items und Fraktionsfahrzeuge.
Diese Ressourcen sind nicht übertragbar und unterliegen keinem "persönlichen Anspruch". Alles, was innerhalb der Fraktion den Mitgliedern zur Verfügung steht, gilt als Fraktionsbestand. Fraktionsleiter (Ränge 10, 11, 12) können keine weitere Führungsposition auf UNIQUE übernehmen.
§ 2.1) Staatliche Fraktionen haben stets Vorrang und unterliegen daher keiner Mitgliederbegrenzung.
§ 2.2) Wer sich außerhalb des Dienstes befindet, muss sich als "Off-Duty" deklarieren und darf keine dienstlichen Aufgaben ausführen.
§ 2.3) Wer keine offizielle Jobkleidung trägt, darf auch außerhalb des Dienstes seinen Job nicht ausführen.
§ 2.4) Korruption im Austausch für Informationen in leichten Fällen erlaubt. (Waffen, Fahrzeuge und Items dürfen jedoch nicht entwendet werden.)
Ausgenommen davon ist das FIB, welches in keinem Fall und auf keinem Rang korrupt sein darf.
§ 2.5) Staatliche Fahrzeuge dürfen nicht für Farmen oder private Fahrten verwendet werden.
§ 2.6) Zivile/kriminelle Fahrzeuge dürfen nur dann beschlagnahmt und sichergestellt werden, wenn sie direkt in eine Straftat involviert sind und zur Verfolgung oder Sicherstellung von Beweismitteln dienen.
§ 2.7) Fahrzeuge, die lediglich abgeschleppt werden, um die Straße freizumachen, werden NICHT beschlagnahmt.
§ 2.8) Beschlagnahmte Materialien dürfen NICHT entwendet werden.
§ 2.9) Die staatlichen Befugnisse dürfen nicht für persönliche Vorteile missbraucht werden.
§ 2.10) Bleibt stets neutral und fair. Das Ausnutzen der eigenen Position für persönliche Entscheidungen oder unfaire Vorteile ist verboten.
§ 2.11) Staatliche Waffen von FIB, LSPD oder der Army dürfen nicht entwendet werden.
Ausnahme: Eine Pistole oder Kurzwaffe darf mit entsprechendem RP-Hintergrund gestohlen werden.
§ 3.1) Jede Fraktion muss ihren Sprachgebrauch, ihr Aussehen, Verhalten und ihren Namen an das jeweilige Fraktionskonzept anpassen.
§ 3.2) Jedes Mitglied einer Kriminalfraktion ist verpflichtet, immer fraktionspassende Kleidung zu tragen.
§ 3.3) Fraktionsfahrzeuge müssen einheitlich gestaltet und eindeutig erkennbar zur jeweiligen Fraktion zugehörig sein.
§ 3.4) Kriminalfraktionen dürfen nur mit ihren eigenen Fraktionsfahrzeugen aktiv agieren. (Missachtung = Verwarnung).
§ 3.5) Kriminalfraktionen dürfen keine Zivilisten zur Unterstützung in Kämpfen oder ähnlichen Auseinandersetzungen hinzuziehen und diese auch nicht "einstellen".
§ 3.6) Probezeit und Aufbauschutz - Nach der Gründung einer Fraktion gilt eine Probezeit von 7 Tagen. Die genauen Auflagen für die Probezeit werden von der Fraktionsverwaltung festgelegt.
§ 3.7) Bloodout - Wird ein sogenanntes "Bloodout" durchgeführt, ist sämtliches Wissen über die Fraktion (z.B. Namen, Anwesen, Funkkanäle) hinfällig und darf im Rollenspiel nicht weiter verwendet werden.
§ 3.8) Fraktionen müssen realistisch geführt werden; beispielsweise sind Zusammensetzungen zwischen Mafiastrukturen und Street Gangs unrealistisch und daher nicht gestattet.
Auch der Kleidungsstil sowie die Fahrzeuge müssen zur Fraktion passen und ihrem Konzept entsprechen.
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