Upcoming Events
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen
Til Martin Seelmann – TS DJ-Service (im Folgenden „DJ“ genannt)
und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt),
die die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Discjockey, Veranstaltungstechnik, Coaching oder verleih von Technik zum Gegenstand haben.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, der DJ stimmt ihrer Geltung vorab ausdrücklich schriftlich zu.
Mit der Annahme eines Angebots oder der Buchungsbestätigung erkennt der Veranstalter diese AGB als verbindlich an.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des DJs.
Der Veranstalter sorgt für geeignete Übernachtungs- oder Schlafmöglichkeiten für den DJ, falls ein Aufenthalt über Nacht erforderlich ist. Der Veranstalter haftet für die Bereitstellung eines sicheren und angemessenen Schlafplatzes. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Veranstalter, sofern nicht anders vereinbart. Ob eine Übernachtung notwendig ist, würde vorher abgestimmt werden.
Findet der Auftritt im Freien statt, trägt der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist die vertraglich vereinbarte Gage vollständig zu zahlen.
Der Arbeitsplatz des DJs muss trocken, überdacht und auf festem Untergrund sein. Das Equipment ist vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen zu schützen.
Es werden mindestens zwei 230 V-Steckdosen benötigt, die nach VDE installiert und jeweils über eine eigene Sicherung verfügen.
Bei wiederholtem Stromausfall kann der DJ den Betrieb zum Schutz der Technik sofort einstellen.
Stellt der Veranstalter oder die Location Technik, übernimmt der DJ keine Haftung für Schäden durch Bedienfehler; diese liegt allein beim Veranstalter.
Der Veranstalter oder Gäste dürfen die DJ-Technik nicht ohne Erlaubnis bedienen.
Der Platzbedarf beträgt 4–10 m².
Die dargestellten Bilder der Musik- und Lichtanlage auf der Webseite dienen nur der Orientierung und können je nach räumlichen Gegebenheiten variieren. Die Stromkosten für den Betrieb der DJ-Anlage trägt der Veranstalter.
Schäden, die durch den Veranstalter oder Dritte verursacht werden, sind vom Veranstalter zu tragen. Es wird empfohlen, das Bestehen oder den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu prüfen.
Ab Aufbau der DJ-Technik haftet der Veranstalter bis zum Abbau für Verlust oder Beschädigung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen (z. B. GEMA) auf eigene Kosten einzuholen. Die GEMA-Pflicht liegt beim Veranstalter. Kommt es aufgrund fehlender Genehmigungen zu Forderungen Dritter, haftet der Veranstalter vollständig gegenüber dem DJ.
Angebote des DJs sind grundsätzlich unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung schriftlich (per E-Mail oder Post) bestätigt und der DJ die Buchung mit einer Bestätigung annimmt.
Angebote verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald das darin angegebene Fälligkeits- oder Gültigkeitsdatum abgelaufen ist. Nach Ablauf kann auf Anfrage ein neues Angebot erstellt werden.
Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Start der Musik und endet laut verbindlicher Buchung.
Auf Wunsch des Veranstalters kann die Auftrittsdauer während der Veranstaltung gegen Aufpreis verlängert werden. Der entsprechende Stundensatz wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Das generelle Veranstaltungsende ist spätestens 5 Uhr.
Der zugrundeliegende Festpreis gilt für eine Spieldauer von 7 Stunden. Fällt die tatsächliche Leistung darunter, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
Die Gage ist innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung an die angegebene Bankverbindung zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Mahnstufe erhoben.
Nach zwei erfolglosen Mahnungen behält sich der DJ vor, den Rechtsweg einzuschlagen und weitere Kosten geltend zu machen.
Ab 14–8 Tagen vor dem Event: 25 % der Auftragssumme
Ab 7–4 Tagen vor dem Event: 50 % der Auftragssumme
Ab 3–2 Tagen vor dem Event: 75 % der Auftragssumme
Ab 1 Tag vor dem Event: 100 % der Auftragssumme
Sofern der Aufbau am Vortag des Events erfolgt, zählt dieser als 1. Eventtag.
Sollte der DJ aus krankheitsbedingten oder wichtigen Gründen absagen, verpflichtet er sich nicht, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter zu stellen.
Es wird jedoch eine Liste mit alternativen DJs zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die für einen bestimmten Termin vereinbart sind.
Der Vertrag dient ausschließlich dem Geschäftsabschluss. Eine Rechnung über die vereinbarte Gage, zuzüglich eventueller Mehrkosten durch Mehrstunden, wird separat ausgestellt.
Die künstlerische Gestaltung und Art des Auftritts obliegen dem DJ, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Neben den AGBs ist nachfolgend die Datenschutzerklärung sowie den Haftunsgauschluss zu beachten.