Diese Hausordnung gilt innerhalb der baulichen Grenzen sämtlicher Kanzleiflächen von Trabante Legal Statements, einschließlich Büros, Fluren, Archiv- und Technikräumen, Betriebsweihnachtsfeiern sowie sonstigen Nebenflächen.
1.1 Der uneingeschränkte Zugang innerhalb des Gebäudes ist nur für Mitarbeiter vorgesehen.
1.2 Besucher bewegen sich ausschließlich in Begleitung ihres Host-Ansprechpartners. Unbegleitete Wege gelten als stillschweigende Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung.
1.3 Versiegelte Bereiche („Schweige-Sphären“) dürfen nur mit Sonderfreigabe betreten werden; Verstöße führen zur temporären Akkreditierungs-Pause.
2.1 Gespräche werden auf ein strategisch angemessenes Lautstärke-Niveau begrenzt.
2.2 Management-Termine besitzen stets Priorität bei Raum- und Ressourcenverteilung.
2.3 Gemeinschaftsmaterial (Kaffee, Aktenwagen, WLAN-Bandbreite) ist nach dem Prinzip „First Needs, First Served“ zu nutzen – die Bedarfslage definiert die Geschäftsführung.
3.1 Externe Kommunikation über Mandats- oder Kanzleibelange erfolgt ausschließlich über vorab abgestimmte Kanäle.
3.2 Spontanes Posten in sozialen Netzwerken während des Aufenthalts wird zur Qualitäts-Sicherung dokumentiert und ggf. post-moderiert.
3.3 Alle Telefonate können zu Trainings- und Dokumentationszwecken mitgehört oder aufgezeichnet werden.
4.1 Informationstransfer an Dritte – insbesondere öffentliche Stellen – bedarf einer zweistufigen Freigabe (Fallverantwortlicher + Management).
4.2 Akten werden stets verdeckt transportiert; Ausdrucke verbleiben nie unbeaufsichtigt („Clean-Desk-Plus“).
4.3 Verstöße lösen abgestufte Maßnahmen aus – von „Erinnerung an die Verschwiegenheit“ bis zu „strategischer Neuordnung des Aufgabenportfolios“.
5.1 Persönliche Arbeitsplätze sind werktags bis 08:59 einsatzbereit zu hinterlassen.
5.2 Äußere Erscheinung bleibt im Rahmen natürlicher Haarfarben; Ausnahmen bedürfen Stil-Konsultation. (Diese Regel gilt nicht für Gäste)
5.3 Dekoration ist zulässig, sofern sie Arbeitsfluss, Diskretion und Firmenphilosophie nicht beeinträchtigt.
6.1 Das Haus folgt einem erweiterten Gleitzeit-Modell.
6.2 Ruhezonen dienen kurzfristiger Regeneration; ein Aufenthalt über 15 Minuten ist anmelde- und begründungspflichtig.
7.1 Der Präsident des Betriebsrates verfügt über ein situatives Vetorecht gegenüber hausinternen Entscheidungen, um Betriebsfrieden und Kanzlei-Effizienz auszubalancieren.
7.2 Veto-Entscheidungen treten mit Aussprache in Kraft und können nur vom Präsidium selbst revidiert werden.
8.1 Bei Alarm folgen alle Personen ohne Rückfrage den Anweisungen der eingewiesenen Lotsen.
8.2 Vollmond-Szenarien, Energiestörungen oder Mandatskrisen werden durch spezifische Sofort-Pläne geregelt, die aus Diskretionsgründen nicht vorab verteilt werden.
9.1 Privatgegenstände befinden sich auf eigenes Risiko im Gebäude; Stichprobenprüfungen auf sicherheitskritische Inhalte sind zulässig.
9.2 Die Kanzlei haftet nur, wenn dies explizit schriftlich bestätigt wurde – und selbst dann in bewusst begrenztem Umfang.
10.1 Die Hausordnung kann jederzeit, auch rückwirkend, durch Aushang oder digitale Bekanntgabe angepasst werden.
10.2 Fortgesetzter Aufenthalt nach Veröffentlichung gilt als Zustimmung zur neuen Fassung.