Platzordnung
PLATZ- UND SPIELORDNUNG
1. Allgemeine Bedingungen
Die Tennisanlage der Tennisgemeinschaft Goldstein dient dem Sport und der Erholung. Pflegliche Behandlung der Anlage und ihrer Einrichtungen sollte selbstverständlich sein, ebenso sportliches Verhalten und Fairness. Zutritt zum Vereinsgelände haben Mitglieder und Gäste. Alle sind gebeten, durch ihr Verhalten den Spielbetrieb nicht zu stören. Eltern haften für ihre Kinder. Für abhanden gekommene Gegenstände kann die Tennisgemeinschaft keine Haftung Übernehmen.
Ferner bitten wir:
Hunde anzuleinen. Fahrräder nicht auf der Terrasse sondern auf die dafür vorgesehenen Plätze auf dem Clubgelände abzustellen. Das Fahren auf dem Clubgelände (auch mit Fahrrädern) zu unterlassen.
2. Spielzeiten
Die Spielzeit erstreckt sich von April bis September, max. bis Mitte Oktober nach Wetterlage und Aushang in der Zeit von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.
Die Spielzeit einschließlich Platzpflege beträgt von Montag bis Freitag:
Für ein Einzel:
ab 09:00 Uhr -> 60 Minuten
Für ein Doppel:
von 09:00 bis 17:00 Uhr -> 120 Minuten
von 17:00 bis 22:00 Uhr -> 90 Minuten
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen gelten folgende Regeln:
Für ein Einzel 60 Minuten
Für ein Doppel 120 Minuten
Für nicht berufstätige Jugendliche unter 18 Jahren - die keine Mannschaft spielen, stehen die Plätze wie folgt zur Verfügung:
Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr
Samstag ab 14:00 Uhr
Sonntag ab 09:00 Uhr
Für diese Jugendlichen ist vorrangig Platz 5 reserviert.
Jugendliche Mannschaftsspieler/innen mit Spielmarken sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
3. Platzbelegung
Alle aktiven Mitglieder sind nach Entrichtung ihres Jahresbeitrages unter Benutzung der mit ihrem Namen versehenen Spielmarke spielberechtigt.
Ist eine Spielmarke verloren gegangen, kann bei der Abteilungsleitung gegen Selbstkostenpreis eine neue bestellt werden. Eine Platzbelegung ist nur durch Hängen der gültigen Spielmarke - bei einem Gast gilt die Gastspielmarke - an der Belegungstafel möglich. Jedes Mitglied darf nur seine eigene Spielmarke hängen. Die Spielmarke ist auf der Platzbelegungstafel zusammen mit der Spielmarke des Spielpartners in der Reihe laufende Spielzeit einzuhängen. Die Reservierung eines Platzes ist nur möglich wenn ein Spieler anwesend ist.
Ein vorgesehenes Doppel muss an der Belegungstafel deutlich erkennbar hängen.
Wurde eine Platzbelegung vorgenommen, darf der Platzbelegende das Clubgelände, nicht verlassen. Das Ende der laufenden Spielzeit ist auf der Uhr über dem belegten Spielfeld einzustellen. Fünf Minuten vor Ablauf der laufenden Spielzeit, dürfen die Spielmarken aus dem Feldwartende Spielzeit von den wartenden Spielern, in das Feld laufende Spielzeit umgehängt und die Marken der laufenden Spielzeit auf gelaufene Spielzeit gehängt werden. Eine weitere Platzbelegung ist erst nach einer Spielpause von 30 Minuten möglich.
Für die Zeitangabe ist die auf der Terrasse angebrachte Uhr maßgebend.
Spieler, die 5 Minuten nach Beginn der Spieleinheit den Platz noch nicht betreten haben, verlieren ein Anrecht auf die Spielmöglichkeit. Der Platz steht dann sofort den Spielern zur Verfügung, die auf dem Feld wartende Spielzeit hängen.
Eine an der Belegungstafel links (2. Haken) eingehängte Spielmarke bedeutet:
Platzreservierung “ Partner vorhanden" Eine an der Belegungstafel links
(1. Haken) eingehängte Spielmarke bedeutet: Platzreservierung “Partner gesucht"
Reservierungen mit anderen Namensschildern sowie ein Austauschen einer Spielmarke durch die eigene, ist nicht zulässig. Vorausbelegungen sind nur für Forderungsspiele, Turniere und Training möglich.
Trainerstunden gelten als Spielstunden.
Für Trainer- bzw. Trainingsstunden steht Platz 5 zur Verfügung.
Die Belegung eines Trainingsplatzes, muss an der Belegungstafel durch Marke Training zu erkennen sein.
Mannschafts- und Turnierspieler sollten an ihren Wettkampftagen sowie an ihren Trainingstagen den Nicht-Mannschaftsspielern den Vortritt lassen und Platzbelegungen nur vornehmen, wenn genügend Plätze frei sind.
Für Mannschaftstraining, Ranglisten- und Punktspiele sowie für Turniere und private Trainerstunden werden auf Abteilungsbeschluss Plätze reserviert.
Streitigkeiten bei der Platzbelegung sind zu vermeiden. Es wird um Toleranz und um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Jeder sollte mit Ruhe und Freude zu seinem Spiel kommen.
4. Gastspieler
Gastspieler können auf allen Plätzen spielen. Es darf jedoch immer nur ein Platz von Gastspielern belegt sein.
Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr
Samstag und Sonntag ab 09:00 Uhr
(vorausgesetzt, dass keine Medenspiele oder Turniere stattfinden)
Die Gastspielmarken müssen vor Spielbeginn beim Platzwart oder in der Gaststätte erworben und an der Platzbelegungstafel angebracht werden.
Ist der Platzwart nicht da und die Gaststätte noch geschlossen, stecken Sie bitte die Spielgebühr in den Kasten links der Platzbelegungstafel. Vielen Dank.
5. Benutzung der Tennisplätze
Die Plätze dürfen nur in Tennis- bzw. Sportkleidung und mit Tennisschuhen betreten werden. Die Spielerinnen und Spieler werden gebeten, die Tennisplätze in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Das Rauchen auf den Plätzen ist nicht gestattet. Die verschiedenen Spieleinheiten beinhalten die Zeit der Platzpflege. Das Spiel sollte ca. 5 Minuten vor Ende der Spielzeit beendet sein, damit der Platz den nachfolgenden Spielern pünktlich zur Verfügung steht. Über die Bespielbarkeit der Plätze, insbesondere nach Regenfällen, entscheidet die Abteilungsleitung, der Platzwart bzw. dessen Stellvertreter.
Falls die Aufnahme des Spielbetriebes wegen regnerischem Wetter nicht zu ewarten ist, bleiben bzw. werden die Tennisplätze zu deren Schonung gesperrt. Eigenmächtige Eingriffe an den Plätzen (z.B. Wasserbeseitigung) ist nicht gestattet. Platz 1 ist wegen der häufigsten Belegung zu schonen; er sollte erst bei Benutzung der Plätze 2 bis 5 belegt werden. Nach Beendigung der Spielzeit müssen alle Spieler den Platz ordnungsgemäß abziehen, die Linien kehren und ggf. spritzen.
6. Platzpflege
Platzpflege ist zur Erhaltung der Plätze wichtig. Zur Platzpflege und automatischen Bewässerung können einzelne oder alle Plätze zeitweise gesperrt werden. Diese Veranlassung erfolgt durch die Abteilungsleitung, den Platzwart oder dessen Vertreter.
Die Abteilungsleitung / Stand: April 2020