Kurze Bestandsaufnahme des Gebäudes
Erste Einschätzung der Förderfähigkeit
Klärung Ihrer Ziele (z. B. Wärmepumpe, Heizungstausch)
👉 Ziel: Feststellen, ob eine Energieberatung sinnvoll und zielführend ist.
Aufnahme der Gebäude- und Anlagendaten
Sichtprüfung von Heizflächen und Gebäudehülle
Erfassung relevanter Unterlagen und Annahmen
👉 Diese Daten bilden die Grundlage für alle weiteren Berechnungen und Nachweise.
Auf Basis der aufgenommenen Daten erfolgt die fachliche Bewertung.
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Technische Bewertung der geplanten Maßnahme
Prüfung der Eignung für eine Wärmepumpe
👉 Die Heizlast ist zwingende Voraussetzung für eine korrekte Auslegung und Förderung.
Vor Beginn der Maßnahme wird die Förderung vorbereitet.
Prüfung der Förderfähigkeit gemäß BEG
Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
Unterstützung bei der Antragstellung
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Eine Beauftragung von Handwerksleistungen darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss der Förderung.
Nach erfolgreicher Antragstellung kann die Umsetzung erfolgen.
Umsetzung durch den beauftragten Fachbetrieb
Fachliche Begleitung bei Bedarf
Dokumentation relevanter Nachweise
Die Ausführung liegt in der Verantwortung des ausführenden Fachunternehmens.
Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt die finale Bestätigung.
Prüfung der Rechnungen und Nachweise
Erstellung der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
Einreichung der Unterlagen zur Auszahlung
Nach Prüfung durch die Förderstelle erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Keine Beauftragung vor Antragstellung
Änderungen am Projekt frühzeitig mitteilen
Vollständige und korrekte Unterlagen bereitstellen
Förderzusage erfolgt durch die Förderstelle, nicht durch den Energieberater
Strukturierter Ablauf
Klare Verantwortlichkeiten
Minimierung von Förderrisiken
Fachliche Begleitung von Anfang bis Ende