⚠️ Oberstes Gebot
Das Leben und die Gesundheit der behandelten Personen wird immer geschützt!
💡 Es ist zu erwarten, dass sich an die Gebote der Terror-Mediziner gehalten wird.
Ein Verstoß gegen diese Gebote wird je nach Situation zu einer Sanktion führen.
Das oberste Gebot darf nur dann außer Acht gelassen werden, wenn das eigene Leben in Gefahr gerät.
Behandlungen erfolgen stets nach Rangordnung von oben nach unten, wobei natürlich der Alfatih die höchste Priorität hat. Diese Regel darf vernachlässigt werden, wenn man sich in einem Kampf befindet uns es sinnvoller wäre einen Quat Khasa o. ä. zu behandeln.
Außerhalb von Kämpfen muss mindestens ein /me zum Behandeln verwendet werden
Personen, bei denen eine Defibrillation aufgrund der Umstände unrealistisch ist, dürfen nicht defibrilliert werden.
Im Umfang eines Notfalls dürfen Sicherheitsfreigaben missachtet werden, hierbei ist wichtig, dass es anders nicht geht.
Ab dem Rang des Kriegers besteht eine Ausbildungspflicht.
Es wird sich zu jedem Zeitpunkt an die Gebote der Glaubensschrift gehalten.
Medizinische Gegenstände für die Seuchenbekämpfung dürfen nur im Fall einer Krankheit ausgelagert werden.
Der Gehstock darf nur mit einem sinnvollen Grund und nur mit der Erlaubnis eines Dabit+ ausgelagert werden.
Waffengebrauch
Waffen werden immer gesichert getragen.
Wenn ihr das Versteck verlässt, sollte das stets Zivil gemacht werden, ausser es wird gerade ein bewaffneter Einsatz durchgeführt oder es gibt andere gute Gründe weswegen ihr bewaffnet unterwegs seid. Zur Selbstverteidigung weil ihr alleine raus gehen wollt ist kein Grund!
Waffen dürfen nur zum Schutze der Patienten und des Verstecks verwendet werden.
Ein sonstiger Gebrauch von Waffen und ähnlicher Ausrüstung ist innerhalb von anderen RP-Situationen erlaubt, wenn dieser sinnvoll ist.