Ich tätowiere ausschließlich volljährige Personen ab 18 Jahren. Ein Tätowieren von Minderjährigen ist ausgeschlossen, auch wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Vor Beginn der Sitzung muss die Kundin oder der Kunde einen gültigen Ausweis vorlegen können.
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen stehen, werden nicht tätowiert. Dasselbe gilt, wenn der Gesundheitszustand der Kundin oder des Kunden eine sichere Durchführung der Tätowierung nicht zulässt.
Vor dem Tätowieren ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, die Tätowiererin vollständig und wahrheitsgemäß über gesundheitliche Umstände zu informieren, die für die Tätowierung relevant sein können. Dazu gehören insbesondere:
Allergien und bekannte Unverträglichkeiten, insbesondere gegenüber Inhaltsstoffen von Tattoo-Farben oder Pflegeprodukten;
die Einnahme von Medikamenten, insbesondere blutverdünnenden oder immunsuppressiven Arzneimitteln;
Schwangerschaft oder Stillzeit;
relevante Vorerkrankungen, insbesondere Diabetes, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Erkrankungen, die das Immunsystem oder die Wundheilung beeinträchtigen;
bekannte Blutgerinnungsstörungen sowie relevante Infektionskrankheiten;
akute Infektionen, Erkältungssymptome, Fieber oder Hautveränderungen im Bereich der vorgesehenen Tätowierung.
Bei Unsicherheiten kann die Tätowiererin die Sitzung verschieben oder ablehnen und gegebenenfalls empfehlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, die Tätowiererin über alle für die sichere Durchführung relevanten Umstände zu informieren. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann die Durchführung der Tätowierung abgelehnt oder abgebrochen werden.
Die Tätowiererin erstellt individuelle Entwürfe, die auf die Wünsche der Kundin oder des Kunden und die vorgesehene Körperstelle abgestimmt werden.
Es werden grundsätzlich individuell ausgearbeitete Motive angeboten. Ob ein bestimmtes Motiv umgesetzt werden kann, entscheidet die Tätowiererin nach Absprache mit der Kundin oder dem Kunden.
Die Tätowiererin behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, beispielsweise gesundheitliche Bedenken, eine nicht realisierbare Motivvorstellung oder fehlende Übereinstimmung hinsichtlich der Gestaltung.
Für die verbindliche Reservierung eines Termins wird eine Anzahlung erhoben. Diese beträgt in der Regel:
50 € für kleinere Termine;
100 € für ganztägige Sitzungen.
Die genaue Höhe der Anzahlung wird bei der Terminvereinbarung mitgeteilt und richtet sich nach dem Umfang des geplanten Tattoos und dem reservierten Zeitaufwand.
Die Anzahlung ist innerhalb von zwei Kalendertagen nach der Terminvereinbarung zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung ist per PayPal oder Banküberweisung möglich.
Die Anzahlung wird bei ordnungsgemäßer Durchführung des Termins vollständig auf den Endpreis angerechnet.
Mit der Anzahlung werden der vereinbarte Termin verbindlich reserviert und bereits vereinbarte Vorarbeiten, beispielsweise Entwurf, Zeichnung und Beratung, berücksichtigt. Die Anzahlung ist keine pauschale Vertragsstrafe.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss die Kundin oder der Kunde die Tätowiererin so früh wie möglich informieren. Eine Absage soll grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Absagen: Bitte teile eine Absage per E-Mail oder an die bei der Terminvereinbarung ausdrücklich angegebene E-Mail-Adresse der Tätowiererin mit.
Terminverschiebungen: Für eine Verschiebung des Termins kontaktiere mich bitte rechtzeitig per WhatsApp.
Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen können bereits entstandene, nachweisbare Kosten sowie ein gegebenenfalls entstandener Ausfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Eine bereits geleistete Anzahlung kann dabei im rechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Als nicht durchführbarer Termin gilt insbesondere ein Termin, bei dem die Kundin oder der Kunde:
ohne rechtzeitige Absprache nicht erscheint;
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht;
mit einem Sonnenbrand oder einer Hautveränderung im vorgesehenen Tätowierbereich erscheint, die eine sichere Durchführung verhindert;
akute Krankheitssymptome aufweist, die eine Durchführung nicht zulassen;
aus anderen gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht tätowiert werden kann.
In diesen Fällen kann die Sitzung aus Sicherheitsgründen verschoben oder abgelehnt werden. Die finanziellen Folgen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Preis einer Tätowierung richtet sich insbesondere nach Motiv, Größe, Detailgrad, Schwierigkeitsgrad, Körperstelle, Zeitaufwand und erforderlicher Vorbereitung.
Der vereinbarte Preis wird vor Beginn der Sitzung mitgeteilt. Sollte sich während der Vorbereitung oder Sitzung ein zusätzlicher Aufwand ergeben, der den vereinbarten Preis wesentlich beeinflusst, wird dies nach Möglichkeit vorab mit der Kundin oder dem Kunden besprochen.
Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. Der verbleibende Betrag ist unmittelbar nach Abschluss der vereinbarten Tätowierleistung vollständig zu bezahlen.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Erweiterungen oder wesentliche Änderungen des vereinbarten Motivs, können gesondert berechnet werden. Solche zusätzlichen Kosten werden vorab mit der Kundin oder dem Kunden abgestimmt.
Ein gegebenenfalls erforderliches Nachstechen der ursprünglichen Tätowierung ist im vereinbarten Tattoo-Preis enthalten, sofern es sich um eine notwendige Korrektur im Rahmen der ursprünglichen Arbeit handelt und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kundin oder der Kunde muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tätowiertermin Kontakt mit der Tätowiererin aufnehmen und gegebenenfalls einen Termin zum Nachstechen vereinbaren.
Das kostenlose Nachstechen setzt voraus, dass die Tätowierung entsprechend den mitgeteilten Pflegehinweisen behandelt wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Nachbesserung auf eigene Kosten erforderlich machen.
Bei unzureichender oder falscher Pflege, eigenmächtigen Veränderungen oder sonstigen Umständen, die nicht der Tätowiererin zuzurechnen sind, kann das Nachstechen kostenpflichtig sein. Die Kosten für ein kostenpflichtiges Nachstechen betragen grundsätzlich 60 €, sofern vorab kein anderer Preis vereinbart wird.
Erweiterungen des Motivs, zusätzliche Elemente oder gestalterische Änderungen sind nicht im kostenlosen Nachstechen enthalten und werden gesondert berechnet.
Ob und in welchem Umfang ein Nachstechen erforderlich ist, wird nach Begutachtung der abgeheilten Tätowierung individuell beurteilt. Bei Unsicherheiten kann die Kundin oder der Kunde der Tätowiererin Fotos der abgeheilten Tätowierung zur ersten Einschätzung zusenden.
Gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben unberührt.
Die Tätowierung wird unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und mit professionellen Arbeitsmitteln durchgeführt. Es werden sterile Einwegnadeln verwendet.
Vor der Behandlung wird die Kundin oder der Kunde über wesentliche Risiken der Tätowierung informiert. Dazu zählen unter anderem Schmerzen, Blutungen, Infektionen, verzögerte Wundheilung, Narbenbildung, Farbveränderungen und mögliche allergische Reaktionen.
Nach Abschluss der Sitzung erhält die Kundin oder der Kunde Pflegehinweise für die Nachbehandlung der Tätowierung.
Bei Fragen zur Pflege oder bei Auffälligkeiten während der Heilung kann die Tätowiererin kontaktiert werden. Bei Anzeichen einer ernsthaften Infektion oder einer ausgeprägten allergischen Reaktion sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die ausgehändigten Pflegehinweise sorgfältig zu beachten und die Tätowierung bis zur vollständigen Abheilung hygienisch zu behandeln.
Dazu gehören insbesondere:
die Tätowierung nur mit sauberen Händen zu berühren und zu reinigen;
geeignete Pflegeprodukte entsprechend den Pflegehinweisen zu verwenden;
saubere Kleidung und saubere Bettwäsche zu benutzen;
unnötige Reibung, Kratzen und das Abziehen von Krusten zu vermeiden;
während der Heilungsphase auf Schwimmen, Sauna und andere Aktivitäten zu verzichten, die die Wundheilung beeinträchtigen können;
direkte Sonneneinstrahlung und Solariumbesuche während der Heilung zu vermeiden.
Nach vollständiger Abheilung sollte die Tätowierung vor intensiver Sonneneinstrahlung durch geeigneten Sonnenschutz geschützt werden.
Die Heilung hängt unter anderem von der Hautbeschaffenheit, dem individuellen Gesundheitszustand und der Pflege ab. Die Tätowiererin kann den Heilungsverlauf nicht vollständig beeinflussen.
Für Folgen, die nachweislich durch eine unsachgemäße Pflege oder durch ein Verhalten entgegen den erteilten Pflegehinweisen entstehen, haftet die Tätowiererin nicht, soweit sie gesetzlich nicht dafür verantwortlich ist.
Eine Tätowierung ist eine dauerhafte Veränderung der Haut und kann trotz sorgfältiger Durchführung gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Insbesondere können Infektionen, allergische Reaktionen, Narbenbildung oder unerwartete Veränderungen des Farbergebnisses auftreten.
Die Tätowiererin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben der Kundin oder des Kunden, durch unsachgemäße Nachpflege oder durch andere von der Tätowiererin nicht zu vertretende Umstände entstehen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt. Auch sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Die Kundin oder der Kunde bestätigt vor Beginn der Tätowierung, über die wesentlichen Risiken aufgeklärt worden zu sein und die Gelegenheit erhalten zu haben, Fragen zu stellen. Eine gesonderte Einverständnis- und Aufklärungserklärung kann zusätzlich erforderlich sein.
Eine Tätowierung wird auf lebender Haut ausgeführt. Das endgültige Ergebnis kann daher in gewissem Umfang vom Entwurf oder von einer digitalen Darstellung abweichen.
Mögliche Ursachen sind insbesondere die individuelle Hautbeschaffenheit, die Körperstelle, die Größe des Motivs, die Heilung und die natürliche Veränderung der Haut im Laufe der Zeit.
Die Tätowiererin bemüht sich um eine fachgerechte Umsetzung des vereinbarten Motivs. Geringfügige, technisch oder anatomisch bedingte Abweichungen lassen sich jedoch nicht in jedem Fall vollständig vermeiden.
Die Kundin oder der Kunde ist für persönliche Gegenstände verantwortlich, die zum Termin mitgebracht werden.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet die Tätowiererin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Während des Aufenthalts im Studio wird ein respektvoller Umgang erwartet. Anweisungen, die der Hygiene, der Sicherheit oder dem ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung dienen, sind zu beachten.
Geschenkgutscheine können zu den jeweils angebotenen Beträgen erworben werden. Der Gutschein kann nach Maßgabe der auf ihm angegebenen Bedingungen auf Tätowierleistungen angerechnet werden.
Ein Gutschein kann grundsätzlich auch zur Zahlung einer Anzahlung verwendet werden. Der vereinbarte Termin kann dabei nach Ablauf einer etwaigen Einlösefrist liegen, sofern der Gutschein rechtzeitig und wirksam zur Anzahlung eingesetzt wurde.
Gutscheine sind grundsätzlich auf die im Gutschein bezeichnete Person ausgestellt. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nach vorheriger Absprache mit der Tätowiererin möglich, sofern keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
Die von der Tätowiererin angefertigten Zeichnungen, Entwürfe und Gestaltungsvorschläge sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Entwürfe dürfen ohne vorherige Zustimmung der Tätowiererin weder vervielfältigt noch veröffentlicht, an Dritte zur Umsetzung weitergegeben oder anderweitig kommerziell genutzt werden.
Mit der Bezahlung der Tätowierleistung wird das Recht eingeräumt, das vereinbarte Motiv als Tätowierung auf dem eigenen Körper tragen zu lassen. Weitere Nutzungsrechte werden dadurch nicht automatisch übertragen.
Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennt die Kundin oder der Kunde diese AGB in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung an, sofern die AGB vor oder bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
Es gilt das Recht Deutschland.
Der gesetzliche Gerichtsstand bleibt unberührt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt kein ausschließlicher Gerichtsstand in Osnabrück, sofern dieser nicht gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.