Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und die beiden Stellvertreter, jeweils zwei von ihnen gemeinsam handelnd. Diese 3 Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden Vorstand. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Pflichten und Rechte des Vorstandes

a) Aufgaben des Gesamtvorstandes

  1. Der Vorstand hat die Geschäfte der Sportgemeinschaft nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen. Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitgliedern von Vereinsorganen deren verwaisten Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen. Die Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, an Versammlungen der Sektionen und Allgemeinen Sportgruppen teilzunehmen und das Wort zu ergreifen. Der Vorstand beauftragt den 1. Vorsitzenden und die Stellvertreter mit der Vertretung der Sportgemeinschaft im Rechtsverkehr.

b) Aufgaben der einzelnen Mitglieder

    1. Der 1. Vorsitzende, im Verhinderungsfall einer der beiden Stellvertreter, vertritt die Sportgemeinschaft nach innen, regelt das Verhältnis der Mitglieder untereinander und zum Verein, beruft und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen und hat die Aufsicht über die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes und aller Organe außer Ehrenrat und Revisionskommission. Er unterzeichnet die genehmigten Sitzungsprotokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sowie aller wichtigen und verbindlichen Schriftstücke. Er hat am Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen schriftlichen Jahresbericht vorzulegen, der in den Jahreshauptversammlungen zu verlesen ist.

    2. Die Stellvertreter vertreten den 1. Vorsitzenden in allen vorbezeichneten Angelegenheiten.

    3. Der Kassenwart verwaltet die Kassengeschäfte der Sportgemeinschaft und sorgt in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedswart für die Einziehung der Beiträge. Alle Zahlungen dürfen nur auf Anweisung des 1. Vorsitzenden ggf. der Befollmächtigten geleistet werden. Er ist für den Bestand und für die gesicherte Anlage des Vereinsvermögens verantwortlich. Bei einer Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege, die vom 1. Vorsitzenden ggf. von den Bevollmächtigten anerkannt sein müssen, nachzuweisen.

    4. Der Schriftführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins und kann einfache, für den Verein unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er führt in den Vorstandssitzungen sowie den Versammlungen die Protokolle die er zu unterschreiben hat. Im Falle der Verhinderung übernimmt ein vom Geschäftsführenden Vorstand zu bestimmendes Mitglied die Protokollführung.

    5. Der Mitgliedswart führt die Mitgliedslisten (Kartei), bereitet gemeinsam mit dem Kassenwart die Beitragseinziehung vor, kontrolliert die eingegangenen Beitragszahlungen, des weiteren leitet er bei Beitragsrückständen das Mahnverfahren selbständig ein.