In der Vergangenheit war eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnwagen bzw. Caravan nicht vorgeschrieben, da die Gasanlage nicht unmittelbar für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist
Bei Wohnmobilen war eine erfolgreiche Gasprüfung verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung
Derzeit wird die Gasheizung im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft, wenn diese während der Fahrt genutzt werden kann
Künftig ist für Freizeitfahrzeuge eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G 607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate)
Das heisst, Besitzerinnen und Besitzer von Freizeitfahrzeugen mit Flüssiggasanlagen müssen diese bald regelmäßig überprüfen lassen
Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 19. Juni 2025: Bis dahin haben Sie noch Zeit, Ihre Anlage prüfen zu lassen; ab dann müssen Sie die Gasprüfung verpflichtend nachweisen und alle 2 Jahre erneuern
Bei Neufahrzeugen sowie bei Wiederinbetriebnahme muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen
weitere Infos unter:
https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/
https://www.adac.de/news/gaspruefung-camper-wohnwagen/