Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stuckateur Schmalz, Inhaber: Thomas Schmalz, Oggenhauser Hauptstr. 53 - 89522 Heidenheim an der Brenz
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Stuckateur Schmalz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
2. Vertragsgrundlagen
1. Grundlage der Leistung sind die individuell vereinbarten Angebote, Leistungsverzeichnisse oder schriftlichen Verträge.
2. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3. Leistungen
1. Der Auftragnehmer führt Putz-, Stuck-, Gerüstbau-, Maler-, Wärmedämm- und Altbausanierungsarbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Vorschriften aus.
2. Abweichungen von den Leistungsbeschreibungen sind zulässig, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Auftraggeber zumutbar sind.
3. Änderungen des Leistungsumfangs während der Ausführung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlung
1. Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, gemäß dem im Angebot ausgewiesenen Positionspreis oder als Stundenlohnarbeiten nach Aufwand.
2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Nachtragsleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen oder unvorhergesehenen Umständen notwendig werden, werden gesondert berechnet.
4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug zu zahlen.
5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 % über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu verlangen.
5. Ausführungstermine
1. Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Materialmangel, Streik oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
3. Der Auftraggeber hat für einen ungehinderten Zugang zum Arbeitsort zu sorgen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat alle notwendigen Informationen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.
2. Strom, Wasser, Lagermöglichkeiten und Zufahrten sind unentgeltlich bereitzustellen.
3. Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
7. Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
2. Wird keine ausdrückliche Abnahme erklärt, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung , bzw. nach Bezahlung der Schlußrechnung als abgenommen.
3. Mit der Abnahme geht die Gefahr für zufällige Verschlechterung oder Untergang der Leistung auf den Auftraggeber über.
8. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
3. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
4. Für Arbeiten an Altbauten, Putz- und Malerarbeiten auf problematischen Untergründen sowie Wärmedämmverbundsysteme gelten die anerkannten Regeln der Technik, jedoch kann keine Haftung für unvermeidbare Spannungsrisse oder Farbabweichungen übernommen werden, insbesondere vorzeitige Veralgung und dergleichen an wärmegedämmten Fassaden.
9. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) – in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
2. Bei Weiterverarbeitung oder Verbindung der Materialien mit anderen Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des Wertes seiner Leistung.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Heidenheim an der Brenz.
2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heidenheim an der Brenz.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.