Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen.
Keine Aussage und auch keine anderen „Plaudereien“ mit den Polizisten.
Bei Festnahme: Sofort telefonisch den Anwalt informieren. Auf diesen Anruf bestehen, dies ist gerade hier Ihr gutes Recht.
Denken Sie daran: Jedes Telefongespräch kann abgehört werden.
Verweigern Sie jede Mithilfe bei der Sachaufklärung.
Der Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Gericht sollte von einer qualifizierten Strafverteidigung nicht gescheut werden. Ausschließliche "Konfliktverteidigung" jedoch vermag zwar große Aufmerksamkeit in einen Prozess bringen, schadet aber oftmals dem Angeklagten mit der möglichen Folge einer härteren Strafe. Durch langjährige praktische Erfahrung wurden die Verfahren in der Mehrzahl der geführten Fälle eingestellt und so eine Anklage oder Gerichtsverhandlung vermieden.
Als Strafverteidiger erhalte ich Einblick in Ihre Ermittlungsakte. So erfahre ich, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie die Beweislage ist. Erst danach kann eine seriöse und ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen abgegeben werden.
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklage bekommen? Eine Ladung zur Gerichtsverhandlung wurde Ihnen zugestellt? Unabhängig davon, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird, als erfahrener Strafverteidiger rate ich zur frühen Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt. Die Entscheidung sich einen Rechtsbeistand zu nehmen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Ich berate auch zum Thema Zeugenschutzprogramm.
Das Jugendstrafrecht verfolgt einen erzieherischen Ansatz und unterscheidet sich daher wesentlich vom allgemeinen Strafrecht. Hier gilt neben den allgemeinen Strafgesetzen zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Zuständig ist in der Regel das Jugendschöffengericht oder der Jugendrichter beim Amtsgericht, je nach Schwere des Vorwurfs.
Gerade im Jugendstrafrecht ist es besonders wichtig, frühzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufzunehmen. So kann gegebenenfalls bereits im Ermittlungsverfahren auf eine erzieherisch sinnvolle Lösung hingewirkt werden, anstatt ausschließlich eine strafrechtliche Sanktion anzustreben.
Ein besonderes Instrument innerhalb dieses Bereichs ist das sogenannte normverdeutlichende Gespräch. Ziel eines solchen Gesprächs ist es, dem Jugendlichen die Bedeutung von Recht und Unrecht klarzumachen und Verantwortungsbewusstsein zu fördern – häufig kann dadurch ein formelles Verfahren vermieden werden.
Ich berate und begleite Jugendliche wie auch deren Eltern umfassend in allen Verfahrensabschnitten des Jugendstrafrechts – vom ersten Kontakt mit der Polizei bis hin zur Hauptverhandlung.