Sanktionen sind innerhalb 3 Tage nach Ausstellung zu bezahlen.
Wenn es innerhalb der 3 Tage nicht möglich ist muss eine Begründete Abmeldung bei dem Aussteller der Sanktion vorliegen.
Falls die Sanktion nach 3 Tagen nicht bezahlt sein sollte, verdoppelt sich die Sanktion.
Sollte 3 Tage nach einer Verdopplung (insgesamt 6 Tage nach Ausstellungen) die Sanktion nicht bezahlt sein erhält man eine Kündigung.
Eine Verwarnung hält 2 Wochen.
Nach 3 aktiven Verwarnungen wird eine Kündigung ausgestellt.