Mit Urkunde der Aufsichtsbehörde ADD in Trier vom 13. Oktober 2021 wurde die Stiftung als rechtfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt und ist im Stiftungsverzeichnis Rheinland-Pfalz eingetragen.
Das Finanzamt Speyer-Germersheim hat mit Bescheid nach § 60a Abs.1 AO vom 18.10.2021 die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit wegen Förderung von Kunst und Kultur anerkannt. Mit Bescheid vom 21.08.2023 wurde für die geprüften Jahre 2021 und 2022 die steuerliche Gemeinnützigkeit bestätigt und die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen erteilt.
Die Stiftung wird vom Vorstand vertreten, dessen Vorsitzender der Stifter Eberhard Spitzer ist.
Stifter und Vorstandsvorsitzender