Kunst und Kulturhaus Spitzer Stiftung
Kunst und Kulturhaus Spitzer Stiftung
Die Stiftung wurde mit Urkunde der ADD vom 13.10.2021 als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Das Finanzamt Speyer-Germersheim hat der Stiftung die steuerliche Gemeinnützigkeit bescheinigt. Spenden sind daher im Rahmen der steuerlichen Vorschriften abziehbar.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Ausstellung von eigenen, hinzugekauften oder ausgeliehenen Kunstwerken (z.B. der Speyerer Künstler Karl Philipp Spitzer oderEberhard Spitzer, aber auch anderer Künstler - auch in Kombination mit anderen künstlerischen oder kulturellen Darbietungen) und der Förderung des Austausches zu den Werken in Bezug zu aktuellen Themen der Gesellschaft. Es können auch Workshops oder andere Veranstaltungen künstlerischer oder kultureller Art zur Erfüllung des Satzungszwecks durchgeführt werden.
Die Stiftung kann in selbstgewählten zeitlichen Abständen im Rahmen verfügbarer Mittel einen Preis ausloben. Über den ausgeschriebenen Wettbewerb soll auf besonders gelungene Lösungen in bestimmten Einzelfeldern oder besondere Leistungen der Kunst und Kultur aufmerksam gemacht werden. Mit der Auslobung der Wettbewerbe leistet die Stiftung einen Beitrag zur Diskussion des jeweiligen Themas und gibt Theorie und Praxis wichtige Impulse. Die Ausgestaltung und die Preisvergabe erfolgen nach den Bestimmungen des Vorstands der Stiftung.