Scheidungen sind komplex – sie greifen in Vermögen, Wohnsituation, Kinderbetreuung und Altersvorsorge gleichzeitig ein. Die Wahl der richtigen Scheidungsanwälte entscheidet oft über Verlauf und Ergebnis des Verfahrens. Scheidungsanwalt Zürich ist Ihre auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz an der Dufourstrasse 48 in 8008 Zürich.
"Unsere Kunden behaupten, wir seien die besten Scheidungsanwälte in Zürich."
Solche Rückmeldungen verpflichten – und motivieren uns gleichzeitig. Sie spiegeln eine Arbeitsweise wider, die Mandanten ernst nimmt und nicht nur abarbeitet.
Als Anwalt für Familienrecht in Zürich decken wir das gesamte Spektrum familiärer Rechtsfragen ab. Wir beraten auch zu Eheschutzverfahren, Trennungsvereinbarungen und einstweiligen Massnahmen. Ein Anwalt für Familienrecht in Zürich denkt vorausschauend – nicht erst, wenn die Beziehung am Ende ist.
Niemand schliesst gerne ein Mandat ab, ohne die zu erwartenden Kosten zu kennen. Vor jedem grösseren Verfahrensschritt informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten. Strittige Scheidungen mit mehreren Verhandlungsterminen können je nach Konfliktintensität CHF 10'000 oder mehr erreichen.
Bei knappen finanziellen Verhältnissen prüfen wir auf Wunsch die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rechtspflege.
Wer sich mit dem Ehepartner einigen kann, wählt die schnellere, günstigere und nervenschonendere Variante. Die Konvention regelt Unterhalt, Sorgerecht, BVG-Teilung, Vermögensauseinandersetzung und Nutzung der ehelichen Wohnung. Eine gute Scheidungskonvention beantwortet auch die Fragen, an die Sie heute noch nicht denken.
Wenn der Ehepartner blockiert oder unzumutbare Forderungen stellt, bleibt nur die Scheidungsklage. In diesen Verfahren vertreten wir Sie mit der nötigen Härte – und dem nötigen Augenmass.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist heute der Standardfall; die alleinige Sorge ist die Ausnahme. Die Frage der Obhut und des Besuchsrechts steht meist im Zentrum elterlicher Konflikte. Wir kennen alle gängigen Modelle und wissen, welche Vor- und Nachteile sie in der Praxis haben.
Die Unterhaltsfrage ist regelmässig der härteste Verhandlungspunkt jeder Scheidung. Wir prüfen jeden Sachverhalt einzeln – Schema-F-Berechnungen führen oft zu unfairen Ergebnissen. Wir kämpfen für faire Unterhaltsregelungen, die langfristig tragen und nicht in 2 Jahren wieder vor Gericht landen.
Die güterrechtliche Auseinandersetzung folgt der Schweizer Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlichem Güterstand. Komplexe Sachverhalte wie Familienunternehmen, Aktienoptionen oder ausländisches Vermögen erfordern besondere Sorgfalt. Wir kennen die Fallstricke und stellen sicher, dass nichts unter den Tisch fällt.
Expat-Familien, binationale Ehen und Wegzüge ins Ausland prägen den Zürcher Familienrechtsmarkt. Die EuGVVO, das Haager Übereinkommen und das IPRG bestimmen, welches Gericht zuständig ist und welches Recht angewendet wird. Scheidungsanwalt Zürich verfügt über die nötige Erfahrung im internationalen Privatrecht.
Bei Scheidungsanwalt Zürich gilt strengste Verschwiegenheit – garantiert durch das anwaltliche Berufsgeheimnis. Unsere Räumlichkeiten an der Dufourstrasse 48 bieten ein diskretes Beratungsambiente, abseits von Publikumsverkehr.
Das Erstgespräch dauert typischerweise 60 bis 90 Minuten und gibt Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Situation. Falls Sie sich gegen ein Mandat entscheiden, sind Sie nichts schuldig ausser den vereinbarten Kosten der Erstberatung. Sie können die Erstberatung auf Wunsch auch per Videocall führen – ortsunabhängig und zeitsparend.
Viele Trennungen verlaufen schlechter als nötig – weil zentrale Fehler früh gemacht werden. Wer Beweismittel auf eigene Faust beschafft oder gegen den Datenschutz verstösst, riskiert Strafbarkeit – nicht nur einen schlechten Eindruck. Eine frühe juristische Beratung verhindert solche Fehler und bewahrt Sie vor weitreichenden Konsequenzen.
Hartes Familienrecht, weiches Mandantenverhältnis – das ist unsere Formel. Wir sind ausschliesslich auf Familienrecht spezialisiert – kein Strafrecht, kein Verkehrsrecht, kein Mietrecht. Wir arbeiten persönlich – Sie haben einen festen Ansprechpartner über die gesamte Mandatsdauer.
Wenn die Trennung unmittelbar bevorsteht, ist das Eheschutzverfahren oft der erste juristische Schritt. Das Gericht ordnet vorläufig an, wer in der Wohnung bleibt, wer Unterhalt zahlt, wer die Kinder betreut. Wir formulieren Eheschutz-Gesuche so, dass sie auch für ein späteres Scheidungsverfahren tragen.
Bei der Mediation versuchen beide Ehepartner mit einem neutralen Dritten, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Scheidungsanwalt Zürich kooperiert mit anerkannten Familienmediatoren und Mediatorinnen in Zürich. Eine erfolgreich abgeschlossene Mediation mündet in eine Konvention, die wir auf juristische Tragfähigkeit prüfen und vor Gericht durchbringen.
Bei Konkubinatsauflösung gilt: nur was im Konkubinatsvertrag geregelt ist, ist auch durchsetzbar. Vermögensauseinandersetzung ist hingegen deutlich schwieriger, weil das Errungenschaftsprinzip nicht greift. Die Erfahrung aus Scheidungsmandaten hilft uns, faire Auseinandersetzungen auch ohne gesetzlichen Rahmen zu gestalten.
Wenn häusliche Gewalt im Spiel ist, geht der Schutz der Opfer vor allem anderen. Wir wissen, welche Beweise das Gericht akzeptiert und wie man sie rechtssicher dokumentiert. Wegweisung des Täters, Kontaktverbot, alleinige Zuteilung der Wohnung – wir setzen die nötigen Instrumente konsequent ein.
Jobwechsel, neue Beziehung, weitere Kinder, Krankheit – all das kann Anlass für Abänderungsverfahren sein. Wir vertreten Mandanten auch in Abänderungsverfahren – sowohl auf Erhöhung als auch auf Senkung von Unterhaltszahlungen. Wir helfen bei Lohnpfändung, Inkasso über die Alimentenstelle und der Durchsetzung internationaler Unterhaltsforderungen.
Bei einvernehmlichem Vorgehen rechnen wir mit 3-6 Monaten vom Einreichen bis zur Rechtskraft. Hochkonfliktreiche Mandate ziehen sich – das liegt in der Natur der Sache.
Hauptverhandlungen können auch über mehrere Tage gehen, je nach Konfliktintensität. Sie sind nicht alleine – wir sind in jeder Anhörung an Ihrer Seite und sprechen, wenn nötig, für Sie.
Heimliches Wegnehmen ist riskant – im Zweifel dokumentieren und juristisch klären. Wir helfen, eine faire Aufteilung zu verhandeln – ohne dass es zum Streit um jedes Stück kommt.
Innerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns direkt unter +41 44 499 05 04. Unsere Beratung erfolgt auf Deutsch, Englisch und Französisch. Die Kanzleiräume an der Dufourstrasse 48 in 8008 Zürich sind mit ÖV (Tram, Bus) und Auto bestens erreichbar.
Wir verstehen: nicht alle Dokumente sind immer greifbar – wir arbeiten auch mit dem, was Sie haben. Bei Patchwork-Konstellationen: Geburtsurkunden aller Kinder, frühere Scheidungsurteile, Unterhaltstitel aus früheren Beziehungen. Bankunterlagen, Vorsorge-Auszüge oder Steuerdaten lassen sich auch noch im Verfahren beschaffen.
Eine Trennung beendet das Zusammenleben – die Ehe selbst bleibt bestehen. Bei Einvernehmen kann die Scheidung schon nach kürzerer Trennung eingereicht werden – die zwei Jahre sind nur für einseitige Klagen relevant. Manchmal ist langes Getrenntleben strategisch klug – manchmal sollte man möglichst schnell scheiden.
Die BVG-Teilung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur in seltenen Ausnahmefällen umgangen werden. Internationale Vorsorgekonstruktionen – ausländische Pensionspläne, US-401k, britische Pensions – verlangen besondere Expertise. Verzicht auf BVG-Teilung ist nur möglich, wenn die Existenzsicherung des begünstigten Ehepartners anderweitig garantiert ist.
Eigentumsverhältnisse, Schuldnerstellung und Familieninteressen – alles fliesst bei der Liegenschaftsfrage zusammen. Bei nicht-übernehmbaren Liegenschaften steht der gemeinsame Verkauf an – Bewertung, Vermarktung und Notar fallen ins Mandat. Auch die Frage der Grundstücksgewinnsteuer wird in unsere Analyse einbezogen.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Verfahrensplan, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Wer immer nur eskaliert, verliert Verhandlungsspielraum und treibt die Kosten hoch. Erfolgreiche Mandatsführung bedeutet: Sie können nach der Scheidung wieder ruhig schlafen.
Suchen Sie spezialisierte Scheidungsanwälte, nicht Allround-Juristen. Generalistische Kanzleien können Familienrecht nicht in der Tiefe abdecken wie spezialisierte Boutiquen. Prüfen Sie Referenzen, Mandantenbewertungen und – wenn möglich – persönliche Empfehlungen. Wenn Sie nach dem Erstgespräch ein gutes Gefühl haben, ist die Wahl meist richtig.
"Bei der Scheidung wird alles 50/50 geteilt" – das stimmt nicht in jedem Fall. "Die Mutter bekommt automatisch die Kinder" – nein, das Sorgerecht ist gleichberechtigt geregelt. Nur in extremen Fällen kann grobes Fehlverhalten Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt haben. Auch sozialversicherungsrechtlich – etwa bei IV oder AHV – kann sich der Zivilstand auswirken.
Eine Trennung anzugehen verlangt Mut – wir nehmen Ihnen die juristische Last ab. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 bis 18:00 Uhr unter +41 44 499 05 04. Scheidungsanwalt Zürich – Ihr Anwalt für Familienrecht in Zürich – ist für Sie da.
Wir setzen auf erstklassigen Service in Zürich ist bestens etabliert. Details finden Sie bei Scheidungsanwalt Zürich noch heute.