HAUSORDNUNG
Die folgenden Regeln gelten für alle Patienten mit der Aufnahme im Medical Department, genauso wie für alle Besucher der Einrichtung und sonstige Personen verbindlich beim Betreten des Klinikgeländes. Die Hausordnung soll gewährleisten, dass zu jeder Zeit die bestmögliche Versorgung der Patienten garantiert ist, ebenso wird für die Sicherheit und Ordnung aller Patienten, Besucher, Mitarbeiter und sonstigen Leuten gesorgt. Die Hausordnung wird nach den allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB) Bestandteil des Behandlungsvertrages.
§ 1 Stationärer Aufenthalt
Im Interesse von jedem Einzelnen ist die Ruhezeit zu wahren (23.00 bis 6.00). Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten.
Die Anweisungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Verwaltung sind zu befolgen.
Der Konsum von Alkohol, sowie von Drogen ist auf unserem gesamten Gelände strengstens untersagt!
Es besteht in den Räumlichkeiten und auf dem gesamten Gelände ein Rauchverbot! Ausgenommen sind die hierfür ausgewiesenen Raucherbereiche.
Aufgrund erhöhter Brandgefahr sind offenes Licht (z.B. Anzünden von Kerzen) sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb der Klinik untersagt.
Während Ihres Aufenthalts in unserer Einrichtung stehen Ihnen und Ihrem Besuch unsere Außenanlagen sowie unsere öffentlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass das Verlassen des Krankenhausgeländes ohne Genehmigung der SAMS-Leitung oder des behandelnden Arztes auf eigene Verantwortung erfolgt. Das Krankenhaus übernimmt keine Haftung, wenn ein Patient das Gelände verlässt, obwohl ein Arzt davon abrät, da dies die erfolgreiche Genesung gefährden kann.
Wir bitten um das Verständnis eines jeden, dass auch andere Patienten unseren Außen- und Innenbereich nutzen, wir möchten deshalb um einen guten Umgang und stete Rücksichtnahme bitten.
Als Patient nehmen Sie nur die im Krankenhaus verordneten Medikamente und Diäten zu sich. Anderweitige Medikamente, die nicht im Rahmen der Behandlung verordnet worden sind, dürfen nur mit Absprache des behandelnden Arztes zu sich genommen werden.
Die von den Ärzten, dem Pflegepersonal und den Therapeuten geplanten Zeiten für Ihre Untersuchungen, Behandlungen und Visiten sind einzuhalten, um Verzögerungen im Behandlungsprozess zu vermeiden.
Das unerlaubte Betreten von Räumlichkeiten des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches ist untersagt!
Bitte hinterlassen Sie die genutzten Bereiche (z.B. WC, Wartezonen, etc.) so, wie Sie diese gerne vorfinden würden.
Alle Einrichtungen sollten mit Sorgsamkeit, angemessen und schonend behandelt werden. Schäden müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Schuldhafte Beschädigungen werden wir umgehend dem PD melden und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Die entstandenen Kosten sollen nach Möglichkeit direkt bezahlt werden. Wenn dies nicht getan werden kann, wird innerhalb von 5 Tagen der gesamte Betrag in Raten eingezogen.
Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemittel jeglicher Art sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung.
§ 2 Besondere Regelungen für Patienten
Während der ärztlichen Visite, der Essenszeiten und der allgemeinen Zeit der Bettruhe, müssen sich die Patienten in ihren Zimmern oder in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufhalten (Ausnahmen: die Patienten befinden sich zu der Zeit in einer Diagnostik und/oder Therapieeinheit).
Bei der Benutzung von Mediengeräten ist darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patienten nicht gestört wird. Es ist nicht gestattet, dass eigene Rundfunk- und Fernsehgeräte mitgebracht werden.
Beim Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers ist auf angemessene Kleidung zu achten.
Patienten, die das Klinikgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des behandelnden Arztes und müssen sich beim zuständigen Pflegepersonal abmelden. Beim Aufenthalt außerhalb der Klinik begibt sich der Patient automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik.
Bei renitenten und/oder gewalttätigen Patienten z.B. in der Notfallambulanz behält sich die Klinik vor, das PD (in Notsituationen) zu verständigen.
§ 3 Besondere Regelungen für Besucher
Der Zugang zu den folgenden Bereichen ist ausschließlich für autorisiertes Personal gestattet: Rezeption, Staff Only, Labor, Chirurgie 1, 2 und 3, MRT, Diagnostik, Röntgen, Verwaltung, DR. Büro 372, DR. Büro 373, Behandlungsräume, Aufzüge, Treppenhäuser und Garage. Alle anderen Personen, einschließlich Besucher und Patienten, dürfen diese Bereiche nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Personals betreten. Diese Regelung dient der Sicherheit und Effizienz unseres Betriebs und muss streng eingehalten werden.
Im Interesse der Patienten verzichten wir auf eine starre Besuchszeitenregelung.
Wir bitten aber die Besucher, das Patientenzimmer zu verlassen, wenn pflegerische Tätigkeiten oder Visite anstehen.
Der reibungslose Ablauf der notwendigen ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen darf nicht beeinträchtigt werden. Im Einzelfall können deshalb Besuche eingeschränkt werden.
Wir bitten alle Besucher sowie auch Patienten, das Rennen im Gebäude zu unterlassen.
Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des Pflegepersonals und der Ärzte Folge zu leisten.
Diebstähle sind umgehend dem Pflegepersonal zu melden und polizeilich anzuzeigen.
Das Mitführen von Waffen, Waffen, ähnlichen Gegenständen oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Patienten, der Räumlichkeiten oder des Personals gefährden können, ist in unseren Räumlichkeiten strengstens verboten.
Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere und Topfpflanzen nicht ins Klinikum mitgebracht werden und müssen vor dem Haus warten.
Das Füttern von Wildtieren (zum Beispiel Tauben, Krähen, Möwen, Hasen etc.)
Jegliche Art von Maskierungen, sowie das Tragen von Schutzwesten jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände des SAMS strengstens verboten.
§ 4 Straßenverkehrsordnung
Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Das Behindern der Einfahrt, für die Rettungswagen, oder ähnlichen, ist strengstens untersagt. Vor dem Eingang oben dürfen die Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.
Das Parken oder vorübergehende Halten ist nur in ausgewiesenen Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten abgestellte Fahrzeuge, werden wir umgehend kostenpflichtig abschleppen lassen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die anstehenden Kosten vom Fahrzeughalter zu tragen sind.
Die Nutzung unserer Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Für das Fahrzeug selber und in dem auf dem Krankenhausgelände abgestellten Fahrzeugen befindliches Eigentum, sowie etwaige Schäden übernimmt das SAMS keine Haftung.
§ 5 Ahndung bei Verstößen gegen die Hausordnung
Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Klinikums stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.
Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung aus dem MD sowie vom MD Gelände verwiesen werden. Ebenso kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Eigentum des SAMS kann Schadenersatz verlangt werden.
Wir behalten uns vor, Gruppe 6, das PD oder andere Institutionen zur Ausübung unseres Hausrechts einzusetzen.
§ 6 Fundsachen und Wertgegenstände
Sollte etwas liegen bleiben oder vergessen werden, wird das SAMS es 7 Tage aufbewahren.
Fundsachen, die innerhalb unserer Einrichtung gefunden werden, werden für einen Zeitraum von sieben Tagen aufbewahrt. Sollten diese innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, werden sie dem Police Department übergeben.
§ 7 Filmaufnahmen und Sicherheit
Bild- und Videoaufnahmen sind auf dem kompletten Gelände des SAMS verboten.
Sollte sich herausstellen, dass unerlaubt Bilder und Videos gemacht wurden, wird dies zur Anzeige gebracht sowie ein Hausverbot ausgesprochen.
Jeder Zeit ist die Sicherheit innerhalb des SAMS zu wahren, bedeutet Waffen und Waffenähnliches darf nicht mitgeführt werden.
Die Überwachung der Hausordnung und die Wahrung des Hausrechts sind Aufgaben der Klinikleitung. Das Hausrecht kann jederzeit von jedem Arzt und der leitenden Pflegekraft durchgesetzt werden. Bei Verstößen behalten wir uns vor, sofort Anzeige zu erstatten und Sie des Hauses zu verweisen.
Wir bitten um Respektierung dieser Regelungen
Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Team des Los Santos Medical Services