Satzung

Satzung

des

Rad-Touristik-Verein Lohmar 83 e.V.

Name und Sitz

§ 1

Der am 10. Januar 1983 gegründete Verein führt den Namen "Rad-Touristik-Verein Lohmar 83 e.V." (kurz RTV).

Sitz des RTV ist Lohmar.

Der RTV wird in der Rechtsform eines rechtsfähigen Vereins geführt. (Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg)

Zweck und Aufgabe

§ 2

Zweck und Aufgabe des RTV sind die Pflege und die Förderung des Radsports. Er ist die auf freiwilliger Grundlage beruhende Gemeinschaft von aktiven und inaktiven Mitgliedern, die die Satzungen des "Bund Deutscher Radfahrer e.V." anerkennen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der RTV ist politisch und konfessionell unabhängig.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Ausübung, Pflege und Förderung des Radsports.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedschaft

§ 3

Mitglied des RTV können alle Personen werden, die durch schriftliche Erklärung diese Satzung anerkennen. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen diese Satzung verstößt, gröblich zuwiderhandelt und insbesondere gegen die ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand und Sportkameradschaft verstößt.

Über den Ausschluss entscheidet die Mehrheit der Mitglieder.

Sollte ein Mitglied den Austritt aus dem RTV wünschen, so kann es dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum

Ende eines Kalenderjahres (bis 30.September) schriftlich erklären.


Rechte der Mitglieder

§ 4

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Beratungen und Beschlüssen sämtlicher Mitgliederversammlungen teilzunehmen und Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung zu stellen.

Pflichten der Mitglieder

§ 5

Die Mitglieder sind verpflichtet

· die Satzung und die auf den Mitgliederversammlungen gefassten

Beschlüsse des RTV zu befolgen;

· die durch die Mitgliederversammlungen festgelegten Beiträge fristgerecht zu entrichten.

Mitgliederbeiträge

§ 6

Der Beitrag wir von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitglieder, die während des Geschäftsjahres beitreten, zahlen den Beitrag ab Eintrittsmonat. Mitglieder, die während des Geschäftsjahres ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Erstattung von Beiträgen.

Haftung

§ 7

Die Mitglieder des RTV sind nicht berechtigt, den Verein in vermögensrechtlicher Hinsicht zu verpflichten. Der Verein haftet nicht für Schäden, die bei Ausübung des Sports oder in dessen Zusammenhang entstehen.

Organe

§ 8

Die Organe des RTV sind

· die Mitgliederversammlung

· der geschäftsführende Vorstand

Mitgliederversammlung

§ 9

Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Mit

entsprechender Begründung kann die Mehrheit der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen.



Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 10

Der Vorstand setzt die Tagesordnung fest und lädt die Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin ein.

Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich einzureichen.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere

· Wahl des Vorstandes

· Erteilung der Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder

· Wahl des Kassenprüfers

· Festsetzung der Beiträge

· Beschlussfassung über Anträge und Satzungsänderungen

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.

Zur Beschlussfassung genügt die einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder.

Der Vorstand

§ 11

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus vier Mitgliedern

· erster Vorsitzender (gleichzeitig Geschäftsführer)

· stellvertretender Vorsitzender

· Kassierer

· Sportwart

Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins.

Er leitet den Verein nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Der erste Vorsitzende ist Leiter und Repräsentant des Vereins.

Der Kassierer verwaltet die Einnahmen und Ausgaben.

Ausgaben sind vom Vorstand zu beschließen.

Bei allen Beschlussfassungen des Vorstandes entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des ersten Vorsitzenden.

Auflösung

§ 12

Der RTV kann nur mit ¾-Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des RTV einer/mehreren gemeinnützigen und steuerbegünstigten Einrichtung/-en in Lohmar, die es für eigene satzungsmäßige Zwecke zu verwenden hat/haben, zu.

Inkrafttreten der Satzung

§ 13

Die Satzung ist seit der Gründung des Vereins in Kraft.

Diese Fassung mit den Änderungen im § 11 gilt nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.2016.