§1.1 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten außerhalb dieser Fraktion sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen.
§1.2 | Fraktionsautos dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden.
§1.4 | 30 Minuten vor und nach einem Server-Restart dürfen keine Aggressiven Aktionen gestartet werden, dies gilt für alle Parteien auf dem Server.
§1.5 | In Kriegen und Kämpfen dürfen Fahrzeuge nur aus der Fraktionsgarage verwendet werden.
§1.6 | Während einer Situation ist es untersagt in den Support zu kommen.
§1.7 | Jegliche Fraktionen die im Support etwas melden möchte, müssen das über ein Mitglied machen, welche alle Clips sammelt. Dieses Mitglied kommt dann mit allen Clips alleine in den Support und reportet diese bei der Fraktionsverwaltung.
§1.9 | Um offiziell zu sein muss ein Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden. Das Team lässt sich das Recht zu entscheiden, wer offiziell wird oder nicht.
§1.10 | Jede Fraktion braucht mindestens drei eindeutige Erkennungsmerkmale (Hose, Shirt, Weste, Maske).
§1.12 | Wenn eine Fraktion für zu "Gambogeil" gilt, wird diese Fraktion in den Support gebeten. Sollte das Gespräch negativ verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.13 | Funfights zwischen Fraktionen sind nicht erlaubt und werden sanktioniert!
§1.14 | Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren.
§1.15 | Es ist strengstens untersagt sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben welches man nicht ist.
§1.16 | Auf Rheinstadt gilt eine allgemeine Aufnahmepflicht. Diese beinhaltet das Clippen von RP-Situationen, Kill-Clips und zusätzlich das Aufzeichnen des gesamten Kampfgeschehens. D.h. ab dem Moment des Einstiegs ins Auto bis zum Ende des Kampfes. Alle Aufnahmen + Clips müssen 48 Std abrufbar sein. Es ist zwingend erforderlich, eine Aufnahme vorweisen zu können. Sollte diese nicht existieren, behalten wir uns das Recht vor, Betroffene zu sanktionieren.
§1.17 | Eine Interior Flucht ist nicht erlaubt und wird mit einem Fraktionswarn geahndet. Sollte während einem Angriff die Fraktion sich im Interior befinden, ist es somit legitim.
§1.18 | Wenn sich eine Fraktion in einer aktiven Schießerei befindet und ein Fraktionsmitglied während dieser aktiven Schießerei sich einloggt, darf dieses Mitglied nicht mit agieren.
§1.19 | Hat man nach einem Konflikt die Gegenpartei „an der Wand“ und ein Mitglied der Partei verhält sich respektlos, ist es nicht erlaubt die komplette Gegenpartei erneut zu erschießen.
Das Erschießen der verantwortlichen Person ist erlaubt. Ist die erschossene Person nicht verantwortlich, werten wir das Vergehen als RDM + POWER RP und sanktionieren so ein Verhalten.
§1.22 | Sollten Zwei Fraktionen ausserhalb des Anwesens eine schießerei haben und eine Partei davon flüchtet in ihr Anwesen, so zählt das als "Free Baseraid" und wird nicht als Baseraid mitgezählt.
§1.23 | Eine Bad-Fraktion darf maximal nur 4 administrative Mitglieder haben. Sobald es mehr als 4 sind, müssen die zusätzlichen Mitglieder gebloodoutet werden. Diese Regel gilt nicht für staatliche Fraktionen. Wenn diese Regel nicht eingehalten wird bekommt die Fraktion einen Fraktions-Warn oder sogar eine Auflösung sobald es zu viele sind.
§2.0 | In einer Crime Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder sein.
§2.2 | Es dürfen nicht mehr als 30 Mitglieder (abgesehen von Teamlern) auf dem Fraktions-Discord sein.
§2.5 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§2.6 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Crime Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§2.7 | Die Value of Life Regel entfällt bei dem 12er und 11er. Was aber nicht bedeutet, dass man übertreiben darf.
§2.13 | Vor einem Konflikt, müssen die 12er und 11er persönlich miteinander gesprochen haben. Wenn keine Einigung gefunden wird, steht es frei anzugreifen.
§2.14 | Das Baiten von Konflikten wird mit einem sofortigem Frakwarn bestraft.
§2.15 | Baseraids sind aufgrund von leichten Beleidigungen nicht gestattet.
§2.16 | Die gestellten Forderungen müssen angemessen und sinnvoll sein. Zum Beispiel ergibt es keinen Sinn, 300K wegen einer Beleidigung zu fordern.
§2.20 | Sogenannte "Sicario-Moves" (das absichtliche Sabotieren, absichtliche Teamkillen in einer Familie) ist verboten. Sollte es zu solchen Fällen kommen wird dies in Zukunft Sanktioniert.
§2.27 | Bloodouts zählen nur, wenn ein Bloodin stattgefunden hat. Der Bloodout Eintrag darf nur eingeschrieben werden, wenn die gebloodoutete Person ausgeblutet ist und das Wissen über diese Fraktionen verloren hat, sollte es nicht der Fall sein, ist der Bloodout ungültig.
§2.30 | Nachdem die komplette gegnerische Partei hochgeholt wurde, darf man Personen der gegnerischen Partei maximal 20 Minuten festhalten.
§2.32 | Die Leader einer Fraktion sind verpflichtet, den Bloodout des Spielers unmittelbar nach dessen Austritt innerhalb von einer Stunde im Fraktions-Einträge Channel zu dokumentieren. Wird der Bloodout nicht eingetragen, führt dies zu einem Frakwarn!
§3.0 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen klar und einheitlich gekleidet sein wie z.B. Polizei-Uniform, Rettungsdienst-Uniform, Mechaniker-Uniform, etc.
§3.1 | Jegliche Lagerbestände sind in den Fraktionslager zu lagern.
§3.2 | Staatliche Fraktionen dürfen außerhalb des Dienstes keine Dienstwaffen und Items (Schutzwesten, Medikits, etc.) an sich halten.
§3.3 | Das Verschenken von Gegenständen ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.
§3.4 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen Roleplay-Hintergrund nicht geklaut werden
§3.5 | Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren; die Drittpartei-Regelung entfällt für staatliche Fraktionen.
§3.6 | Bei Razzien an Crime-Fraktionen darf maximal 50 Prozent der jeweiligen Gegenstände, aus dem Fraktionslager entwendet werden von den Staatsbehörden.
§3.8 | Polizei dürfen sich in Fights zwischen zwei Fraktionen einmischen
§3.9 | Die maximale Anzahl an Hafteinheiten beträgt 60. Ausnahme sind Genehmigungen durch die PD01, dann dürfen bis zu 90 vergeben werden.
§3.11 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "bitte stehen bleiben allgemeine Verkehrskontrolle" oder ähnliche Aufforderungen benutzen dann darf man nicht zurückschießen selbst, wenn die staatliche Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen.
Wenn eine staatliche Fraktion das Feuer auf Personen eröffnet darf zurückgeschossen werden.
§3.12 | Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Aussteigen mit einer illegalen Waffe, keine Kooperation zeigen und aggressives Verhalten sind Gründe für eine Durchsuchung.
§3.13 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§3.14 | MDler dürfen keine Medikits privat zur Eigenbereicherung weitergeben, verschenken oder verkaufen, dies wird sonst mit einem permanenten Communityauschluss geahndet.
§3.15 | Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus der Werkstatt bzw. dem Krankenhaus weg zu schicken.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbote erteilen. Mediziner jedoch nicht. Diese haben einen Eid (z. B. in Form
eines Gelöbnisses) abgegeben!
§3.16 | Staatliche Fraktions-Mitglieder erhalten einen Paycheck in unterschiedlicher Höhe, abhängig von Position und Rang.
§3.17 | Im Dienst zu sein um Paychecks zu farmen ist strengstens untersagt!
§3.20 | Desweiteren ist es sämtlichen Mitarbeitern staatlicher Fraktionen nicht gestattet, innerhalb und außerhalb der Dienstzeit auf illegalen Routen zu arbeiten oder diese zu bewirtschaften. Ebenfalls ist es nicht gestattet, diese illegalen Routen zu spotten oder zu bewachen.
§3.21 | Von dieser Regelung ist die Einheit der Polizei (Kriminalpolizei) ausgenommen, die die illiegalen Routen aus ermittlungstechnischen Zwecken spotten und überwachen darf.
§3.22 | Kündigungen aus staatlichen Fraktionen können nur noch die Fraktionsleiter der jeweiligen staatlichen Fraktion vornehmen.
§3.23 | Das zweimalige Callen einer staatlichen Fraktion durch dieselbe feindliche Fraktion innerhalb von zwei Stunden ist strengstens untersagt und wird mit einer Fraktionsverwarnung bestraft.
§4.0 | Eine Interiorflucht ist nicht erlaubt und wird mit einem Fraktionswarn geahndet. Sollte während einem Angriff die Fraktion sich im Interior befinden, ist es somit legitim.
MLO Interieurfights:
§4.2 | Wenn sich eine Fraktion in einer aktiven Schießerei befindet und ein Fraktionsmitglied während dieser aktiven Schießerei sich einloggt, darf dieses Mitglied nicht mit agieren.
§4.3 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen. Der Grund für einen Krieg muss jedoch plausibel sein.
§4.4 | Nach einem Fight gilt 30 Minuten Equipzeit für beide Parteien. Während dieser Zeit darf kein neuer Angriff gestartet werden!
§4.5 | Forderungen müssen spätestens nach zwei großen Fights gestellt werden! Die erste Forderung darf man nicht erhöhen.
(Die Zeit sollte an der Forderung angepasst werden und realistisch sein).
§4.8 | 30 Minuten vor den regulären Server-Restarts dürfen keine aggressiven/illegalen Aktionen gestartet werden.
§4.9 | In Kriegen und Kämpfen dürfen Fahrzeuge nur aus der Fraktionsgarage verwendet werden.
§4.10 | Personen hochholen oder hochholen lassen darf man erst nachdem Fight!
§4.12 | In einem Krieg und Konflikt darf ein Helikopter nur einzeln besetzt werden zum spotten.
§4.14 | Helikopter dürfen nicht gepittet werden.
§4.17 | Es dürfen nur zwei Routen pro Familie beansprucht werden.
§4.19 | Routen können per Kauf oder Kriegsvertrag eingenommen werden.
§4.20 | Nach einer Routeneroberung (Kampf) darf diese Route 7 Tage von keiner Crime Fraktion gefordert oder angegriffen werden.
§4.21 | Sollte eine Routenbesitzer ihre Route nachweislich erfolgreich verteidigt haben so gilt auch dort 7 Tage Routenschutz
§4.23 | Eine Route darf von zwei Familien bewirtschaftet werden.
§4.28 | Die Drittpartei Regel zählt hier natürlich auch.
§4.30 | Sollte eine Route den Besitzer wechseln, muss die Fraktionsverwaltung immer informiert werden.
§4.32 | Routenbesitzer sind verpflichtet, alle ihre Verkäufe im Discord festzuhalten.
§4.33 | Konflikte und Routenkonflikte müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden.
§4.34 | Während eines normalen Konflikts ist es untersagt, die gegnerische Route zu belagern oder zu bewirtschaften. Es ist jedoch erlaubt, die Gegenpartei dort abzufangen, sollte sie auf ihrer Route gesehen werden.
§4.35 | Alle ausgezahlten Forderungen müssen über ein Ticket bei der FV eingereicht werden mit einem Beweis (Clip)
§5.1 | Man kann immer ein GW starten, jedoch muss immer eine Partei angreifen, nach einem Fight gilt ein Cooldown von von 60 min
§5.2 | Die Aufbauzeit der GW-Phase beträgt 1min.
§5.3 | Während der GW-Phase wird man automatisch mit Ausrüstung ausgestattet. Es wird empfohlen, keine eigene Ausstattung mitzunehmen, um Bugs durch Crashes etc. zu verhindern. Diesbezüglich gibt es auch keine Rückerstattungen.
§5.4 | Man muss mind. 3 Personen antreten, um bei einem GW teilnehemen zu können.
§5.5 | Es ist nicht erlaubt, ein Fight zu dodgen, um bspw. GW Punkte zu sammeln.
§5.6 | Konflikte aus den GWs dürfen nicht außerhalb der GW-Phasen fortgesetzt oder in anderen Situationen ausgetragen werden.
§5.7 | Das allgemeine Server-Regelwerk gilt auch während der GWs uneingeschränkt.
§5.9 | Es ist nicht erlaubt, während eines GWs in ein Anwesen hineinzufahren und sich dort zu verschanzen oder auf Gegner zu warten. Kämpfe in Innenräumen (Interieurfights) sind generell verboten.
§5.10 | Während der Zeiten des Gangwars sind alle Konflikte außer Kraft gesetzt.