Anbieter dieser Internetseite ist:
Nico Warneke
Zum Schießstand 1
29690 Gilten
Telefon: +49172 6748021
E-Mail: reneke@gmail.com
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV: Nico Warneke
Hinweise:
Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 1 UStG haben ein Wahlrecht, ob sie Umsatzsteuer abführen wollen. Entscheiden sie sich gegen die Abführung, benötigen sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Verfügen sie über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen sie auch im Impressum keine solche angeben. Hinzu kommt, dass Kleinunternehmer häufig nicht ins Handelsregister eingetragen sind, so dass auch insoweit keine Angaben erforderlich sind. Besteht allerdings eine Registereintragung oder wurde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, sind die entsprechenden Angaben zu machen. Das Muster geht davon aus, dass keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und dass der Betreiber der Internetseite nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Für das Muster wurde ferner von einem journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot ausgegangen, so dass die Anbieterkennzeichnung nach § 18 Abs. 2 MStV gesondert aufgenommen wurde.
Sie dürfen dieses Musterimpressum gern kostenlos für Ihre Homepage verwenden, wenn Sie als Quelle auf diese Seite hinweisen und einen Link auf diese Seite setzen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Impressumspflicht.
1. der Name und die Anschrift des Diensteanbieters, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher der Diensteanbieter angehört,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen der Diensteanbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzt, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Darüber hinaus müssen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, gemäß § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich zu den obigen Angaben einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.