Fraktionsregelwerk


§1 Allgemeine Regeln


§1.1 UnRP

UNRP ähnelt dem Fail-RP, gilt aber hierbei für Fraktionen. Zum Beispiel muss sich eine Mafia auch wie diese benehmen. Das gilt ebenfalls für das LSPD, LSMD und den anderen Beamten. Als Beispiel ist das Anspucken von Leuten keine Sache, die eine Mafia direkt macht, deshalb gilt dies als UNRP. Auch Jobads wie “Test” gehören dazu! Sollte dagegen verstoßen werden, wird mit der Fraktion ein Gespräch geführt und unter anderem eine Verwarnung wegen der UNRP erteilt.

§1.2 Fraktionssperre

Eine Person, die aus einer Fraktion ausgetreten ist, muss 1 Tag warten, um in eine neue Fraktion zu wechseln. Sollte eine Person gegen die Fraktionssperre verstoßen, wird diese Person mit einem Bann von 3 Tagen bestraft. 

Eine Fraktionssperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss ein triftiger RP-Strang bestehen, beispielsweise eine Versetzung in eine andere legale Fraktion, die im RP ausgespielt wird. 

§1.3 Fraktions-Verwarnungen

Wenn mehrere Fraktionen an einem Regelbruch beteiligt sind, wird jede Fraktion mit einer Fraktionsverwarnung wegen Drittpartei bestraft. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.

§1.4 Fraktionsverwaltung

Konflikte sollten untereinander geklärt werden. Die Fraktionsverwaltung und Höhere schalten sich erst ein, sobald die jeweiligen Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen oder regelwidriges Verhalten an den Tag legen.

§1.5 Drive By 

Drive-By ist erlaubt.


§2 Legale Fraktionen


§2.1 Staatsfraktionen

Als legale Fraktionen gelten: LSPD, LSMD, LSSD, SWAT, ARMY, FIB, Mechaniker und die Justiz. Diese Fraktionen dürfen unendlich viele Mitglieder beinhalten. 


Folgende Sonderregeln sind zu beachten:




Eure Waffen dienen ausschließlich zur Eigenverteidigung!!! 

Bei Missachten dieser Regelung kann nach UNRP oder Gambo bestraft werden.


§2.2 Korruption in Staatsfraktionen

Informative Korruption ist erlaubt!

Sollte man handfeste Beweise besitzen, wird der Beamte mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben.

Für Chiefs, bzw. Beamte in einer Leitungsposition sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen keinerlei Korruption betreiben.
(bei nicht Einhaltung wird dies mit einem permanenten Spielausschluss bestraft)

Korruption mit Waffen oder Ähnlichem in Staatsfraktionen , um sich wirtschaftlich einen Vorteil zu erschaffen, ist für alle Beamten strengstens verboten! Das betrifft die Weitergabe von Waffen (auch ohne Gegenleistung, Ausnahme sind Forderungen bei Überfällen), das herausnehmen von Waffen oder Items aus der Asservatenkammer, Tragen von Waffen außerdienstlich, und Besitz von illegalen Waffen oder Waffenteilen.

Das Einlagern von illegalen Gegenständen (Schwarzgeld & Waffen) aus Donator Artikeln (Cases) ist ebenfalls verboten und wird mit einem permanenten Bann bestraft. Schwarzgeld darf als Ausnahme sofort gewaschen werden. Erhält man als Staatsbeamter illegale Gegenstände, aus Donaterartikeln (Cases) können diese in einem Rückerstattungsticket gegen einen vergleichbaren Wert getauscht werden.


§2.3 Razzien & Terrorstatus

Auf einer illegalen Route darf einmal pro Restart eine Razzia unter der Leitung des PD's durchgeführt werden. 

Die betroffene illegale Route ist danach für 24 Stunden für eine weitere Razzia gesperrt.

Die Staatsbeamten dürfen keine Zufahrten zu bekannten Routen “abcampen”, um diese Regelung zu umgehen. Eine Razzia auf der Route darf nur von einer Führungsposition befehligt werden (Führungsposition = Zugriff zum Bossmenü).

Nach einer erfolgreichen Razzia (von mindestens 5 Festnahmen) darf die Leaderschaft über ein Fraktionsticket den Sammler neu setzten lassen.
(Mit RP Hintergrund und nicht die Weed Pflanze in der Stadt wo Beton ist) 

Eine Razzia für das Anwesen einer Badfraktion muss  bei der Fraktionsverwaltung angemeldet werden und ist nur bei ausreichender Beweislage gestattet. Der Frakverwaltung obliegt die Entscheidung, ob die Beweislage ausreicht.

Bei einer Razzia darf 10-60% des Bestandes geleert werden (nur illegale Gegenstände wie Schwarzgeld, Waffen und Drogen) 

Ein Terrorstatus wird dann ausgerufen, wenn eine Fraktion nach einer Razzia wenig Reue zeigt und ihr Handeln weiter tut. Ein Terrorstatus gilt solange, bis dieser wieder aufgelöst wird.


Folgende Sonderregelungen treffen bei einem Terrorstatus zu:

Sobald  eine Fraktion dem "Terrorstatus" unterliegt hat das LSPD die Einsatzleitung bei jeder Konfrontation mit dieser Fraktion.

§2.4 Stürmung eines Anwesens

Sollte eine Person während einer Verfolgungsjagd auf ein Anwesen flüchten, dürfen Beamten für maximal 10 Minuten das Anwesen betreten. Scheint die Situation aussichtslos, müssen die Beamten sich entfernen oder einen Razzia-Antrag stellen.

§2.5 LSMD

Medics dürfen nicht während einer RP Situation, wo aktiv geschossen wird oder das Leben in Gefahr sein könnte, teilnehmen, beziehungsweise Leute wiederbeleben! Feld-Medics sind von dieser Regelung ausgenommen. 

§3 Illegale Fraktionen

§3.1 Illegale Fraktionen

Als illegale Fraktion gelten jene, welche nicht legal sind. Illegale Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder beinhalten.

Folgende Sonderregeln sind zu beachten:


§3.2 Waffenkammer & Fraktionsbestand


§3.3 Aufbauschutz

Eine illegale Fraktion darf, mit einem triftigen Grund, jederzeit einen Aufbauschutz beantragen. Dieser beträgt 7 Tage. In dieser Zeit darf man die Fraktion nicht zu einer Handlung provozieren. Ein Aufbauschutz muss in der Fraktionsverwaltung angefragt und genehmigt werden. 

§3.4 Routen

Eine Familie oder Gang darf maximal eine Drogenroute und eine Waffenroute für sich beanspruchen. 

Wer eine Route für sich beansprucht, muss diese auch überwachen und verteidigen. Wenn eine Fraktion diese Route übernehmen möchte, muss die Familie oder Gang in einem Best-of-Three besiegt werden. Danach gilt eine Woche Waffenruhe für diese Route zwischen beiden Parteien. 

Innerhalb des Best-of-Three darf sich keine weitere Partei einmischen.

Der zu verteidigen Partei des Best-of-Three's muss 24 Stunden Zeit gegeben werden, um sich darauf vorzubereiten zu können.  Alle Kämpfe sind nach der Vorbereitungszeit innerhalb von 72 Stunden in der Primetime von 20:00 - 02:00 Uhr abzuhalten.

Wenn sich beiden Parteien einigen können, muss kein Best-of-Three durchgeführt werden. 

§3.5 Konflikte

Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten gewaltlos geklärt werden. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, so muss es ausreichend begründet sein.

Kleine Beleidigungen oder Autounfälle sind nicht rechtfertigend, einen Konflikt auszulösen.


Nach einem Kampf zwischen zwei Fraktionen, gilt eine Stunde Waffenruhe, um eine Möglichkeit zu haben, evtl. den Streit mit Worten zu klären.

§3.6 Base-Raid

Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Tag erlaubt. Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen ("ihr habt einen Mann von uns gehoppst" ist kein Grund).

Beide Parteien müssen vorher miteinander geredet haben und versucht haben, eine Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, ist es beiden Fraktionen erlaubt, die jeweils andere Fraktion zu stürmen.

§3.7 Forderung

Es darf an eine Fraktion nur Forderung gestellt werden, wenn ein Großteil der gegnerischen Fraktion Anwesend ist.

Man muss der gegnerischen Fraktion ein Zeitfenster von mindestens 24 Stunden geben, um die Forderung zu zahlen.

Bei einer Forderung einigt man sich auf einen Termin, den die fordernde Fraktion entscheidet. Die gegnerische Fraktion entscheidet, ob sie auszahlt oder zurück stürmt. Die Antwort muss vor Ablauf der Deadline kommen. Die Partei die die Forderung gestellt hat, darf in der zeit die aufgeforderte Partei nicht angreifen! Aber die Gegenpartei schon. 

Die Forderung muss verhältnismäßig, realistisch sein und sollte nicht als Bereicherung dienen, sondern um hinter den Konflikt einen Haken zu setzen!

Wenn bei einer Forderung nicht ausgezahlt wurde und die Partei beim zurück stürmen gewonnen hat, hat sich die Forderung erledigt. Wenn diese Verliert kann die Forderung verdoppelt werden. Sollte es so zu keiner Einigung kommen, dann kann die Partei, die zuerst gestürmt hat, einen Kriegsvertrag beantragen. Nach dem Krieg dürfen beide Parteien mindestens 7 Tage miteinander keinen Konflikt haben und sind neutral zueinander.

§3.8 Kriege

Kriege müssen in der Fraktionsverwaltung angemeldet werden! Sollte das nicht passieren, gibt es für beide Fraktionen einen Frak-warn! Außerdem gilt, dass Fraktionen, die Krieg haben, einen Kriegsvertrag haben müssen, in denen Kriegszeiten, Kriegszonen, Drive-By Regelungen und die KOS Zonen bestimmt werden.

Ab Kriegsbeginn wird die Fraktionskammer eingefroren, es muss mit dem Bestand im Krieg gekämpft werden, der an Kriegsbeginn im Lager ist. Es dürfen nur Items der gegnerischen Partei während des Krieges eingelagert werden.

§3.9 Bündnis

Ein Bündnis zwischen 2 Fraktionen ist zuvor im Support anzumelden. Es muss ein legitimer RP-Hintergrund bestehen, damit die Anfrage genehmigt wird.

Sollte das Bündnis genehmigt werden, müssen beide Parteien, sobald sie zusammen agieren, einheitlich erkennbar sein!!


§3.10 Fraktionskleidung

Die Fraktionskleidung muss klar erkennbar sein.


§4 Hinrichtung von In-Game Charakteren


§4.1 Blood-Out

Nach einem Bloodout vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.

Bei einem Hard-Bloodout bekommt man eine neue Identität und verliert alles, bis auf seine Fahrzeuge. Ein Hard-Bloodout muss im Support genehmigt werden.

§4.2 Hinrichtung von In-Game Charakteren

Eine Hinrichtung muss beim Server-Team beantragt werden. Erst mit der Erlaubnis, darf derjenige im RP verfolgt, hingerichtet etc… werden. Die hingerichtete Person muss mit dem Antrag einverstanden sein. Sollte dagegen verstoßen werden, gilt die Hinrichtung nicht.

§4.3 Hinrichtungs-Grund

Der Grund für die Hinrichtung muss triftig sein. Es muss jede andere Lösungsmöglichkeit versucht werden, bis jemand hingerichtet wird.


§5 Gangwar


§5.1 Informationen

Gangwars basieren rein auf Spaß.

Wer das Gangwar vorzeitig verlassen möchte, tut dies mit dem Command (quitgw)

Eine Fraktion darf maximal 3 Gangwar Gebiete besitzen. Sollte eine Fraktion 3 Gebiete besitzen, darf diese kein weiteres Gebiet angreifen.


§5.2 Regeln

Es gelten die herkömmlichen Regeln wie VDM und FailRP. Das Offroad fahren und OOC Talk sowie leichter Trashtalk ist mit einziger Ausnahmen erlaubt.