Anhörungen
Wir begleiten Sie auf Ihren Wunsch und nach Rücksprache zu Ihrer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dies ist der wichtigste Termin im gesamten Asylverfahren.
Unzulässige Asylanträge
Wir unterstützen Sie bei klagen für Ihren Asylantrag! Binnen 1 Woche muss die Klage eingereicht werden. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung eines Eilrechtsschutzantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO hiermit bewirken wir, dass Sie während der Klage nicht abgeschoben werden.
Unbegründete Anträge
Behauptet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass Ihr Asylantrag unbegründet sei, helfen wir Ihnen Klage einzureichen.
Ablehung und Abschiebeverbot
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt aber es besteht ein Abschiebeverbot? Auch in diesem Fall müssen Sie ihre Rechte durchsetzen. Wir kämpfen mit Ihnen, damit Sie den vollwertigen Asylschutz erhalten.
Subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG
Wir helfen Ihnen binnen der 2-wöchigen Frist Klage einzureichen, um Ihren Flüchtlingsschutz weiterzuverfolgen.
Folge- und Zweitverfahren Wir helfen Ihnen im Folge- und Zweitverfahren, auch nachdem ein Urteil gegen Sie bestandskräftig geworden ist. Wenn sich die Sach- oder Rechtslage verändert hat, können wir Ihnen helfen ihre Rechte erneut geltend machen.