Eine psychotherapeutische Einzelgesprächsstunde dauert 50 Minuten.
Die Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Diese ist auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf) zu finden.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt nicht für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen antragsfrei abgerechnet werden kann -sofern Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart haben. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Selbstzahler
Als Selbstzahler kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Die Psychotherapie wird auch bei der Krankenkasse nicht aktenkundig.
Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben. Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.
In der Regel beläuft sich das Honorar auf Euro 134,06 pro Therapiesitzung.
Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.