Montag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
Dienstag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch: Termine nach Vereinbarung/ Hausbesuche
Donnerstag: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr ab 13 Uhr nach Vereinbarung/ Hausbesuche
Samstag: Weitere Termine nach Vereinbarung
Sonntag: Geschlossen
Ausfallgebühr: Das sagt § 615 BGB
Immer wenn eine Patientin oder ein Patient dein Angebot der Therapie annimmt, schließt
ihr automatisch einen Behandlungsvertrag gemäß § 630 a-h des Bürgerlichen
Gesetzbuches – dafür kann, muss aber kein gesondertes Schriftstück aufgelegt werden.
Zusätzlich gelten für Behandlungsverträge immer auch die Regeln von sogenannten
Dienstverträgen gemäß BGB. Für die Rechnungsstellung bei Terminausfällen greift § 615
BGB „Vergütung bei Annahmeverzug“.