§1.1 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten außerhalb dieser Fraktion sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen.
§1.2 | Fraktionsautos dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden.
§1.3 | Aus einem MLO (Interieur) darf man von innen nicht nach außen schießen. Dasselbe gilt auch für das Schießen von außen nach innen.
§1.4 | Man darf 30 Minuten vor und nach einem Server-Restart keinen Baisraid starten.
§1.5 | In Kriegen und Kämpfen dürfen Fahrzeuge nur aus der Fraktionsgarage verwendet werden.
§1.6 | Während einer Situation ist es untersagt in den Support zu kommen.
§1.7 | Jegliche Fraktionen die im Support etwas melden möchte, müssen das über ein Mitglied machen, welche alle Clips sammelt. Dieses Mitglied kommt dann mit allen Clips alleine in den Support und reportet diese bei der Fraktionsverwaltung.
§1.8 | Jedes Mitglied einer Fraktion muss in seinem Steamnamen seinen Fraktionsnamen oder Fraktionskürzel angeben.
Beispiel: Triaden | Arri Belvedere, LSPD | Max Mustermann
§1.9 | Um offiziell zu sein muss ein Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden. Das Team lässt sich das Recht zu entscheiden, wer offiziell wird oder nicht.
§1.10 | Jede Fraktion braucht mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (Hose, Shirt, Weste, Maske).
§1.11 | Wenn eine Fraktion für zu "Gambogeil" gilt, wird diese Fraktion in den Support gebeten. Sollte das Gespräch negativ verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.12 | Funfights zwischen Fraktionen sind erlaubt, dürfen aber nur an abgelegenen Orten ausgetragen werden. Staatlichen Fraktionen ist es gestattet sich einzumischen!
§1.13 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen, wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§1.14 | Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren.
§1.15 | Es ist strengstens untersagt sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben welches man nicht ist.
§1.16 | Es gilt eine Aufnahmepflicht für alle Fraktionsmitglieder. Diese Aufnahmepflicht beinhaltet - sämtliche Kills festzuhalten, welche auf Nachfrage im Support gezeigt werden müssen.
§1.17 | Eine Interior Flucht ist nicht erlaubt und wird mit einem Fraktionswarn geahndet. Sollte während einem Angriff die Fraktion sich im Interior befinden, ist es somit legitim.
§1.18 | Wenn sich eine Fraktion in einer aktiven Schießerei befindet und ein Fraktionsmitglied während dieser aktiven Schießerei sich einloggt, darf dieses Mitglied nicht mit agieren.
§1.19 | Es ist nicht gestattet Off-Road zu fahren. Eine Fahrt gilt als Off-Road, sobald der Spieler auf einer Oberfläche fährt die nicht als erkenntliche Straße auf der Map angezeigt wird.
§1.20 | Bei einem Fight, indem mehr als fünf Autos die Offroad-Regel missachten, wird dies mit einem Frakwarn bestraft. Wenn weniger als fünf Autos die Regel missachten, werden einzelne Spieler mit einem Bann bestraft.
§1.21 | Hat man nach einem Konflikt die Gegenpartei „an der Wand“ und ein Mitglied der Partei verhält sich respektlos, ist es nicht erlaubt die komplette Gegenpartei erneut zu erschießen.
Das Erschießen der verantwortlichen Person ist erlaubt. Ist die erschossene Person nicht verantwortlich, werten wir das Vergehen als RDM + POWER RP und sanktionieren so ein Verhalten.
§1.22 | Sollten Spieler im LSMD Visumsstufe 10 erreichen, so behalten sie diese Visumsstufe auch nach Austritt vom LSMD. Hierfür müsst ihr es durch einen Screenshot beweisen, dass ihr auch diese Stufe erreicht habt. Danach wird es euch von der Fraktionsverwaltung gestellt.
§2.0 | In einer Crime Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder sein (22 Mitglieder + 3 Frauen).
§2.1 | Es dürfen nicht mehr als 30 Mitglieder (abgesehen von Teamlern) auf dem Fraktions-Discord sein.
§2.2 | Es dürfen maximal 6 Mitglieder einer Crime Fraktion auf die Urlauber-Liste.
Zu dem dürfen gebannte User nicht auf die Urlauber-Liste gesetzt werden!
§2.3 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§2.4 | Jede Fraktion braucht mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (Hose, Shirt, Weste oder Maske).
§2.5 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Crime Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§2.6 | Die Value of Life Regel entfällt bei dem 12er und 11er. Was aber nicht bedeutet, dass man übertreiben darf.
§2.7| Staatliche Einrichtungen dürfen nur mit einem massiv nachvollziehbaren RP-Hintergrund gestürmt werden.
"Die haben einen Mann von uns" ist kein RP Hintergrund, der eine Stürmung einer staatlichen Fraktion legitimiert.
Um auf Nummer sicher zu gehen, klärt man eine Stürmung im Vorhinein mit der Fraktionsverwaltung ab.
§2.8 | Das Abziehen von PDlern ist strengstens untersagt! Abgesehen vom Handy oder GPS-Gerät.
Medikits dürfen nicht abgezogen werden!
§2.9 | Die Bloodout-Regel für Crimeler gilt für jegliches Austreten der Fraktion.
Sollte man die Familie verlassen wird die Visumstufe auf 0 zurückgesetzt.
§2.10 | Bei einem Eintrag sowie Austrag von Mitgliedern (BloodIn und BloodOut) muss die Fraktionsverwaltung informiert werden.
§2.11 | Es darf nur eine Route pro Familie beansprucht werden.
§2.12 | Bevor ein Baseraid stattfindet, müssen die 12er und 11er miteinander gesprochen haben. Wenn keine Einigung gefunden wird, steht es frei anzugreifen.
§2.13 | Baseraids sind aufgrund von leichten Beleidigungen nicht gestattet.
§2.14 | Die gestellten Forderungen müssen angemessen und sinnvoll sein. Zum Beispiel ergibt es keinen Sinn, 300K wegen einer Beleidigung zu fordern.
§2.15 | Sollten Zwei Parteien einen Konflikt haben und eine Partei geht absichtlich mit allen Fraktionsmitgliedern gemeinsam offline um die Kämpfe zu umgehen, so zählt das als RP-Flucht und wird auch dementsprechend mit einem Frakwarn bestraft.
§2.16 | Sollte eine Fraktion einen Baseraid vollziehen oder einen Angriff starten, so muss die angreifende Partei der gegenüberliegenden Fraktion mindestens eine Stunde die Chance geben einen Gegenangriff zu starten. Sollte dies nicht beachtet werden und die ganze Partei geht zusammen offline, so wird das mit einem Frakwarn bestraft.
§2.17 | Jegliche Spoiler an Fraktionsfahrzeugen sind verboten.
SCHWARZGELD-KARTE
§2.22 | Die Schwarzgeldkarte gilt als eigene Route!
§2.23 | Die Karte wird als Item gewertet und kann bei der Geldwäsche von jedem abgezogen werden.
§2.24 | Die Schwarzgeldkarte kann gefordert werden.
OFFIZIELLE UNTERGRUPPIERUNGEN
§2.25 | Eine offizielle Untergruppierung darf maximal 10 Mitglieder haben.
§2.26 | Die offizielle Untergruppierung muss dem Roleplay der Fraktion entsprechen. Ebenso muss sie farblich sowie kleidungstechnisch zur Fraktion passen (mindestens 2 Merkmale). Die UG-Kleidung muss dauerhaft getragen werden.
§2.27 | Eine offizielle Untergruppierung darf mit maximal 10 Leuten aktiv agieren.
§2.28 | Eine Untergruppierung darf nur von der zugehörigen Badfraktion verteidigt werden, wenn diese nicht der Aggressor in der
RP-Situation sind (sollten Fraktionen "baiten" um einen Krieg zu provozieren, wird dies mit einer Fraktionswarnung bestraft).
§2.29 | Befindet sich die Fraktion in einem aktiven Krieg mit einer verfeindeten Fraktion, so befindet sich die offizielle Untergruppierung automatisch in einem Konflikt mit der verfeindeten offiziellen Untergruppierung.
§2.30 | UGs dürfen einen Eigenbestand besitzen den sie in ihren Burritos lagern.
§2.31 | Eine UG darf nur von einem 12er der Familie über ein Fraktionsticket angemeldet werden.
§2.32 | Eine UG muss einen festen Wohnsitz haben.
§2.33 | In eine UG kann man unabhängig von der Visumsstufe eintreten (beim Eintritt in eine UG behält man die aktuelle Visumsstufe).
§2.34 | Bei einem Bloodout in einer UG fällt man automatisch wieder auf Visumsstufe 0 zurück. Ausnahme ist, wenn man Visum 10 erreicht hat, kann man in die Hauptfamilie eingeladen werden.
§2.35 | Eine UG muss einen eigenständigen Namen haben.
§3.0 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen klar und einheitlich gekleidet sein wie z.B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Uniform, etc.
§3.2 | Jegliche Lagerbestände sind in den Fraktionslager zu lagern.
§3.3 | Staatliche Fraktionen dürfen außerhalb des Dienstes keine Dienstwaffen und Items (Schutzwesten, Medikits, etc.) an sich halten.
§3.5 | Das Verschenken von Gegenständen ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.
§3.6 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen Roleplay-Hintergrund nicht geklaut werden. Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich für Mitglieder von staatlichen Fraktionen gestattet.
§3.7 | Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren; die Drittpartei-Regelung entfällt für staatliche Fraktionen.
§3.8 | Bei Razzien an Crime-Fraktionen darf maximal 30 Prozent der jeweiligen Gegenstände, aus dem Fraktionslager entwendet werden von den Staatsbehörden.
§3.9 | Staatliche Fraktionen wie das DEA oder PD sollten ihr RP so realistisch wie möglich ausspielen. Sollte es zu einer Verfolgungsjagd mit dem Auto kommen, sollte nicht direkt geschossen werden - Somit ist es dem PD erst 3 Minuten nach der Verfolgungsjagd erlaubt zu schießen. Bei einer Verfolgungsjagd zu Fuß sollte am besten nicht direkt der Taser verwendet werden.
§3.10 | PDler dürfen sich in Fights in der Stadt nur ab 15 Officer einmischen.
§3.11 | Die maximale Anzahl an Hafteinheiten beträgt ab jetzt 60. Ausnahme sind Genehmigungen durch die PD01, dann dürfen bis zu 90 vergeben werden.
§3.13 | Jeder Raub darf von jeder staatlichen Fraktion angefahren werden, jedoch sind hier auch maximal zwei staatliche Fraktionen gestattet (Absprache untereinander).
§3.14 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "bitte stehen bleiben allgemeine Verkehrskontrolle" oder ähnliche Aufforderungen benutzen dann darf man nicht zurückschießen selbst, wenn die staatliche Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen.
Wenn eine staatliche Fraktion das Feuer auf Personen eröffnet darf zurückgeschossen werden.
§3.15 | Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Aussteigen mit einer illegalen Waffe, keine Kooperation zeigen und aggressives Verhalten sind Gründe für eine Durchsuchung.
§3.16 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§3.17 | MDler dürfen keine Medikits privat zur Eigenbereicherung weitergeben, verschenken oder verkaufen, dies wird sonst mit einem permanenten Communityauschluss geahndet.
§3.18 | Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus der Werkstatt bzw. dem Krankenhaus weg zu schicken.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbote erteilen. Mediziner jedoch nicht. Diese haben einen Eid (z. B. in Form
eines Gelöbnisses) abgegeben!
§3.19 | Staatliche Fraktions-Mitglieder erhalten einen Paycheck in unterschiedlicher Höhe, abhängig von Position und Rang.
§3.20 | Im Dienst zu sein um Paychecks zu farmen ist strengstens untersagt!
§3.22 | Mitarbeiter der staatlichen Fraktionen (LSPD, LSMD, DOJ, Bennys) ist es gestattet korrupt zu sein.
§3.23 | Folgende Punkte sind aus der Korruptionsregel ausgenommen:
1. Das Bearbeiten, Fälschen, Löschen und Weitergeben von Akten ist verboten. Die Weitergabe des Akteninhalts von Personen ist ebenfalls verboten.
2. Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen oder einzelner Spieler ist strengstens verboten.
3. Das kostenlose Beanspruchen und Ausnutzen von Dienstleistungen sämtlicher Tuningwerkstätten ist verboten.
4. Die Weitergabe von Geld oder Items jeglicher Art aus Staatseigentum (auch aus der Asservatenkammer) ist verboten.
5. Das Ausnutzen der Pflaster-Funktion ist verboten.
§3.24 | Desweiteren ist es sämtlichen Mitarbeitern staatlicher Fraktionen nicht gestattet, innerhalb und außerhalb der Dienstzeit auf illegalen Routen zu arbeiten oder diese zu bewirtschaften. Ebenfalls ist es nicht gestattet, diese illegalen Routen zu spotten oder zu bewachen.
§3.25 | Von dieser Regelung ist die Einheit des LSPD's (DTU) ausgenommen, die die illiegalen Routen aus ermittlungstechnischen Zwecken spotten und überwachen darf.
§3.26 | Kündigungen aus staatlichen Fraktionen können nur noch die Fraktionsleiter der jeweiligen staatlichen Fraktion vornehmen.
Eine Rücksprache vor der Kündigung mit dem DOJ ist nicht mehr nötig.
Medikits im Medical Department
Medikits dürfen nur von Leitungsebenen und ausschließlich über das Rechnungssystem verkauft werden.
Das erhaltene Geld vom Verkauf der Medikits muss in die Fraktionskasse und darf nicht auf das Privatkonto eingezahlt werden!
Das Verschenken sowie Verkaufen unter dem vorgegebenen Preis von Medikits an Freunde, Bekannte oder eine Familie der man eventuell beitreten möchte, ist strengstens untersagt.
Das Bunkern von Medikits für sich selbst zählt zur Eigenbereicherung und ist zu unterlassen.
§4.1 Zu Bad-Fraktionen zählen Kartelle, Mafias, Streetgangs, Organisationen und Bikerclubs.
§4.2 Es dürfen pro Tag maximal 10 Mitglieder aufgenommen werden.
❖ Ausnahme - Wenn eine Fraktion offiziell wird, darf sie während des Aufbaus Schutzes so viele Leute aufnehmen, bis die Fraktion voll ist. Nach dem Aufbauschutz finden die Aufnahmen wieder regulär statt.
§4.3 Fraktionsfahrzeuge müssen bei Fraktions Angelegenheiten oder bei geplanten Aktionen verwendet werden. Als Fraktionsfahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, welche über die Fraktions Garage ausgeparkt werden können.
★ Zusatz - Streetgangs sollen sich trotzdem nach ihrem RP verhalten und öfters mit Lowridern fahren.
§4.4 Der Zeitpunkt der Vergabe eines Blood-Outs ist unbestimmt und kann jederzeit nachträglich geltend gemacht werden.
§4.5 Bad-Fraktionen dürfen jegliche aggressive Handlungen (ebenso Gang-Wars) frühesten 10 Minuten nach einem Serverrestart durchführen. Hierbei ausgenommen sind Aktionen die vor dem Serverrestart aktiv waren. Das Ausspielen dieser Situation ist Pflicht!
Bsp.: Kampfsituationen, gefesselte Feinde, etc.
§4.6 Ein Base-Raid muss als letzte Instanz angesehen werden. Eine Fraktion muss für einen Base-Raid einen handfesten Roleplay Hintergrund haben.
Es müssen zuvor alle Mitteln genutzt werden wie bspw. Streetfights.
★ Zusatz - Den Staatsfraktionen ist es erlaubt in aktive Schießerein zu intervenieren
§4.7 Eine Fraktion darf nur alle 72 Stunden von derselben Fraktion gestürmt werden.
★ Zusatz - entfällt falls die Fraktion eine Geisel derjenigen Fraktion hat
§4.8 Bad Fraktionen sind verpflichtet sich entsprechend ihres Konzepts und der Farbe passend zu kleiden. - Demensprechend sind auch Troll-Outfits wie bspw. LED-Accessoires strengstens untersagt.
§4.9 Das Campen im Fraktions Lager gilt als RP-Flucht und ist strengstens untersagt.
§4.10 Nur Spieler, die in der Leaderschaft sind, dürfen IC auch den Boss Rang haben.
§4.11 Eine Fraktion darf max. eine Route besitzen
★ Ausnahme - Der Schwarzmarkt und die Waffenaufsätze sind davon ausgenommen.
★ Ausnahme - Die Waffenroute ist von dieser Regelung ausgenommen.
§4.12 Alle Badfraktionen müssen jedes ihrer Familienmitglieder ein Blood-In und Blood-Out geben. Das Blood-Out kann im Nachhinein vergeben werden.
§4.13 Bevor eine Fraktion eine Route offiziell einer anderen Fraktion einnehmen darf, muss das Labor der betroffenen Fraktion, der einnehmenden Fraktion gehören.
§4.0 | Eine Interiorflucht ist nicht erlaubt und wird mit einem Fraktionswarn geahndet. Sollte während einem Angriff die Fraktion sich im Interior befinden, ist es somit legitim.
MLO Interieurfights:
§4.1 | Das Schießen von Innen nach Außen und von Außen nach Innen ist strengstens verboten!
Diese Regelung gilt nicht für Vanilla-Interieure.
§4.2 | Wenn sich eine Fraktion in einer aktiven Schießerei befindet und ein Fraktionsmitglied während dieser aktiven Schießerei sich einloggt, darf dieses Mitglied nicht mit agieren.
§4.3 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen. Der Grund für einen Krieg muss jedoch plausibel sein.
§4.4 | Nach einem Fight gilt 30 Minuten Equipzeit für beide Parteien. Während dieser Zeit darf kein neuer Angriff gestartet werden!
§4.5 | Für Forderungen muss genug Zeit gegeben werden, um diese zu erfüllen!
(Die Zeit sollte an der Forderung angepasst werden und realistisch sein).
§4.6 | Nach Auszahlung einer Forderung haben die jeweiligen Parteien 7 Tage lang Pause.
(Hält man sich nicht an die 7 Tage lange Pause, muss man mit Sanktionen rechnen).
(Es dürfen keine aggressiven Handlungen ausgespielt werden die zu einem Konflikt führen können).
§4.7 | Bei einem Frakwarn muss man 7 Tage mit 3 Mann weniger agieren. Zu dem dürfen Frauen nicht bewusst aussetzen!
§4.8 | 30 Minuten vor den regulären Server-Restarts dürfen keine Baisraids gestartet werden.
§4.9 | In Kriegen und Kämpfen dürfen Fahrzeuge nur aus der Fraktionsgarage verwendet werden.
§4.10 | Personen hochholen oder hochholen lassen darf man erst nachdem Fight!
§4.11 | Das bewusste stabilisieren, damit User länger brauchen zum ausbluten ist strengstens untersagt!
§4.12 | In jeglichen Kämpfen ist es nicht mehr gestattet, auf Berge hinauf zu fahren.
§4.13 | In einem Krieg und Konflikt darf ein Helikopter nur einzeln besetzt werden zum spotten.
§4.14 | Der Helikopter darf keine Leute absetzen.
§4.15 | Helikopter dürfen nicht gepittet werden.
§4.16 | 2 Räder in einem Krieg sowie in kleinen Fights sind nicht erlaubt.
§4.17 | Es ist nicht erlaubt einen zweiten Helikopter zu holen, wenn der erste Helikopter abgestürzt oder kampfunfähig ist.
§4.18 | Es darf nur eine Route pro Familie beansprucht werden.
§4.19 | Routen müssen vernünftig gepflegt und bewirtschaftet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Routen administrativ enteignet.
§4.20 | Routen können per Kauf oder Kriegsvertrag eingenommen werden.
§4.21 | Nach einer Routeneroberung (Kampf) darf diese Route 7 Tage von keiner Crime Fraktion gefordert werden.
§4.22 | Nur die Besitzer einer Route sind für den Schutz und für die Bewirtschaftung der Route zuständig.
§4.23 | Routenschiebung ist verboten!
§4.24 | Fraktionen, die eine Route im Besitz haben, ist es erlaubt auf EINER weiteren Route zu arbeiten. Sollten sie dadurch ihre eigene Route vernachlässigen, bekommen sie eine IC Sanktion in Form einer Geldstrafe und die Route wird entzogen. Die Fraktionsverwaltung legt die Höhe der Strafe fest.
§4.25 | Konflikte werden solange geführt bis eine Partei ausgezahlt hat. Bedeutet es gibt keine 48 Stunden mehr.
§4.26 | Kriegsverträge kommen nur Zustande wenn Konflikte mindestens eine Wochen bestehen oder eine Route gefordert wird.
Westen-Route
Zivilisten, Untergruppierungen und Bad-Fraktionen ohne zugewiesene Route dürfen auf der Westenroute tätig sein.
§5.1 | Das Schießen von Außen nach Innen oder von Innen nach Außen in die Gangwar-Zone ist nicht erlaubt.
§5.2 | Trashtalken ist nicht erlaubt!
§5.3 | Es dürfen keine Fraktionen mit denen man einen Konflikt oder Krieg hat beim Gangwar-Gebiet abgecampt werden. Sprich es ist verboten draußen zu warten bis die Fraktion ihren Gangwar fertig hat um diese direkt umzuknallen.
§5.4 | Fraktionen die im Krieg sind oder in einem Konflikt und gegen die Gegnerpartei einen Gangwar machen, haben nach dem Gangwar eine 30 Minütige RP-Sperre gegen diese Partei!
§5.5 | Die Fraktion, die als erstes am Gangwargebiet ist, darf diesen auch starten. Sollte eine andere Fraktion erst danach dazukommen und diesen ohne Erlaubnis starten, wird es mit einem Frakwarn bestraft.
§5.6 | Alles was im Gangwar passiert, egal ob davor, währenddessen oder danach, z.B Beleidigungen dürfen nicht im RP verwendet werden, zudem ist ein Gangwar OOC und wird dementsprechend sanktioniert.
§5.7 | Sollten Zwei Parteien einen Konflikt haben, so ist es den Parteien nicht gestattet die andere Partei vom Gangwar abzufangen, bzw vor Ort zu warten bis es vorbei ist. Sollte eine Partei auf dem Weg zur Gangwarzone sein, so ist das abfangen in dem Fall auch nicht gestattet. Nach und vor einem Gangwar gilt für beide Parteien 30 Minuten Waffenruhe. (Sobald das Blinken der Gangwarzone auf der Map aufhört beginnen die 30 Minuten)
§5.8 | Die Fahrt zu einer Gangwarzone darf nicht absichtlich verlängert werden um die Regel aus §5.6 zu umgehen.
§5.9 | Sollten zwei Familien ein Konflikt haben ist es nicht gestattet ein Gangwar zu starten oder zu Verteidigen.