1.2 Fraktionssperre
Nach Austreten aus einer Crime- oder Staatsfraktion Fraktion darf man 3 Tage lang keiner anderen Fraktion beitreten. Sollte eine Person gegen die Fraktionssperre verstoßen, wird sie sanktioniert.
Ein Wechsel zwischen zwei Staatsfraktionen ist in Ordnung.
Nach Austreten aus einer Gewerbe Fraktion entfällt die Fraktionssperre.
Bei einer Auflösung der Fraktion (Entscheidung der Leaderschaft oder administrativ) entfällt die Fraktionssperre.
Eine Fraktionssperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss es aber einen plausiblen- /triftigen RP-Hintergrund geben.