DER ERSTER TERMIN BEI UNS

Für Ihren ersten Besuch bei uns möchten wir Ihnen noch ein paar nützliche Hinweise geben.

Die Behandlungszeit für einen Termin der gesetzlichen Krankenkassen
beträgt 15-20 Minuten (ausgenommen Manuelle Lymphdrainage & KG-ZNS Behandlungen).
Die Krankenkassen setzen uns leider diesen, nicht immer ausreichenden, Zeitrahmen für eine Therapieeinheit.

Da unsere Termine vielfältig aufeinander abgestimmt sind, möchten wir Sie bitten, ein paar Minuten vor Ihrem Termin bei uns zu sein,
um einen optimalen Therapieverlauf gewährleisten zu können.​

Ihr erster Termin bei uns:

Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, da die gesetzlichen Verordnungen / Rezepte spätestens
nach 28 Tagen begonnen werden müssen.
Damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können, werden dafür einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung (gerne per Nachricht auf dem AB) bereithalten:

Terminabsagen

Wir bitten Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, umgehend und außschließlich telefonisch (Anrufbeantworter ist 24h geschaltet) zu melden.
Die Praxistermine sind sehr vielfältig aufeinander abgestimmt.
Bei einer kurzfristigen Absage, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird,
muss in der Regel eine Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten berechnet werden.


Geschenkgutscheine

Sie möchten sich oder Anderen eine Freude bereiten: Für Sie selbst und natürlich für Verwandten, Freunde oder Bekannten erhalten
Sie eine ganze Reihe an Behandlungsgutscheinen. Unabhängig, ob es eine festgelegte Anzahl von Behandlungen oder
ein Wertgutschein sein soll, in der Praxis erhalten Sie einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen, muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer
pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes.
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag, der an den Kostenträger abgeführt werden muss, vor Ihrer ersten Behandlung.
Über die Grundlagen einer Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren.
Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.

Kosten

Die Kosten der Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie werden nach Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ausnahmen bilden die Osteopathie sowie hier alle aufgeführten Selbstzahler-Behandlungskonzepte. 

Diese Kosten orientieren sich an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), sowie an der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), es wird max. der 2,3- fache Satz berechnet und ist somit rechtlich Gesetzeskonform und den Empfehlungen des Berufsverbands GKV.


Haben Sie Fragen dazu, melden Sie sich gerne in unserer Praxis für Physiotherapie.