Was bedeutet außerklinische Intensivpflege?

Unter außerklinischer Intensivpflege versteht man die Betreuung von schwerkranken Menschen außerhalb des Krankenhauses. Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der außerklinischen Intensivpflege.


Durch die Beatmungssituation benötigt der Kranke ständig fachliche Hilfe und Beaufsichtigung. Wenn die Beatmung über eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre (Tracheostoma) erfolgt, ist es wichtig, dass das störende Sekret bei Bedarf jederzeit professionell abgesaugt werden kann.


Außerklinische Intensivpflege bedeutet aber auch ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Dies bedeutet nicht nur Grund- und Behandlungspflege rund um die Uhr, sondern auch Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (persönliche Assistenz).


Rechtsanspruch auf außerklinische Intensivpflege

Nach § 2 SGB V gibt es einen Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse auf Übernahme der entstehenden Kosten für die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege.


Aus dem Sozialgesetzbuch V (§ 132 a, Abs. 2 Satz 1, SGB V) ergibt sich, dass Intensiv-Patienten eine häusliche Behandlungspflege zugesichert sein soll. Für die Finanzierung dieser speziellen häuslichen Behandlungspflege müssen die Krankenkassen aufkommen.