Das schweizerische Mobiliarsicherungsrecht steht heute weitgehend auf dem Stand von 1907, als das Zivilgesetzbuch verabschiedet wurde. Mobile Produktionsmiittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter können aufgrund des stark ausgeprägten Faustpfandprinzips nur beschränkt zu Kreditsicherungszwecken benutzt werden. Interface führte eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu einer allfälligen Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts durch. In Zusammenarbeit mit juristischen Experten wurden drei Regulierungsszenarien entworfen. Während das MINI-Szenrio nur punktuelle Verbesserungen beim Eigentumsvorbehalt vorsieht, würden bei der maximalen Variante sämtliche Mobiliarsicherheiten revidiert und sämtliche mobilen Bilanzwerte als Sicherheiten qualifiziert werden. Die Studie kommt zum Schluss, dass je nach Reichweite der Revision ein grösserer volkswirtschaftlicher Impuls erwartet werden darf.
Im Jahr 2017 wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem «Leitungskataster Schweiz» (LKCH) publiziert. Diese kommt zum Schluss, dass ein schweizweiter und harmonisierter Leitungskataster sowohl machbar, als auch erwünscht sei. Zwei Jahre später schrieb eine paritätische Arbeitsgruppe unter Federführung von swisstopo einen «Bericht Leitungskataster Schweiz», der Vision und Konzept eines LKCH aufzeigt sowie erste grobe Überlegungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines solchen darlegt. Die Kosten und Wirtschaftlichkeitsaspekte wurden mit der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsanalyse überprüft.
Eine Neugestaltung des Wasserrechts im Kanton Glarus war in der Vergangenheit mehrmals Gegenstand politischer Diskussionen. Gemäss der Legislaturplanung 2019–2022 des Kantons hat das Departement Bau und Umwelt (DBU) Gesetzgebungsarbeiten für ein Wassergesetz aufzunehmen. Vor dem Start des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses hat Interface im Auftrag des DBU bei verschiedenen betroffenen Akteurgruppen ein Bedürfnisabklärung durchgeführt. In zwei Etappen wurden Akteure schriftlich befragt. Die Befragung hat gezeigt, dass grosse Meinungsdifferenzen bestehen und sich die Frage stellt, ob im Kanton Glarus die Gewässer eine öffentliche Sache sein sollen oder nicht.
In diesem Bericht wird dargestellt, inwiefern die Ziele des Bundesrates mit dem ÖREB-Kataster erreicht werden konnten. Aus den Ergebnissen werden Empfehlungen abgeleitet.
Mitte 2020 hat der Bundesrat den Bericht «Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft» verabschiedet. Darin wurde angekündigt, die Auswirkungen von Registerlösungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt vertieft analysieren zu wollen. Die Verantwortlichen des Bundesamts für Justiz, des Bundesamts für Umwelt und des Staatsekretariats für Wirtschaft haben Interface mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) Kreislaufwirtschaft betraut. Ziel dieser RFA war es, die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Registerlösung zu untersuchen. Dabei standen Produkte im Vordergrund der Analyse, die mittels eines nutzenbasierten Geschäftsmodells (NBG) angeboten werden. Die RFA beantwortete folgende Fragen: Führt eine Anpassung des Faustpfandrechts und die Einführung eines Registers zu einer Zunahme von NBG? Welche ökologischen und ökonomischen Effekte sind zu erwarten, wenn das Eigentumsverhältnis der NBG so geregelt wird, dass die durch das strikte Faustpfandprinzip ausgelöste, theoretische Rechtsunsicherheit bei Pfandrechten im Konkursfall verbessert wird? Welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen hätte eine Registrierungspflicht auf das Leasing? Welche Aufwände/Kosten wären mit dem Aufbau eines Registers verbunden? Könnte ein bestehendes Register ausgebaut werden?
Ziel des Forschungsprojekts ist die Erhebung der aktuellen und die Abschätzung der zukünftigen Akzeptanz von Fahrgemeinschaften (in der englischsprachigen Literatur Ride-Pooling oder meist Car-Pooling genannt). Anhand der Einflussfaktoren der Akzeptanz, sollen «Hebel» identifiziert werden, wie die zukünftige Nutzung von appbasierten Car-Pooling-Angeboten gesteigert werden kann, insbesondere bei Personen, die heute im Pendlerverkehr alleine unterwegs sind. Untersucht werden Einflussfaktoren auf unterschiedlichen Ebenen: individuelle Merkmale (u.a. psychologische Faktoren), strukturelle Rahmenbedingungen (z.B. ÖV-Angebot, Parkplatzangebote, reservierte Fahrspuren) und angebotsspezifische Merkmale (z.B. Sicherheitsfeatures, Preismodell).
Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) bietet seit Mai 2019 drei verschiedene Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an (Niveau A1 bis B1). Ein grosser Teil des Budgets des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) fliesst in den Förderbereich Sprache. 2024 startet die Phase III der KIP. Interface hat evaluiert, in welcher Weise das Deutschkursangebot weitergeführt werden soll. Dabei standen folgende Fragen im Zentrum: Erreicht das Angebot alle relevanten Zielgruppen? Deckt das Angebot den Bedarf der in Uri lebenden, fremdsprachigen Personen ab? Wie zufrieden sind die Teilnehmenden mit dem Deutschkursangebot? Wie wird das Angebot strukturell und inhaltlich bewertet? Wie ist die Qualität des Angebots zu bewerten? Werden die fide-Prinzipien eingehalten? Werden die angestrebten Lernziele erreicht? Zur Beantwortung der Fragen sichtete Interface die vorhandenen Dokumente, führte Experteninterviews sowie Fokusgruppengespräche mit Kursteilnehmern/-innen und Kursleitern/-innen durch. Die gewonnenen Erkenntnisse synthetisierte Interface in einem Evaluationsbericht und leitete Empfehlungen zur Optimierung des Deutschkursangebots zuhanden der Verantwortlichen ab.
Die familienergänzende Kinderbetreuuung in Arbon ist historisch gewachsen. Die Unterstützung der verschiedenen familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote durch die politische Gemeinde Arbon fällt unterschiedlich aus. Die heterogene Ausgestaltung der Tarifsysteme und Subventionen führt zu einer Intransparenz für Erziehungsberechtigte, die Betreuungseinrichtungen, die Stadt Arbon und die Schulgemeinden. Für die Verantwortlichen der Stadt Arbon stellen sich somit drei Fragen: Erstens, welche Anpassungen der heutigen Subventionierung sind notwendig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Arbon weiter zu stärken? Zweitens, wie können die aktuell bestehenden, verschiedenen Subventionsmodelle einfacher, transparenter und einheitlicher organisiert werden? Drittens, wie sollen allfällige Subventionen für neue Betreuungseinrichtungen ausgestaltet werden? Interface hat dazu ein ganzheitliches Konzept für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Arbon erarbeitet.
Der Kanton Schwyz möchte Betreuungsgutscheine im ganzen Kanton einführen. Dies mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Grundlage dieses Vorhabens ist die Volksinitiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle», die am 21. Oktober 2021 beim Schwyzer Regierungsrat eingereicht wurde. Die Initiative fordert Kinderbetreuungsangebote für Kinder bis 12 Jahre in allen Schwyzer Gemeinden und Betreuungsbeiträge für Familien mit unteren und mittleren Einkommen. Zudem soll sich auch der Kanton mit 50 Prozent an den Kosten beteiligen. Der Regierungsrat hat beschlossen, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten, der nicht nur die Finanzierung und das Angebot der Kinderbetreuung, sondern auch die Aufsicht und Bewilligung neu regeln soll. Aktuell wird dieser Gegenvorschlag erarbeitet. Zur Unterstützung bei der Ausarbeitung dieses Gegenvorschlags haben die Verantwortlichen des Kantons Schwyz Interface hinzugezogen. Interface erarbeitete einen Kurzbericht mit einer Kostenschätzung hinsichtlich der Finanzierung der vorschulischen und schulergänzenden Kinderbetreuung. Die Idee ist, dass die Finanzierung der Kinderbetreuung im Kanton Schwyz zukünftig anhand von Betreuungsgutscheinen erfolgen soll. In diesem Kurzbericht wurden verschiedene Varianten eines Gutscheinmodells berechnet und deren Kostenfolgen abgeschätzt. Zudem wurden die Auswirkungen dieser Varianten, beispielsweise im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, die Erwerbstätigkeit der Frauen, den Fachkräftemangel usw. beschrieben.
Der neu definierte Berufsauftrag (nBA) gilt seit dem Schuljahr 2017/2018 für die Volksschullehrpersonen im Kanton Zürich. Ausschlaggebend für diese Neudefinition war, dass die Anstellungsbedingungen an diejenigen des übrigen Staatspersonals angeglichen werden sollen. Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist schon heute inhaltlich festgelegt. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich hat die Umsetzung des nBA von der Arbeitsgemeinschaft Interface, dem Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern und der PH Zug begleitend wissenschaftlich evaluieren lassen. Es wurden 17 Fallstudien an Schulen, Gruppengespräche mit den relevanten Akteuren sowie Breitenbefragungen bei einer repräsentativen Stichprobe von Lehrpersonen aus 120 Schulen, den Schulleitungen, den Schulpräsidien sowie den Schulverwaltungen realisiert. Neben deskriptiven und bivariaten Analysen wurden multivariate Mehrebenenanalysen durchgeführt. Ziel dabei war es, die Planung und Umsetzung des nBA in den ersten drei Schuljahren zu überprüfen, positive und negative Auswirkungen zu eruieren und allfälliges Entwicklungspotenzial zu ermitteln.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt nur grundlegende Elemente eines Vigilanzsystems beim Umgang mit Organen, Geweben und Zellen. Auf nicht schwerwiegende Ereignisse können Institutionen im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung reagieren. Bei schweren Vorkommnissen (serious adverse reactions and events; SARE) hingegen braucht es weitergehende Massnahmen. In der Schweiz gibt es bereits verschiedene Systeme zur Meldung von SARE, es bestehen jedoch Lücken. Die Vorlage zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes schliesst die bestehenden Lücken mit einer umfassenden Meldepflicht für SARE. Darüber hinaus werden Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit an die EU-Richtlinien angepasst und die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft ein Kodierungssystem einzuführen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Interface mit einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes beauftragt. Die RFA dient dazu, die mutmasslichen Auswirkungen auf einzelne Gruppen, Alternativen für die Einführung des Kodierungssystems und die Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns zu untersuchen. Die Ergebnisse der Analyse und die Auswertung der Stellungnahmen aus der laufenden Vernehmlassung zur Revision des Transplantationsgesetzes flossen in einen Bericht zuhanden des Bundesrats ein.
Zivildienstleistende (Zivis) werden bereits heute zur Entlastung betreuender Angehöriger in Privathaushalten eingesetzt. Der aktuelle rechtliche Rahmen für Zivildiensteinsätze ist allerdings nur bedingt auf die Bedürfnisse betreuender Angehöriger und betreuungsbedürftiger Personen zu Hause geeignet. So entspricht primär die Vorgabe, dass Zivis ihren Einsatz in Vollzeit leisten müssen, nicht dem Bedürfnis der zu Betreuenden und ihrer Angehörigen nach flexibler, stundenweiser Unterstützung. Im Rahmen eines Pilotprojekts hat das ZIVI deshalb ein auf die Bedürfnisse Betreuungsbedürftiger und ihrer Angehörigen sowie der Einsatzbetriebe der Zivis abgestimmtes Einsatzsystem festgelegt und in der Praxis erprobt. Damit wurde eine Erfahrungsgrundlage geschaffen, die als Basis für die Ausarbeitung einer Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes dient. Das Pilotprojekt wurde von Interface evaluiert.
Im Auftrag des BSV evaluierte Interface die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen und Finanzhilfen gemäss Verordnung Kinderschutz/Kinderrechte. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, deren Rechte zu stärken und gewalttägiges Verhalten von Jugendlichen zu verhindern. Interface führte im Rahmen der Evaluation zunächst eine Analyse der relevanten Daten und Dokumente durch, wobei unter anderem die eingegangenen (bewilligten und abgelehnten) Gesuche sowie die Reportings berücksichtigt wurden. Weiter wurden zwei Online-Befragungen bei den Verantwortlichen in den Kantonen und bei potenziellen Gesuchsteller/-innen durchgeführt. Schliesslich fanden Experten/-innen Interviews mit Personen aus dem Bereich Kinderrechte/Kinderschutz sowie mit öffentlichen und privaten Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik statt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht synthetisiert. Zudem wurde ein Artikel für die BSV-Zeitschrift CHSS Soziale Sicherheit verfasst.
Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) bietet seit Mai 2019 drei verschiedene Deutschkurse für fremdsprachige Erwachsene an (Niveau A1 bis B1). Ein grosser Teil des Budgets des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) fliesst in den Förderbereich Sprache. 2024 startet die Phase III der KIP. Interface hat evaluiert, in welcher Weise das Deutschkursangebot weitergeführt werden soll. Dabei standen folgende Fragen im Zentrum: Erreicht das Angebot alle relevanten Zielgruppen? Deckt das Angebot den Bedarf der in Uri lebenden, fremdsprachigen Personen ab? Wie zufrieden sind die Teilnehmenden mit dem Deutschkursangebot? Wie wird das Angebot strukturell und inhaltlich bewertet? Wie ist die Qualität des Angebots zu bewerten? Werden die fide-Prinzipien eingehalten? Werden die angestrebten Lernziele erreicht? Zur Beantwortung der Fragen sichtete Interface die vorhandenen Dokumente, führte Experteninterviews sowie Fokusgruppengespräche mit Kursteilnehmern/-innen und Kursleitern/-innen durch. Die gewonnenen Erkenntnisse synthetisierte Interface in einem Evaluationsbericht und leitete Empfehlungen zur Optimierung des Deutschkursangebots zuhanden der Verantwortlichen ab.
Das Bundesamt für Kultur BAK hat Interface eine Studie in Auftrag gegeben, um die künftige Diskussion über die Gender-Frage im Schweizer Filmschaffen auf eine solide Daten- und Faktenbasis zu stellen. Die Studie besteht aus einer quantitativen Datenanalyse und einer vertiefenden Analyse. Die quantitative Datenanalyse untersuchte die Geschlechterverteilung bei der Ausbildung, im professionellen Filmschaffen, bei der Filmförderung sowie bei der Filmauswertung/beim Filmerfolg. Hierzu wurden bestehende Datensätze verknüpft und ausgewertet. Die vertiefende Analyse liefert Antworten auf die Frage, weshalb der Frauenanteil im professionellen Schweizer Filmschaffen tiefer liegt als bei der Ausbildung und welche Massnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung ergriffen werden können. Diese vertiefende Analyse stützt sich zum einen auf Gespräche mit Filmschaffenden in der Schweizer Filmbranche und auf eine Online-Befragung unter Absolventinnen und Absolventen Schweizer Filmhochschulen. Zum anderen basiert sie auf Gesprächen mit Expertinnen und Experten aus der Schweizer und der ausländischen Filmbranche.