§1.1 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten außerhalb dieser Fraktion sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen.
§1.2 | Fraktionsautos dürfen nicht verkauft oder verschenkt werden.
§1.3 | Aus einem MLO (Interieur) darf man von innen nicht nach außen schießen wenn man von außen nicht nach innen schießen kann z.b durch fenster,dies kann auf beiden seiten mit einem Frak warn bestraft werden
§1.4 | 30 Minuten vor und nach einem Server-Restart dürfen keine Aggressiven Aktionen gestartet werden, dies gilt für alle Parteien auf dem Server.
§1.5 | In Kriegen und Kämpfen dürfen Fahrzeuge nur aus der Fraktionsgarage verwendet werden.
§1.6 | Während einer Situation ist es untersagt in den Support zu kommen.Jede Situation muss erstmal ausgespielt werden es seiden
in extrem Fällen zb.Modder oder übertribenes benutzen von blacklist Wörtern dann kann die Situation vorzeitig beendet werden.
§1.7 | Jegliche Fraktionen die im Support etwas melden möchte, müssen das über ein Mitglied machen, welche alle Clips sammelt. Dieses Mitglied kommt dann mit allen Clips alleine in den Support und reportet diese bei der Fraktionsverwaltung.(max 2 Leute als sozusagende Zeugen.
§1.8 | Jedes Mitglied einer Fraktion muss in seinem Steamnamen seinen Fraktionsnamen oder Fraktionskürzel angeben.
Beispiel: KAVKAZ| Kerem Patron, LSPD | Peaze Glatze
§1.9 | Um offiziell zu sein muss ein Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden. Das Team lässt sich das Recht zu entscheiden, wer offiziell wird oder nicht.
§1.10 | Jede Fraktion braucht mindestens zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (Hose, Shirt, Weste, Maske).
§1.11 | Es darf kein Eigebestand geführt werden. Bei beitritt in eine Fraktion muss man sein Eigenbestand in das Lager der Familie legen.
§1.12 | Wenn eine Fraktion für zu "Gambogeil" gilt, wird diese Fraktion in den Support gebeten. Sollte das Gespräch negativ verlaufen, wird die Fraktion aufgelöst.
§1.13 | Funfights zwischen Fraktionen sind nicht erlaubt und werden sanktioniert!
§1.14 | Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren.
§1.15 | Es ist strengstens untersagt sich als ein Fraktionsmitglied auszugeben welches man nicht ist.(cma)
§1.16 | Auf Offiziel gilt eine allgemeine Aufnahmepflicht. Diese beinhaltet das Clippen von RP-Situationen, Kill-Clips und zusätzlich das Aufzeichnen des gesamten Kampfgeschehens. D.h. ab dem Moment des Einstiegs ins Auto bis zum Ende des Kampfes. Alle Aufnahmen + Clips müssen 48 Std abrufbar sein. Es ist zwingend erforderlich, eine Aufnahme vorweisen zu können. Sollte diese nicht existieren, behalten wir uns das Recht vor, Betroffene zu sanktionieren.
§1.17 | Eine Interior Flucht ist nicht erlaubt im Sinne von reingehen und Türen abschließen ,solange die Gegnerische Partei das Gebäude betreten und somit stürmen kann ist dies erlaubt.
§1.18 | Wenn sich eine Fraktion in einer aktiven Schießerei befindet und ein Fraktionsmitglied während dieser aktiven Schießerei sich einloggt, darf dieses Mitglied nicht mit agieren.
§1.19 | Hat man nach einem Konflikt die Gegenpartei „an der Wand“ und ein Mitglied der Partei verhält sich respektlos, ist es nicht erlaubt die komplette Gegenpartei erneut zu erschießen.
Das Erschießen der verantwortlichen Person ist erlaubt. Ist die erschossene Person nicht verantwortlich, werten wir das Vergehen als RDM + POWER RP und sanktionieren so ein Verhalten.
§1.20 | Im Allgemeinen gilt die Equip-Zeit von 30 Minuten für jeden Konflikt oder Krieg. Sollte eine Partei einen weiteren Konflikt haben gegen eine andere Partei verkürtzt sich die Equip-Zeit auf 20 Minuten gegen diese Partei.
§1.21 | Während eines Fights ist es Verboten im Kofferraum zu sitzen.
§1.22 | Sollten Zwei Fraktionen ausserhalb des Anwesens eine schießerei haben und eine Partei davon flüchtet in ihr Anwesen, so zählt das als "Free Baseraid" und wird nicht als Baseraid mitgezählt.
§1.23 | Spieler die kein Teil mehr von Offiziell sind (CMA Bann, usw.) dürfen nicht auf den Fraktions DC's sein.
§2.0 | In einer Crime Fraktionen dürfen maximal 35 Mitglieder sein.
§2.1 | Es dürfen 30 Personen in einer Fraktion zusammen agieren.
§2.2 | Es dürfen nicht mehr als 35 Mitglieder (abgesehen von Teamlern) auf dem Fraktions-Discord sein.
§2.3 | Spieler die auf der Urlauber-Liste sind müssen mindestens 10 Tagen auf der Liste bleiben. Sollten diese Spieler eher wieder zurück sein, erhalten sie kein Visum mehr und werden somit aus der jeweiligen Fraktion entfernt (Bloodout).
Zu dem dürfen gebannte User nicht auf die Urlauber-Liste gesetzt werden!
§2.4 | Es dürfen maximal 10 Mitglieder von anderen Servern in einer Fraktion sein.
§2.5 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§2.6 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Crime Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§2.7 | Die Value of Life Regel entfällt bei dem 12er und 11er. Was aber nicht bedeutet, dass man übertreiben darf.
§2.8 | Staatliche Einrichtungen dürfen geraidet werden jedoch nur wenn mindest 15 Personen der Staatlichen Frak
Online sind.Zudem muss das erstmal beantragt und 3 Tage vorher Gründlich im Support abgeklärt werden.
§2.9 | Dem PD dürfen illegale Gegenstände (Heroin, etc.) sowie Waffen (Mk2, OG und 50er) abgezogen werden.
§2.10 | Die Bloodout-Regel für Crimeler gilt für jegliches Austreten der Fraktion.
Sollte man die Familie verlassen verliert man sein Wissen über die Fraktion.
§2.11 | Bei einem Eintrag sowie Austrag von Mitgliedern (BloodIn und BloodOut) muss die Fraktionsverwaltung informiert werden.
§2.12 | 25% des erwirtschafteten Geld muss in die Fraktionskasse gelegt werden.
§2.13 | Vor einem Konflikt, müssen die 12er und 11er persönlich miteinander gesprochen haben. Wenn keine Einigung gefunden wird, steht es frei anzugreifen.
§2.14 | Das Baiten von Konflikten wird mit einem sofortigem Frakwarn bestraft.
§2.15 | Baseraids sind aufgrund von leichten Beleidigungen nicht gestattet.
§2.16 | Die gestellten Forderungen müssen angemessen und sinnvoll sein. Zum Beispiel ergibt es keinen Sinn, 300K wegen einer Beleidigung zu fordern.
§2.17 | Sollte eine Fraktion einen Baseraid vollziehen oder einen Angriff starten, so muss die angreifende Partei der gegenüberliegenden Fraktion mindestens eine Stunde die Chance geben einen Gegenangriff zu starten. Sollte dies nicht beachtet werden und die ganze Partei geht zusammen offline, so wird das mit einem Frakwarn bestraft.
§2.18 | Jegliche Spoiler und Gepäckträger an Fraktionsfahrzeugen sind verboten.
§2.19 | Nach vollziehen eines Baseraids ist es der jeweiligen Fraktion gestattet sich 30 Minuten an diesen Anwesen aufzuhalten und dann wieder zu verlassen.
§2.20 | Sogenannte "Sicario-Moves" (das absichtliche Sabotieren, absichtliche Teamkillen in einer Familie) ist verboten. Sollte es zu solchen Fällen kommen wird dies in Zukunft Sanktioniert.
§2.21 | Masse darf aus Schaftern und Revolter bestehen die keine Folierung haben, außer die wurden mit der Frakverwaltung abgesprochen. Das Backifahrzeug darf ausschließlich der Komoda sein.
§2.22 | der Heli darf zu zweit besetzt werden, kein Refill erlaubt.
§2.23 | Sollte eine Partei in einem Konflikt die andere Partei dodgen in dem sie zur Primetime extra schlafen geht oder gar nicht erst aufsteht, muss sie sich geschlagen geben und die Forderung auszahlen.
§2.24 | Der Caller darf entscheiden ob er den Schafter6 einzeln besetzt fahren kann oder ein normales 4er besetztes Auto fahren kann.
§2.25 | Der Schafter 6 darf nur vom Caller einzeln besetzt gefahren werden in Fights.
Sollte ein Schafter 6 offen rumstehen darf dieser nicht gefahren werden.
Jegliche Verwendung außerhalb eines Fights ist verboten.
Das neu besetzten des Schafter 6 ist verboten.
Jedes vergehen wird mit einer Sanktion geahndet.
§2.26 | Crime-Fraktionen die sich in einer aktiven Verfolgungsjagd mit dem Pd befinden, dürfen erst ins Anwesen fahren wenn sie das Pd 5 Minuten lang abgeschüttelt haben und nicht mehr verfolgt werden.
§2.27 | Bloodouts zählen nur, wenn ein Bloodin stattgefunden hat. Der Bloodout Eintrag darf nur eingeschrieben werden, wenn die gebloodoutete Person ausgeblutet ist und das Wissen über diese Fraktionen verloren hat, sollte es nicht der Fall sein, ist der Bloodout ungültig.
§2.28 | Es ist erlaubt Fights abzusprechen. Diese müssen aber einen materiellen Einsatz haben von Mindestens 200.000$ 15 Pistolen oder Routen. Sollten sich nicht an die Vereinbarungen gehalten werden ist dieses ein Konflikt Grund.
CALLERITEM
§2.29 | Zu jedem Fight hat der Caller die Pfilcht ein Calleritem mitzuführen ohne diesen darf kein Fight angetreten werden.
§2.30 | Das Item wird zu jedem First Contact benutzt.
§2.31 | Clips zum First Contact müssen immer vorhanden sein, bei nachfrage und nicht vorhanden Clips wird die Fraktion oder der Caller bestraft.
§2.32 | First Contact Regel: Kommt es zu einem Kontakt zwischen zwei Fraktionen, müssen beide Parteien spätestens nach 15 Sekunden an ihrem aktuellen Standort aussteigen. Ab dem First Contact muss der Backi nach 2 Minuten 30 Sekunden aussteigen.
§2.33 | Nachdem die komplette gegnerische Partei hochgeholt wurde, darf man Personen der gegnerischen Partei maximal 20 Minuten festhalten.
§2.34 | Verlässt ein Spieler seine Fraktion, so darf dieser erst nach 2 Wochen wieder in die gleiche Fraktion eintreten.
§2.35 | Die Leader einer Fraktion sind verpflichtet, den Bloodout des Spielers unmittelbar nach dessen Austritt innerhalb von einer Stunde im Fraktions-Einträge Channel zu dokumentieren. Wird der Bloodout nicht eingetragen, führt dies zu einem Frakwarn!
§2.36 | Alle Mitglieder müssen über das Fraktionsmenü korrekt entlassen werden. Andernfalls drohen harte Sanktionen - sowohl für den gebloodouteten Spieler als auch für den Leader, der den Bloodout durchgeführt hat. (die Art der Entlassung wird geloggt, es lohnt sich nicht es zu versuchen!)
§2.37 | Wenn Partei A eine Forderung an Partei B stellt und Partei B damit unzufrieden ist, hat Partei B 2 Stunden Zeit, per Ticket ein Veto bei der Elite einzulegen. Sollte sich in dem Konflikt, in dem Partei B das Veto eingelegt hat, in irgendeiner Hinsicht zeigen, dass sie der Aggressor in einem Kampf waren, wird das Veto von der Elite für nichtig erklärt.
§2.38 | Der Grund für einen Konflikt muss immer mit Clips widerlegt werden können.
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§3.0 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen klar und einheitlich gekleidet sein wie z.B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Uniform, etc.
§3.1 | Jegliche Lagerbestände sind in den Fraktionslager zu lagern.
§3.2 | Staatliche Fraktionen dürfen außerhalb des Dienstes keine Dienstwaffen und Items (Schutzwesten, Medikits, etc.) an sich halten.
§3.3 | Das Verschenken von Gegenständen ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.
§3.4 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen Roleplay-Hintergrund nicht geklaut werden. Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich für Mitglieder von staatlichen Fraktionen gestattet.
§3.5 | Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren; die Drittpartei-Regelung entfällt für staatliche Fraktionen.
§3.6 | Bei Razzien an Crime-Fraktionen darf maximal 30 Prozent der jeweiligen Gegenstände, aus dem Fraktionslager entwendet werden von den Staatsbehörden.
§3.7 | Staatliche Fraktionen wie das FIB oder PD sollten ihr RP so realistisch wie möglich ausspielen. Sollte es zu einer Verfolgungsjagd mit dem Auto kommen, sollte nicht direkt geschossen werden - Somit ist es dem PD erst 3 Minuten nach der Verfolgungsjagd erlaubt zu schießen. Bei einer Verfolgungsjagd zu Fuß sollte am besten nicht direkt der Taser verwendet werden.
§3.8 | PDler dürfen sich in Fights zwischen zwei Fraktionen nur einmischen wenn zb ein Zivilist einen Dispatch sendet jedoch muss der FIght erst zuende gefieghtet werden dann kann das PD angreifen und wenn es beweise vom KAmpf gesammelt hat kann dies auch als Razzia Grund genutzt werden.
§3.9 | Die maximale Anzahl an Hafteinheiten beträgt 60. Ausnahme sind Genehmigungen durch die PD01, dann dürfen bis zu 90 vergeben werden.
§3.10 | Jeder Raub darf von jeder staatlichen Fraktion angefahren werden, jedoch sind hier auch maximal zwei staatliche Fraktionen gestattet (Absprache untereinander).
§3.11 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "bitte stehen bleiben allgemeine Verkehrskontrolle" oder ähnliche Aufforderungen benutzen dann darf man zurückschießen wenn die staatliche Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen.
§3.12 | Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Aussteigen mit einer illegalen Waffe, keine Kooperation zeigen und aggressives Verhalten sind Gründe für eine Durchsuchung.
§3.13 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§3.14 | MDler dürfen keine Medikits privat zur Eigenbereicherung weitergeben, verschenken oder verkaufen, dies wird sonst mit einem permanenten Communityauschluss geahndet.
§3.15 | Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus der Werkstatt bzw. dem Krankenhaus weg zu schicken.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbote erteilen. Mediziner jedoch nicht. Diese haben einen Eid (z. B. in Form
eines Gelöbnisses) abgegeben!
§3.16 | Staatliche Fraktions-Mitglieder erhalten einen Paycheck in unterschiedlicher Höhe, abhängig von Position und Rang.
§3.17 | Im Dienst zu sein um Paychecks zu farmen ist strengstens untersagt!
§3.18 | Mitarbeiter der staatlichen Fraktionen ist es gestattet korrupt zu sein.
§3.19 | Folgende Punkte sind aus der Korruptionsregel ausgenommen:
1. Das Bearbeiten, Fälschen, Löschen und Weitergeben von Akten ist verboten. Die Weitergabe des Akteninhalts von Personen ist ebenfalls verboten.
2. Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen oder einzelner Spieler ist strengstens verboten.
3. Das kostenlose Beanspruchen und Ausnutzen von Dienstleistungen sämtlicher Tuningwerkstätten ist verboten.
4. Die Weitergabe von Geld oder Items jeglicher Art aus Staatseigentum (auch aus der Asservatenkammer) ist verboten.
5. Das Ausnutzen der Pflaster-Funktion ist verboten.
§3.20 | Desweiteren ist es sämtlichen Mitarbeitern staatlicher Fraktionen nicht gestattet, innerhalb und außerhalb der Dienstzeit auf illegalen Routen zu arbeiten oder diese zu bewirtschaften. Ebenfalls ist es nicht gestattet, diese illegalen Routen zu spotten oder zu bewachen.
§3.21 | Von dieser Regelung ist die Einheit des LSPD's (DTU) ausgenommen, die die illiegalen Routen aus ermittlungstechnischen Zwecken spotten und überwachen darf.
§3.22 | Kündigungen aus staatlichen Fraktionen können nur noch die Fraktionsleiter der jeweiligen staatlichen Fraktion vornehmen.
Medikits im Medical Department
Medikits dürfen nur von Leitungsebenen und ausschließlich über das Rechnungssystem verkauft werden.
Das erhaltene Geld vom Verkauf der Medikits muss in die Fraktionskasse und darf nicht auf das Privatkonto eingezahlt werden!
Das Verschenken sowie Verkaufen unter dem vorgegebenen Preis von Medikits an Freunde, Bekannte oder eine Familie der man eventuell beitreten möchte, ist strengstens untersagt.
Das Bunkern von Medikits für sich selbst zählt zur Eigenbereicherung und ist zu unterlassen.
§3.23 | Das LSPD ist berechtigt, bei begründetem Tatbestandsverdacht betroffene Personen einer Durchsuchung zu unterziehen. Ein Tatbestandsverdacht liegt insbesondere dann vor, wenn:
Personen in der Öffentlichkeit eine vollständige Maskierung tragen,
Schusswaffen sichtbar oder provokativ in der Öffentlichkeit geführt oder präsentiert werden,
sonstige auffällige, bedrohliche oder strafrechtlich relevante Verhaltensweisen festgestellt werden.
§3.24 | Ihr seid verpflichtet, auf das RP vom LSPD einzugehen und euch aktiv am daraus entstehenden RP zu beteiligen. Eine Verweigerung oder das Ignorieren polizeilicher Maßnahmen im RP ist untersagt und wird sanktioniert.
§3.24 | Kommt es zu einer Schießerei in der Stadt, ist das LSPD befugt, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Vor dem unmittelbaren Eingreifen ist die Polizei verpflichtet, drei deutliche Aufforderungen zum Unterlassen des Schusswaffengebrauchs auszusprechen. Erfolgt nach der dritten Aufforderung keine Folge- oder Deeskalationshandlung seitens der Beteiligten, ist das LSPD dazu berechtigt, in die laufende Situation gewaltsam einzugreifen, um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen.
§8.0 | Pro Fraktion dürfen maximal 15 Männer + 2 Frauen am Lootdrop teilnehmen.
§8.1 | Man darf nur mit Standartpistolen um den Lootdrop fighten.
§8.2 | Spieler dürfen nicht mit einem Fahrzeug in die Lootdrop-Zone fahren. Die Verwendung von Helis zur Anreise ist nicht gestattet. Man darf die Lootdropzone nur zufuß betreten.
§8.3 | Spätestens 10 Minuten nach der Lootdrop-Ankündigung müssen die Spieler in die Lootdrop-Zone gelangen. Spieler, die sich nicht an diese Zeitvorgabe halten werden sanktioniert.
§8.4 | Lootdrops dürfen nicht gepresettet werden.
§8.5 | Kämpfe dürfen ausschließlich innerhalb der Lootdrop-Zone ausgetragen werden. Es ist ausdrücklich verboten außerhalb der Zone zu fighten! Das Betreten oder Verlassen der Zone während eines laufenden Kampfes ist nicht gestattet.
§8.6 | Der Lootdrop darf erst aufgeschweißt und erbeutet werden, wenn alle Feinde liegen und sichergestellt ist, dass kein Feind mehr am leben ist.
§8.7 | Von 17:00 - 02:00 Uhr werden Konflikte vorgezogen. Entscheidet sich eine Partei dafür das sie nach 17:00 einen Drop anfahren, darf die Gegenpartei die anfahrende Partei 500m vor dem Drop Abfangen. Abcampen des Anwesens ist untersagt.
§8.8 | Das LSPD hat die Möglichkeit, an Lootdrops teilzunehmen. Das LSPD darf ausschließlich die Ausrüstung verwenden, die den Badfraks zur Verfügung steht (Kampfpistole ist erlaubt).
§8.9 | Fights um Lootdrops dürfen nicht als Grundlage für Konflikte zwischen Fraktionen genutzt werden.
§8.10 | Das allgemeine Regelwerk ist nichtsdestotrotz weiterhin zu beachten!
§8.11 | MLO's & Vanilla MLO's dürfen nicht betretten werden.
§10.0 | Die Gangwars finden täglich von 18:00 - 19:00 und 00:00 - 01:00 statt.
§10.1 | Fahrzeuge spawnen 30 Sekunden nach Beginn der GW-Phase.
§10.2 | Während der GW-Phase und im FFA sowie Lobbys wird man automatisch mit Ausrüstung ausgestattet. Es wird empfohlen, keine eigene Ausstattung mitzunehmen, um Bugs durch Crashes etc. zu verhindern. Wenn ihr noch Waffen dabei habt, könnt ihr die Waffen im Inventar zu Koffern machen. Diesbezüglich gibt es auch keine Rückerstattungen.
§10.3 | Man muss mind. 7 Personen antreten, um bei einem GW teilnehemen zu können.
§10.4 | Es ist nicht erlaubt, ein Fight zu dodgen, um bspw. GW Punkte zu sammeln.
§10.5 | Konflikte aus den GWs dürfen nicht außerhalb der GW-Phasen fortgesetzt oder in anderen Situationen ausgetragen werden.
§10.6 | Das allgemeine Server-Regelwerk gilt auch während der GWs uneingeschränkt.
§10.7 | Es gibt zwei unterschiedliche Helikopter: den Supervolito und den Buzzard. Aus dem Supervolito ist es erlaubt, zu schießen, aus dem Buzzard jedoch nicht. Die Spawns der Helikopter werden für jede Gang War Phase zufällig festgelegt, wobei beide Parteien immer denselben Helikopter erhalten. Sollte nur noch der Supervolito einer Familie übrig bleiben, muss dieser umgehend landen.
§10.8 | Es ist nicht erlaubt, während eines GWs in ein Anwesen hineinzufahren und sich dort zu verschanzen oder auf Gegner zu warten. Kämpfe in Innenräumen (Interieurfights) sind generell verboten.
§10.9 | Während der Zeiten des Gangwars sind alle Konflikte außer Kraft gesetzt. Die Konflikte gehen ab 19:45 / 00:45 weiter.